_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 164 gäste

Autofahren / Steinschlag

ich soll dafür haftbar gemacht werden ??
Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten. Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 22 Sep 2010, 15:15
avatar
[heating da road]
********

Punkte: 1684
seit: 27.10.2005

Das muss man erstmal erlebt haben: ich kriege tatsächlich einen Brief von meiner Versicherung, in der ich aufgefordert werde, ein Statement zur Reklamation eines "Teilnehmers am Straßenverkehr" abzugeben.

Folgendes: der zentralen Meldestelle, und dadurch auch meiner Versicherung, wurde, zusammen mit meinem Kennzeichen, gemeldet, dass ich als Vorausfahrender dem Melder (Hinterherfahrender) einen Steinschlag in der Windschutzscheibe durch ein hochgewirbelters Steinchen verursacht haben soll. Somit wird meine Versicherung aufgefordert, den entstandenen Schaden zu begleichen.

Ich frage nun: geht's noch? Darf jemand überhaupt sowas melden? Dann kann ich mir ja (hypothetisch) auch einen beliebigen Verkehrsteilnehmen ausgucken, den dann als Steinschlagverursacher melden... dann hab' ich jeden Monat neue Scheiben.

Andersum: trifft mich eine Schuld, wenn auf der Straße ein Kieselstein liegt, und ich ach so unaufmerksam war, den aufzuwirbeln?

Ich finde es komisch. So langsam denke ich echt, dass wir immer näher an den amerikanischen Lebensstil kommen: jeden, den man sieht, auf alles mögliche verklagen, dann kriegt man in zwei von hundert Fällen auch mal was raus. Klasse Einstellung!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 15:31

1. Schein
*

Punkte: 14
seit: 09.04.2005

Genau das gleiche ist mir auch schonmal passiert. Mir wurde vorgewurfen, ich hätte jemanden auf der A9 von Bayreuth Richtung Nürnberg einen Steinschlag verpasst. Dumm nur, dass ich an dem angegeben Datum auf der Heimreise Richtung Bayreuth unterwegs war und dafür auch noch meine 3 Mitfahrer als Zeugen hatte.
Wir hatten an diesem Tag etwas abseits der Autobahn in diesem Abschnitt auf einem Rasthof geparkt. Da muss der Typ dann wohl uns als Sündenbock für seinen Steinschlag ausgewählt haben.
Mit einem Brief war dann auch alles erledigt und ich habe nix mehr von denen gehört. Ist aber echt ekelhaft wenn sowas Mode wird!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 15:51
avatar
Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Naja, ich würd mal sagen, wenn da ein kleines Splitkorn auf der Autobahn liegt, was ohne weiteres von einem LKW gefallen sein kann und du fährst da drüber und dein Hintermann bekommt das Ding an die Scheibe, dann kannst du ja im Prinzip überhaupt nichts dafür. Folglich müsstest du auch nicht zahlen, genausowenig wie die Versicherung von dir. Einzig haftbar wärest du, wenn das Steinchen deutlich sichtbar liegt und Vorsatz zu erkennen wäre (was bei 140 auf der Autobahn wohl nicht im Bereich des Erwägbaren liegt), auch bei Rollsplitt auf der Straße sieht es wohl mit der Haftung anders aus...

...aber so denke ich mal, da will bloß einer ne neue Scheibe von dir, ob du nun tatsächlich nichtsahnender Verursacher warst oder nicht...

Edit: Grad noch was gefunden:
Zitat
Haftung für Steinschlag

Wird die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges durch einen Stein beschädigt, der nachweislich nicht auf Grund mangelhafter Transportsicherung des Vorausfahrenden, sondern von der Fahrbahn hochgeschleudert wurde, entfällt die Haftung des Vorausfahrenden, da hier höhere Gewalt im Sinne des § 7 II StVG vorliegt und weder ein Verschulden des Fahrers noch die Haftung für die Betriebsgefahr des Fahrzeug in Frage kommen.

