Aus der SZ (online) von heute:
Zitat
Zweitwohnsteuer: OVG Bautzen gibt Studenten Recht
Studierende, die im elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnen, müssen für ihre Bleibe in Dresden keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Dies teilte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen gestern mit. Gezahlt werden müsse nur, wenn am Studienort eine Unterkunft zur Verfügung steht, die eine separate Wohnung gemäß Sächsischer Bauordnung darstellt, das heißt, über ein Bad mit WC und eine Küche oder Kochgelegenheit verfügt.
Gegen das entsprechende Verwaltungsgerichtsurteil kann die Stadt keine Berufung einlegen. Peter Grünberg vom Studentenrat der TU Dresden zeigte sich „sehr erfreut, dass unseren Argumenten entsprochen wurde“. Der Stura hatte Studenten juristisch unterstützt, die gegen die Steuer klagten. Vertreter der Kommune kommentierten das Urteil gestern nicht. (are)
Toll, toll, toll!
Eine Frage hätt ich dann doch noch:
In dem Artikel steht, dass nur gezahlt werden muss, wenn man am Studienort ne Wohnung mit Bad&Küche hat. Ich dachte bisher, es sei egal, wie meine Wohnung hier ausgestattet ist, solange ich bei meinen Eltern nur ein Zimmer und keine rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung habe. Ist das nun ein Interpretationsfehler der SZ oder muss ich tatsächlich zahlen, wenn ich in DD in ner eigenen Wohnung wohne?