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Fotorecht

was darf man?
Regeln für das Posten von Bildern
Jetzt hat jeder die Möglichkeit seine künstlerischen Werke in einem jeweils eigenen Thread unterzubringen, was das kommentieren erheblich vereinfacht. Die Bilder sollten nicht breiter und nicht höher als 800px sein. Ausserdem sollten sie nicht die Grenze von 50 KB überschreiten. Für den Fall das ihr doch mal grössere Bilder zur Schau stellen wollt, gebt bitte nur einen Link an, der auf das Bild verweist.
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post 18 Oct 2010, 09:56
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seit: 08.03.2009

Hab mal eine Frage, denk ich auch recht interessant .

Hab jetzt im Park ein Kind fotografiert, was in einem großen Haufen Laub schwimmt. Es war mehr so spontan und ich hab die Eltern nicht gefragt - ist ja auch nur für privaten Gebrauch.
Das Kind ist aber schon das zentrale Element im Bild und nicht nur Beiwerk in einem größeren Motiv.
Nun ist es ja so, dass insbesondere die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, das ist mir klar - aber wo ist die Grenze?
In meinem Fall z.B. hatte das Kind eine Kapuze auf und war so tief im Laub versunken, dass man eigentlich nichts erkennen konnte, kein Gesicht, keine Haare, keine Hände, ja nicht mal die Hautfarbe könnte man bestimmen. Also nichts womit man das Kind identifizieren könnte, auch wenn die Eltern dazu sicher in der Lage wären, anhand des strahlend roten Pullis usw.
Wäre so ein Bild rechtlich unbedenklich? z.B. bei Veröffentlichung bei einem Fotowettbewerb oder auf einer Homepage etc...?

Dieser Beitrag wurde von thewaywewalk: 18 Oct 2010, 09:59 bearbeitet


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And you run and you run to catch up with the sun, but its sinking.
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post 18 Oct 2010, 09:59
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seit: 17.03.2009

Zitat(thewaywewalk @ 18 Oct 2010, 09:56)
Hab mal eine Frage, denk ich auch recht interessant .

Hab jetzt im Park ein Kind fotografiert, was in einem großen Haufen Laub schwimmt. Es war mehr so spontan und ich hab die Eltern nicht gefragt - ist ja auch nur für privaten Gebrauch.
Das Kind ist aber schon das zentrale Element im Bild und nicht nur Beiwerk in einem größeren Motiv.
Nun ist es ja so, dass insbesondere die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, das ist mir klar - aber wo ist die Grenze?
In meinem Fall z.B. hatte das Kind eine Kapuze auf und war so tief im Laub versunken, dass man eigentlich nichts erkennen konnte, kein Gesicht, keine Haare, keine Hände, ja nicht mal die Hautfarbe könnte man bestimmen. Also nichts womit man das Kind identifizieren könnte, auch wenn die Eltern das sicher könnten.
Wäre so ein Bild rechtlich unbedenklich? z.B. bei Veröffentlichung bei einem Fotowettbewerb oder auf einer Homepage etc...?
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wenn das kind nicht eindeutig identifizierbar ist, sei es durch die eltern oder auch durch sein soziales umfeld, dann sollte das unproblematisch sein. in dem von dir geschilderten Fall düfte das also sicher sein.


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post 19 Oct 2010, 00:03
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würd ich auch so sagen... dank Herrn Dr. Wündisch tongue.gif
hier kannst du noch allgemein was über das Recht am eigenen Bild lesen und speziell wahrscheinlich diesen Absatz


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post 19 Oct 2010, 08:09
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Na, wenn man das Kind nicht erkennen kann, dann müssten die Eltern ja erst mal nachweisen, dass das ihr Kind ist was dann recht schwierig werden dürfte. Strahlend rote Pullis sind nu auch nix, was es nur ein mal gibt. Da würd ich mir offen gesagt keinen Kopf machen.


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post 19 Oct 2010, 10:59
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Danke für die Antworten wink.gif
Google erschlägt einen nämlich zu sehr.
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