    *
      AG Gemünden Urteil vom 17.03.2004 - 14 C 475/04

Quelle

Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 22 Sep 2010, 15:54 bearbeitet


--------------------
Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 15:53
avatar
[heating da road]
********

Punkte: 1684
seit: 27.10.2005

Ja, aber -> Grundsatzfrage -> kann ich als Autofahrer haftbar für Steinschlag an Fremdfahrzeuge gemacht werden? Ich kann doch nicht jedem Sch**kieselstein ausweichen, dann müsste ich mit 50km/h rumtuckern.

Dann kann ich ja im Folgezug die Autobahnmeisterei verklagen, Steine haben nämlich auf der Autobahn nichts zu suchen.

Wenn ein LKW-Fahrer, der durch von seinem Anhänger herabstürzende Eisplatten Schäden verursacht, zur Schadensbegleichung gezwungen wird, mag das noch gerecht sein. Aber weil meine Räder es nun mal gewagt haben, ein Steinchen in Bewegung zu setzen, kann das doch nicht gleich heissen, dass ich mir irgendwelcher Schuld bewusst sein muss, oder?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 15:55
avatar
Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Na zum Grundsatz hab ich ja gerade nochma schön zitiert oben smile.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 16:40
avatar
reloaded
*********

Punkte: 4181
seit: 15.10.2005

Woher (selbst, wenn man vorrausfährt) wollen die Leute eigentlich wissen, dass der Stein von dir kam? Der kann von einem Auto weiter vorn, weiter rechts o.Ä. kommen... yeahrite.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 16:56
avatar
versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich deine und auch die Versicherung des vermeindlich Geschädigten absolut lächerlich finde, die müssten doch beide wissen, dass das - wenn Sigurds Fündins vom AG allgemeingültig ist - absolut nich machbar is.

Besonders aber Valex Versicherung müsste doch erpicht sein, Geldausgaben zu vermeiden. yeahrite.gif


--------------------
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

bild kann nicht angezeigt werdenbild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 18:40
avatar
[heating da road]
********

Punkte: 1684
seit: 27.10.2005

Faslch: die wollen womöglich den Schaden regulieren, um dann meinen Schadensfreiheitsrabatt zu vernichten, die Halunken smile.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 19:11
avatar
dLikP
*******

Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Der war doch eh viel zu dicht wenn ihn dein Steinchen erwischen konnte wink.gif


--------------------
flickr
Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 20:46

Paolo Pinkel
*******

Punkte: 1152
seit: 05.07.2006

Ich würde da streiten! Das is wirklich höhere Gewalt.


--------------------
I'm with awesome!bild kann nicht angezeigt werden
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Sep 2010, 22:15

3. Schein
***

Punkte: 170
seit: 06.11.2003

Ruhig Blut!
Die Versicherung leitet sowas gerne ohne große Prüfung weiter. Und wenn man denen schreibt, wie die Rechtslage ist, nehmen sie das zur Kenntnis und reagieren entsprechend. Ist immer noch billiger als gleich die Rechtslage selber zu prüfen und einen Mitarbeiter damit zu beschäftigen. Ich schätze sogar, solche Anzeigen gehen ungesehen an den vermeintlichen Verursacher.

Ansonsten passt Sigurds Zitat. Wenn dir nicht der Stein von der Ladefläche fällt, haftest du nicht. Ganz einfach.



--------------------
www.thalheim-e-ontour.de
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 23 Sep 2010, 01:47
avatar
4. Schein
****

Punkte: 456
seit: 01.12.2003

Noch einfacher. Schreib einfach, Du warst es nicht, fährst immer ordentlich usw.. Den Verursacher eines Steinschlages kann man nicht nachweisen. Die Versicherung bügelt das für Dich ab.


--------------------
Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 23 Sep 2010, 07:05
avatar
Grinsefranzi
*******

Punkte: 1015
seit: 01.04.2005

isser wieder gefahren wie son verrückter Rumäne biggrin.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: