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post 09 Apr 2008, 12:33

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Ich würd glatt behaupten wollen, dass die Verkehrspolizei in den westdeutschen Großstädten wesentlich versierter ist, Verkehrssünder einzufangen und mit Geldern bei genauester Beachtung des Gesetzes zu belegen.
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post 09 Apr 2008, 15:18
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32. Schein
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Zitat(valex22000 @ 08 Apr 2008, 12:46)
2. Fahrt keine Autos mit fremden Kennzeichen. Ich habe mich heute erkundigt, ist tatsächlich so. Als Deutscher darf man das nicht. Link zum Gesetzestext folgt, kann den jetzt auf Anhieb nicht nochmal finden.


Da wäre ich schon an einer Quelle interessiert. Habe nämlich schon oft den Fall gehabt, in dem ein deutscher Fahrer für ein ausländisches Transportunternehmen (Niederlande und die skandinavische Ecke) in einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug unterwegs war. Das wäre dann ja garnicht erlaubt.


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Man sieht sich ... wetten?
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post 09 Apr 2008, 16:23
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Froschologe
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Zitat(32er-maul @ 09 Apr 2008, 15:18)
Da wäre ich schon an einer Quelle interessiert. Habe nämlich schon oft den Fall gehabt, in dem ein deutscher Fahrer für ein ausländisches Transportunternehmen (Niederlande und die skandinavische Ecke) in einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug unterwegs war. Das wäre dann ja garnicht erlaubt.
*

verkehrsportal.de erklärt es.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 09 Apr 2008, 16:57
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[heating da road]
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Danke, wombat1st. Wie man sieht, eine seeeehr graue Angelegenheit...
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post 09 Apr 2008, 17:08
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32. Schein
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Also, dass man ein Fahrzeug an seinem Hauptstandort anmelden muss, ist mir schon bekannt. Dass es da Grauzonen und Spielräume zum Tricksen gibt auch.

Aber warum darf eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland kein Fahrzeug führen, dass wie beispielsweise in diesem Fall in Rumänien angemeldet ist?

Kann ich mir nicht vorstellen! Urlaub in Österreich - Auto geht kaputt - Leihwagen für die Heimfahrt - und an der Grenze kann ich dann wieder aussteigen, weil ich in Deutschland kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung bewegen darf, oder wie?!?!
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post 09 Apr 2008, 17:28
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[heating da road]
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Dann les' mal das hier

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23728

Achja, das hat dann endlich den letzten Lachkrampf hervorgeholt lol.gif

"Wenn der Fahrtzweck im Sinne des Fahrzeughalters erfolgt, kannst Du den ausländischen Wagen fahren.
Borgst Du Dir sein Auto für Deine eigenen Belange, liegt ein Verstoß gegen das Kraftfahrtzeugsteuergesetz vor.

Gruß Uwe "

Muss ich etwa sagen, das Bier dass ich an der Tankstelle kaufe, ist nur für meinen Freund der ein franz. Fahrzeug besitzt, bestimmt? Mein eigenes hole ich dann später per Fahrrad?

Verrückte Welt, echt jetzt...

Dieser Beitrag wurde von valex22000: 09 Apr 2008, 17:34 bearbeitet
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post 09 Apr 2008, 18:16
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Froschologe
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im KraftStG §3 steht:

Zitat
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. 2Die Steuerbefreiung entfällt, [...]  von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;



das ist doch recht eindeutig.

Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 09 Apr 2008, 18:16 bearbeitet
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post 09 Apr 2008, 18:18
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32. Schein
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Zitat(willy @ 09 Apr 2008, 17:14)
edit: Dein Leihwagenfall ist leider nicht so einfach, wie ich grade dachte. Streng nach dem Gesetz, müsstest du Steuern für den Leihwagen zahlen. Aber wie gesagt, die Finanzrechtsprechung ändert sich gerade. Insofern kann man auf die Einstellung des Verfahrens hoffen. M.E. zu Recht.


