Nur damit ihr mal seht, mit welch' konfusen Pamphleten diese GEMA daher kommt:
Zitat
mit einer Lizenz der GEMA können Sie auf nahezu das gesamte Weltrepertoire der Musik zugreifen, da wir als Ihr Partner auf unkomplizierte Weise zwischen Ihnen und den in- und ausländischen Urhebern vermitteln und Ihnen damit die erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten. Die Lizenzeinnahmen verteilt die GEMA an die Komponisten, Textdichter und Musikverlage, die bei der öffentlichen Nutzung von Musik weltweit einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Nutzung von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.
Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Sollten Sie der Meinung sein, dass die aufgeführte Musik nicht urheberrechtlich geschützt ist, so bitten wir Sie um Rücksendung des ausgefüllten Musikfolgeformulars für jede Veranstaltung mit Live-Musik und um Ergänzung eines gut sichtbaren Vermerks "Prüfung GEMA frei" auf dem Formular. Bitte beachten Sie, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist.
Nach Vorlage der Musikfolgen werden wir dann prüfen, ob in Ihrem Fall urheberrechtlich geschützte Musik genutzt wird bzw. wurde.
Um zukünftige erhöhte Vergütungsansprüche zu vermeiden, ist es notwendig, alle Musikaufführungen bei der GEMA im voraus zu melden, unabhängig davon, ob GEMA-freies Repertoire verwendet wird.
Als Termin der Einreichung Ihrer Unterlagen, haben wir den XX.07.2015 in unseren Unterlagen vermerkt. Sollten wir keine prüfbaren Musikfolgen bis dahin erhalten haben, erwarten wir den Zahlungsausgleich bis spätestens XX.07.2015.
Mit freundlichen Grüßen,
Vermutungen also.
#Abd