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Videoüberwachung im Hausflur...

wird m.E. zweckentfremdet
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post 09 Mar 2010, 17:05
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versucht
*********

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Zitat(Fuchs @ 09 Mar 2010, 16:59)
also hier gibt es keine verbesserung der umstände. soviel dazu. also steht mir als mieter zu, genaue infos über die VÜ einzuholen. also doch brief an die gagfah?
*

jap, sie muessen dir umfaenglich auskunft ueber due VUe geben. Punkte die du erfragen kannst:

*Zweck
*Art (ob nur ganz normale Kameras oder auch mit Nacht-Sicht bzw Infrarot - was ziemlich krass waer)
*Wo sich ueberall Kameras befinden
*Aufzeichnungszeit (24/7 oder nur ein Bestimmter Zeitraum am Tag)
--
wie das mit Infos zur Erfuellung des Zweckes (also Statistiken ob der Hausmeister, die Polizei whoever weniger zu tun hat) aussieht weiss ich nicht genau

@abadd0n der "Wohnbereich" beginnt mit den Grundstuecksgrenzen auf dem das Wohngebaeude steht - jede Kamera in diesem Bereich faellt unter die Zustimmungsauflage.

Dieser Beitrag wurde von aeon: 09 Mar 2010, 17:08 bearbeitet


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Weep not for roads untraveled
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May your love never end and if you need a friend,
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post 15 Apr 2010, 14:28
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undercover
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seit: 09.11.2004

Zitat(Pressemitteilung des AG München Nr. 16 v. 12. 4. 2010)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Mieters durch Videoüberwachung des Hauseingangs

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser wäre nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden.

Zum Sachverhalt

Der Vermieter einer Wohnung installierte im Oktober 2008 im Treppenhaus seines Mietshauses im Erdgeschoss eine Videokamera. Die Kamera war von innen auf die Eingangstüre gerichtet und erfasste jede Person, die das Haus betrat und sich im Eingangsbereich aufhielt. Eine Mieterin des Anwesens sah dies und forderte den Vermieter auf, die Kamera zu entfernen. Als er dies verweigerte, erhob sie Klage vor dem AG München. Schließlich sei ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies sah der Vermieter anders: Vor dem Anwesen seien Fahrräder gestohlen, die Hauseingangstür sowie der Hauseingangsbereich mit Farbe besprüht worden. Deshalb sei er berechtigt, die Kamera anzubringen.

Entscheidung des AG München

Der zuständige Richter gab der Mieterin Recht:

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera – und zwar unabhängig davon, ob eine Speicherung der Bilder erfolge – stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Freiheit von unerwünschter Kontrolle und Überwachung durch Dritte. Dies beinhalte für den Mieter einer Wohnung nicht nur die Freiheit, die eigene Wohnung zu verlassen und zu betreten, ohne dass dies überwacht werde. Es beinhalte auch das Recht, ungestört und unüberwacht Besuch zu empfangen.

Der Eingriff wäre allenfalls gerechtfertigt gewesen, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Beklagten erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre. Entgegen der Ansicht des Vermieters komme es hierbei nicht darauf an, ob eine offene oder verdeckte Überwachung vorliege. Bei einer offenen Überwachung könne der Mieter zwar sein Verhalten darauf einstellen, dass er überwacht werde, die Überwachungsfunktion und Unfreiheit bleibe aber bestehen.

Für eine derartige Rechtfertigung lägen keine Gründe vor. Konkret habe nur ein Vorfall berichtet werden können, bei dem eine Besprühung der Hauseingangstür, der Klingel, des Lichtschalters und des Gehweges erfolgt sei. Es sei schon fraglich, ob ein einmaliger Vorfall überhaupt ausreichen würde. Eine Überwachung wäre jedenfalls nur gerechtfertigt, wenn diese derartige Vorfälle auch verhindern könnte. Dies sei jedoch nicht der Fall. Der im Außenbereich besprühte Bereich könne allenfalls bei geöffneter Hauseinganstür von der Kamera erfasst werden. Bei geschlossener Tür nütze die Kamera nichts. Diese sei daher zur Verhinderung von Straftaten nicht geeignet. Das gelte auch für gestohlene Fahrräder, da die Kamera die Abstellplätze nicht erfasse.

Das Urteil ist rechtskräftig. (AG München, Urt. v. 16. 10. 2009 – AZ 423 C 34037/08)


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Löscht das Meer den großen Durst wenn man daraus trinkt?
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post 15 Apr 2010, 15:15
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makellos!
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seit: 10.05.2005

sooo hab jetzt mal ne mail mit der bitte um information und auch mit hinweisen auf die gegebenheiten und das urteil vom ag münchen geschrieben. hab auch auf die mmn zweckentfremdung der vü hingewiesen... mal sehen, was da kommt


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Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
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post 15 Apr 2010, 21:34
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Herr Dachs
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seit: 15.12.2004

was mich jetzt noch interessieren würde, was macht ihr in eurem hausflur nackiges, daß ihr euch so sehr vor den kameras fürchtet?
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post 15 Apr 2010, 21:56
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alleingelassen.
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Punkte: 9584
seit: 22.10.2004

Egal was man Dir jetzt antwortet, Du wirst es nicht verstehen. Sieh einfach ein, dass manche Menschen ihre Freiheit genießen, andere nicht.

Abd.


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 16 Apr 2010, 09:33
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dLikP
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Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Zitat(abadd0n @ 15 Apr 2010, 22:56)
Egal was man Dir jetzt antwortet, Du wirst es nicht verstehen. Sieh einfach ein, dass manche Menschen ihre Freiheit genießen, andere nicht.