Also, ich habe versucht mich in der Sache ein bisschen schlauer zu machen, aber ich höre lieber auf.
Scheint tatsächlich sein zu können, dass ich [fiktives Beispiel]wenn ich als tschechisches Transportunternehmen Linienverkehr in Deutschland betreibe,[/fiktives Beispiel] u. U. zweimal Kfz-Steuer bezahlen muss und auf den Fahrzeugen auch nicht Fahrpersonal x-beliebiger Nationalität einsetzen darf. ... Aber so richtig glauben tu' ich's trotzdem nicht. Kann auch sein, dass ich jetzt langsam alles durcheinander bringe.
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post 09 Apr 2008, 18:27
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(i)
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Zitat(Chris @ 09 Apr 2008, 11:44)
Ich halte das für eine urbane Legende, dass es Fangquoten bei Bußgeldern gibt.
*

Ich weiss aus erster Hand das es so ähnlich leider ist.
Es gibt keine direkte "Fangqoute", aber wenn der Cop ne gewisse Menge Zettelchen verteilt hat kann er befördert werden.


--------------------
Du sagst alle wolln in den Himmel. Alle wolln wie Könige agiern. Doch niemand will am Ende sterben und keiner will regiern.


Puste was here
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post 09 Apr 2008, 18:31
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erzählt man sich bei euch am stammtisch....

acki oder monis schnapsladen?

bescheuert!
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post 09 Apr 2008, 18:41
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Zitat(Socres @ 09 Apr 2008, 18:31)
erzählt man sich bei euch am stammtisch....

acki oder monis schnapsladen?

bescheuert!
*

Hör uff rumzuspasten. Aus erster Hand bedeutet direkt von Polizisten die ich kenne.
Wüsste auch nicht was daran so unwahrscheinlich ist. Ist doch ne Motivation wink.gif

Dieser Beitrag wurde von Magic_Peat: 09 Apr 2008, 18:43 bearbeitet
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post 09 Apr 2008, 18:43
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Straight Esh
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Zitat(willy @ 09 Apr 2008, 17:14)
Ich finde jedenfalls auch, dass derartige Regelungen den Sinn und Zweck der EU konterkarieren.
Dashalb gibt es derzeit offensichtlich Tendenzen von sich ändernder Rechtsprechung.
*

Es gibt noch mehr Regeln die die EU konterkarieren. Z.B. dass man mit jedem beliebigen EU
Ausweis in der EU fahren darf, aber es EU weit keine einheitlichen Regelungen für den Erwerb von
Führerscheinen gibt. Also gilt: in Deutschland verlieren und im Osten der EU schnell wieder neu
kaufen.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 09 Apr 2008, 18:55

28:06:42:12
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Zitat(Chris @ 09 Apr 2008, 18:43)
Es gibt noch mehr Regeln die die EU konterkarieren. Z.B. dass man mit jedem beliebigen EU
Ausweis in der EU fahren darf, aber es EU weit keine einheitlichen Regelungen für den Erwerb von
Führerscheinen gibt. Also gilt: in Deutschland verlieren und im Osten der EU schnell wieder neu
kaufen.
*

so einfach funktioniert das nicht. meines wissen muss du damit der in deutschland anerkannt wird deinen hauptwohnsitz mind. 6 monate im jeweiligen ausstellungsland haben/gehabt haben.
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post 09 Apr 2008, 19:23
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Straight Esh
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wenn man nach "eu führerschein polen" sucht kommt man zu einer ganzen Menge Links, z.B. den
hier: http://www.eu-fahrschulcenter.de/
Sieht irgendwie nicht so aus, als ob man irgendwo für eine längere Zeit gemeldet sein müsste ...

hier steht, dass es diesen
Zeitraum tatsächlich gibt, aber das ausstellende Land hat das zu überprüfen und nicht Deutschland.
Wird scheinbar noch nicht so häufig gemacht.
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post 09 Apr 2008, 19:31
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Herr Dachs
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ganz einfach ist es wohl trotzdem nicht... glaube happy hat schon ungefähr recht, mal sehn ich mach mich vieleicht mal schlau.

@Peat: pass uff es spastet glei, was weiß ich was du für polizisten kennst, die regel ist es sicher nicht, befördert kann man btw immer werden, daß auch ein polizist befördert wird der viele strafzettel ausstellt auch befördert wird sagt über die gegenseitige bedingung überhaupt nix aus. weiterhin ist die diskussion obsolet, denn wenn ein polizist eine strafe verhängt dann nicht willkürlich, auch wenn sich das viele gern einreden.
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