Dresden/Berlin. Bei den Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar in Dresden hat die Polizei Handyverbindungen tausender Demonstranten und Anwohner ausgewertet. Mit Beschluss des Amtsgerichts sei in der Südvorstadt eine sogenannte Funkzellenauswertung durchgeführt worden, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa. Er bestätigte einen Bericht der Berliner „taz" (Montag). Von allen Handybesitzern, die sich zu dieser Zeit in dem Gebiet aufhielten, seien ein- und ausgehende Anrufe, SMS und die jeweilige Position erfasst worden. ...
Rechtsstaat und Verfassung scheinen bei Teilen der Staatsanwaltschaft und Polizei völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat deshalb Alarm geschlagen. Wie sehr er recht hatte, sieht man an den verstockten Reaktionen eines Chores von Regierungspolitikern, hochrangigen Richtern und Staatsanwälten, die offensichtlich Nachhilfe darin brauchen, welche Funktion der vom Parlament eingesetzte Datenschutzbeauftragte hat. Wie verhältnismäßig sind Beschlüsse von Amtsrichtern beim Richtervorbehalt, wenn sie auf Punkt und Komma von der Staatsanwaltschaft vorgeschriebene Durchsuchungs- und Überwachungsbeschlüsse nur noch abzeichnen. Sogar der juristische Dienst des Bundestages spricht von rechtswidrigen Verfolgungsmaßnahmen. Teile der Justiz stellen als willige politische Vollstrecker – wer befördert, befiehlt – mit ihrer Strafverfolgung auf fragwürdiger Rechtsgrundlage eines nichtigen Sächsischen Versammlungsgesetzes den demokratischen Rechtsstaat auf den Kopf, der in Sachsen, 20 Jahre nach der Wende, immer noch auf dünnen Beinen steht.