Sport und Bewegung gem. SächsCoronaSchVO Kirche im Umfeld des Wohnbereichs am Freitag den 10.04.2020
Gemäß § 2 Absatz 2 Punkt 14 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) ist "Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs [...] alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person" erlaubt.
Es spricht also nichts dagegen, sich am Freitag mal rhythmisch um die Kirche in der Nachbarschaft zu bewegen, solange man alleine oder nur mit Mitbewohnern bzw. Fickpartner unterwegs ist.
Mir ist aufgefallen, dass in Polizeiberichten bei ausländischen Straftätern die Staatsbürgerschaft angegeben wird, aber so gut wie nie bei offensichtlich deutschen. Warum ist das so? Schließlich weckt dieses System zumindest beim bildungsfernen Teil der Bevölkerung den Eindruck, dass Kriminelle alles Ausländer seien. Kann man das vielleicht ändern?
Auf dem Rasen im Garten meiner Eltern wachsen ständig Pilze die stören. Wenn man sie absenst, sind wenige Tage später neue da. Ich habe den Eindruck, dass es mit der Zeit schlimmer wird. Weiß jemand, wie man sie dauerhaft loswird?