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post 05 Nov 2012, 19:12
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dude-alicious
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seit: 27.10.2008

...und das ergebnis: nix gekonnt


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When I'm Sad I Stop Being Sad And Be Awesome Instead!
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post 05 Nov 2012, 20:28

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​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:27 bearbeitet
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post 19 Dec 2012, 23:12
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Froschologe
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seit: 01.10.2003

ich bin mir immernoch nicht schlüssig was ich von dem ganzen thema halten soll. ich bin nicht für die abschaffung der gema, ich kann sogar die gema-vermutung nachvollziehen, aber sowas:

Das Originalvideo auf YouTube hat über 980 Millionen Aufrufe.[15] Jeden Tag schauen 7 bis 10 Millionen Youtube-Nutzer das Video an.[16] Die Beliebtheit des Musikvideos sei mit einer bisher nicht da gewesenen Geschwindigkeit gewachsen, erklärte Youtube.[17] In Deutschland ist das Video trotz Psys Verzicht auf die Verwertungsrechte[18] nicht verfügbar, weil „die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt“ habe.[19]

ist für mih nicht nachvollziehbar. da kann ich viele leute und ihr/e unverständnis/wut nachvollziehen und es gibt weniger verständnis für die gema.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 20 Dec 2012, 17:58

runderneuert
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2014! XD

gema die sache doch bissl langsamer an.
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post 28 Feb 2013, 17:39

Vordiplom
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post 16 Apr 2013, 15:48
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Spur1-Music hat kürzlich einen Beitrag mit Barrio Katz vom Salection veröffentlicht, in dem er die aktuelle Lage etwas erläutert:



#a


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 24 Jun 2015, 01:13
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Nur damit ihr mal seht, mit welch' konfusen Pamphleten diese GEMA daher kommt:

Zitat
mit einer Lizenz der GEMA können Sie auf nahezu das gesamte Weltrepertoire der Musik zugreifen, da wir als Ihr Partner auf unkomplizierte Weise zwischen Ihnen und den in- und ausländischen Urhebern vermitteln und Ihnen damit die erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten. Die Lizenzeinnahmen verteilt die GEMA an die Komponisten, Textdichter und Musikverlage, die bei der öffentlichen Nutzung von Musik weltweit einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.

Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Nutzung von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.

Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Sollten Sie der Meinung sein, dass die aufgeführte Musik nicht urheberrechtlich geschützt ist, so bitten wir Sie um Rücksendung des ausgefüllten Musikfolgeformulars für jede Veranstaltung mit Live-Musik und um Ergänzung eines gut sichtbaren Vermerks "Prüfung GEMA frei" auf dem Formular. Bitte beachten Sie, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist.

Nach Vorlage der Musikfolgen werden wir dann prüfen, ob in Ihrem Fall urheberrechtlich geschützte Musik genutzt wird bzw. wurde.

Um zukünftige erhöhte Vergütungsansprüche zu vermeiden, ist es notwendig, alle Musikaufführungen bei der GEMA im voraus zu melden, unabhängig davon, ob GEMA-freies Repertoire verwendet wird.

Als Termin der Einreichung Ihrer Unterlagen, haben wir den XX.07.2015 in unseren Unterlagen vermerkt. Sollten wir keine prüfbaren Musikfolgen bis dahin erhalten haben, erwarten wir den Zahlungsausgleich bis spätestens XX.07.2015.

Mit freundlichen Grüßen,


Vermutungen also.

#Abd
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