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post 26 Sep 2008, 12:48
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

1. Das liegt daran, dass du bestimmte Daten im Internet preis gibst und diese über wiederum andere Daten soweit verkettbar sind, dass man z.B. deinen Nickname und deinen eigentlichen Namen in Verbindung bringen kann.

2. Wir haben ein Datenschutzgesetz, das richtig angewendet durchaus vor solcherlei Auswüchsen schützt. Das Problem hier ist aber eben wie mit dem Jugendschutz: Es hält sich einfach keine Sau dran.

3. Betreibe einfach Datensparsamkeit.


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post 26 Sep 2008, 13:45

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Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:32 bearbeitet
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post 26 Sep 2008, 14:28
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Nein, das eigentliche Problem ist viel umfassender. Es geht nicht nur um den Schutz Deiner individuellen Daten. Es geht auch darum, dass man durch die Summe aller Individuen ein Bild der Gesellschaft zeichnen kann, wie es so noch nie möglich war. Mit anderen Worten: Es ist interessant etwas über Person X zu wissen, viel interessanter ist es aber, ein statistisches Bild von Personen A-Z zu haben.

Ist das in dieser Kürze verständlich?

#abstrakt


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 26 Sep 2008, 14:45
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Das Stichwort hier ist Verkettbarkeit. Das bedeutet grob gesagt, dass jemand zwei Ereignisse bezüglich eines Merkmals in Verbindung bringen kann. Ist man zusätzlich dazu nicht anonym unterwegs, so kann nach der Verkettung der Ereignisse auch noch die Verbindung "Person X hat bei Ereignis Y Rolle R gespielt" gezogen werden. Heißt also: Mit genügend Informationen, kann ich jemanden gläsern machen, ohne ihn zu kennen oder jemals getroffen zu haben, geschweige denn, ihn aktiv zu überwachen (denn Google sammelt ja die Infos für mich). Das ist, gelinde gesagt, unheimlich.
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post 26 Sep 2008, 17:42

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seit: 13.08.2007

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Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:32 bearbeitet
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post 26 Sep 2008, 17:43
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Kann man nicht einfach einen Zettel abgeben auf dem steht:
"Ich widerspreche jeglicher Datenweitergabe!"


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bonum agere et bonum edere,
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(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 01 Oct 2008, 11:03
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alleingelassen.
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Der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi engagiert sich auch in dieser Sache.

#abd, findet das cool.gif
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post 01 Oct 2008, 11:23
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Straight Esh
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\edit: danke lusch3

Ich frage nocheinmal:
Kann man nicht einfach ein Blatt abgeben mit der Aufschrift: "Ich widerspreche jeglicher Datenweitergabe!"?

Dieser Beitrag wurde von Chris: 01 Oct 2008, 12:09 bearbeitet
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post 01 Oct 2008, 11:35
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~ Perle der Natur ~
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äh....entweder bin ich noch verpeilt oder man kann mit beiden dokumenten dasselbe verweigern?

außerdem kann man mit dme offiziellen wisch noch gegen mammographie/früherkennungs-blubbs verweigern, das geht mit anderen wisch nicht.

chris, da musst du mal in das dokument reinschauen und nicht nur glauben, was auf der website steht. wink.gif

jeglicher datenwiedergabe kannst du zwar widersprechen, aber wenn gefahr im verzug ist, ist das auch wieder hinfällig....


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post 01 Oct 2008, 11:41
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Automatix
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Zitat(lusch3 @ 01 Oct 2008, 11:35)
[...] aber wenn gefahr im verzug ist, ist das auch wieder hinfällig....
*
Das ist so ziemlich die Lieblingsausrede der Polizei, wenn sie deine Bude ohne richterlichen Befehl durchsuchen wollen, oder bei Demonstrationen anfangen in der Menge rumzuknüppeln, was glücklicherweise selten passiert.

Ist die sogenannte Gefahr im Verzug, fällt alles, was das Grundgesetz auch nur herzugeben vermag.


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 01 Oct 2008, 12:10
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Das man das mit "Gefahr im Verzug" umgehen kann, ist mir auch klar. Ich frage mich aber, ob es was bringt auch andere Fälle, als auf den Vordrucken angegeben, gleich mit auszuschließen, oder ob man jeden Fall gesondert angeben muss, um ihm zu widersprechen.
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post 28 Oct 2010, 12:59
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Ich grab' das hier aufgrund dieser Meldung nochmal aus:

Zitat
Einwohnermeldeämter verkaufen an Datenhändler
Datenhändler kaufen Adressen im Tausenderpaket bei deutschen Bürgerämtern ein. Das amtliche öffentliche Verzeichnis der Einwohnermeldeämter steht dafür offen. Pro Datensatz nehmen die Behörden 5 bis 15 Euro. (weiterlesen..)

Quelle: Golem.de

Für diejenigen, die das interessiert: hier nochmal der thematisch passende Link zum sächs. Datenschutzbeauftragten. Das entsprechende Formular gibt es dort oder auch hier im Anhang.

#abd
angehängte Dateien
angehängte Datei  widerspruchsformular_meldedaten.pdf ( 41.48Kb ) Anzahl der Downloads: 145
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post 28 Oct 2010, 13:06
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fuk da hataz
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sehr gut.. das merk ich mir mal für meinen nächsten umzug


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onkelroman war hier
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post 06 Nov 2010, 19:21
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parse error
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is das eigentlich gültig, wenn ich das per fax an mein ortsamt schicke oder muss ich das dort bei der tante am tresen abgeben?
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