Abd.
*


ach komm, überwachungsdiskussionen ohne "wer nichts zu verbergen hat"-troll sind doch nur halb so schön smile.gif


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Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
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post 16 Apr 2010, 10:21
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makellos!
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seit: 10.05.2005

wenn socres gelesen hätte, dass die meiner meinung nach zweckeentfremdet wird und nur im entferntesten fähig zur abstraktion wär, dann bestünde hoffnung, dass er es in irgendeinem späteren weiseren leben eventuell verstünde smile.gif

(hab 2 unterscheidlich große brüste zu verbergen)
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post 20 Apr 2010, 14:04
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makellos!
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seit: 10.05.2005

also gestern hat mich meine sachbearbeiterin angerufen um mir die angeforderten informationen zu geben!

die videoaufnahmen werden 7 tage gespeichert und dann automtisch gelöscht. sie werden nur bei vorfällen oder auf anfragen der staatsanwaltschaft angeschaut. man muss dazu mindestens zu zweit sein und es gibt einen sicherheitscode um das video zu sehen (*schulterzuck*). grund der anbringung war das häufige abladen von sperrmüll, dessen beseitigung hohe kosten nach sich gezogen hat. sie befinden sich "nur" im eingangsbereich und in den fahrstühlen. die vü hat wohl schon mehrfach zur aufklärung von straf-/gewalttaten geführt (dafür sind se eh falsch angebracht - die bierflaschen zerhauen se sich draußen am rondel und nicht im eingangsbereich -.- sinnlos)

so long, soweit ich das verstanden hab, ist die aufzeichnung nicht rechtens. wie soll ich mich nun verhalten?
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post 20 Apr 2010, 15:17
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Herr Dachs
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Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

im idealfall schmeisst du einfach keinen sperrmüll auf die straße, dann passiert dir mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nix.

anzuraten ist noch vor einbruch der dunkelheit heimzukommen, sonst macht der vermieter sich sorgen was du so spät noch draußen treibst und schickt den bnd...

und abd: welche freiheit fürchtest du einzubüßen? die freiheit in hausflur zu pissen oder sowas?

das ist alles nörgeln für "gebildete". und warum? weil einfache otto-normal-verbraucher-nörgelei über die wurstpreise nicht euerm niveau entsprechen?

ihr müsst echt nen haufen freizeit haben... no.gif
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post 20 Apr 2010, 15:27
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makellos!
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seit: 10.05.2005

genug freizeit, in der ich eigentlich mal alle deine liebes-e-mails hier ins forum posten könnte. zu verbergen gibt's ja da eigentlich nix...

(wieso soll ich mich an die hausordnung halten, wenn die dich nicht ma ans gesetz halten? biggrin.gif)
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post 20 Apr 2010, 15:35
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dLikP
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Zitat(Socres @ 20 Apr 2010, 16:17)
und abd: welche freiheit fürchtest du einzubüßen? die freiheit in hausflur zu pissen oder sowas?
*


Die Freiheit über Mülltonnen und Räuberleiter inns Gebäude zu klettern und sich dabei mitm Gesicht aufn Abfluss zu packen. Wenn da ne Kamera hängen tät würde man das sicher nicht versuchen...

Dieser Beitrag wurde von Polygon: 20 Apr 2010, 15:37 bearbeitet
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post 20 Apr 2010, 15:37
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nütziger als nützig
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Punkte: 3169
seit: 07.03.2009

Du kannst ja auch echt mal aus deinem Asighetto ausziehen
und dir was Nettes in der Neustadt oder im Hecht suchen. cool.gif
Bist eigentlich schon so ein bisschen selber an deinem Elend schuld,
aber merkste oder?


--------------------
"ich begebe mich auf eine unklare reise in ein geheimnisvolles land. ich werde antworten finden auf fragen, die ich nicht erkenne. die sonne geht auf.

ich renne im dunkeln. auf weichen sohlen bewege ich mich durch die stadt, den kragen hochgestellt. die zerschrammten knie streichelt der wind. nachts gehe ich ans meer und höre ihm zu.

ich sehe mit meine händen, ich träume im licht, ich schreibe briefe von der erde."

-M.H.-
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post 20 Apr 2010, 15:42
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

ja weil sich das jeder leisten kann (ich hab keine eltern!) und ich finde es hier auch überhaupt nicht schlimm, ich wohne gern hier. und seit wann ist die neustadt kamerafrei und überhaupt geht es ums prinzip. das is doch vollkommen offtopic, dass ich in nem "assighetto" wohne (reflektier dich und deine vorurteile mal).

wenn mein vermieter wirklich gegen geltendes recht verstößt, dann kann man doch auch mal bissl intensiver nachfragen...
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post 20 Apr 2010, 15:47
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nütziger als nützig
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Punkte: 3169
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Zitat(Fuchs @ 20 Apr 2010, 16:42)
ja weil sich das jeder leisten kann (ich hab keine eltern!) und ich finde es hier auch überhaupt nicht schlimm, ich wohne gern hier. und seit wann ist die neustadt kamerafrei und überhaupt geht es ums prinzip. das is doch vollkommen offtopic, dass ich in nem "assighetto" wohne (reflektier dich und deine vorurteile mal).

wenn mein vermieter wirklich gegen geltendes recht verstößt, dann kann man doch auch mal bissl intensiver nachfragen...
*


bild kann nicht angezeigt werden biggrin.gif
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post 20 Apr 2010, 15:49
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schräger Vogel
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Punkte: 8185
seit: 09.12.2003

Pusti hat wieder zugeschlagen!


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