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post 06 Jan 2008, 22:39
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ist der Thread für alle, die von der Drückerbande des VSR Verlagsservice zu einem Abo überredet wurden und nun zur Kasse gebeten werden.

Es gibt sogar schon eine passende Gruppe auf StudiVZ. Hier findet ihr einen Musterbrief.



Wem das noch nichts hilft: Im Allgemeinen sind alle Antworten auf die Fragen in den ersten zehn Seiten dieses Threads zu finden.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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Antworten(1740 - 1754)
post 10 Jan 2010, 17:12
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Automatix
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Zitat(dianthussi @ 10 Jan 2010, 15:57)
Gut, und ist meine komplette Anschrift nochmals in dem Schreiben an vsr bzw. pvz nötig? Steht ja eigentlich auch auf dem Kuvert drauf...
*

Ich nehme an, von der DIN 5008 hast du noch nie was gehört, oder?

Diese Norm gibt vor, wie Briefe aussehen sollten.


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 10 Jan 2010, 17:13
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dLikP
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Zitat(dianthussi @ 10 Jan 2010, 15:57)
Gut, und ist meine komplette Anschrift nochmals in dem Schreiben an vsr bzw. pvz nötig? Steht ja eigentlich auch auf dem Kuvert drauf...
*

Tut's weh die nochmal aufs Schreiben zu machen? Nein? Gut, Frage beantwortet... Junge Junge.. die nächste Frage geht vermutlich um Schriftart und Größe, weil es könnte ja sein, dass dort nur Ultrakurzsichtige arbeiten und man besonders groß schreiben müsste... *kopfschüttel*


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Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
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post 10 Jan 2010, 17:19

1. Schein
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@dianthussi
Einschreiben und Rückschein kostet glaub 4,50 euro
mach dies (ist besser)
Jemand vom VSR Verlag muss den Rückschein unterschreiben und der Post wieder mitgeben
(der RS wird nur noch gestempelt von denen, kein wunder bei dieser Abzockmasche)
Damit hast du 100% Gewissheit da er da unten angekommen ist

Zu deinem Verlag: Guck mal auf die Rückseite des Zettels. Bei mir stand unten (klein und versteckt) VSR Verlag.

vielleicht steht da bei dir auch der Verlag.


Zum Brief: Es reicht nur ein schreiben mit Wiederruf drauf.
Mache dir von dem Gesetz gebrauch.
So sollte er zb. aussehen http://www.abo-bar.de/Kuendigung_Probeabos.php
musst ihn aber etwas um ändern !!!
Über "Sehr geehrte Damen und Herren" schreibst du so was hier ähnliches

Widerspruch zur Bestellung des Probe-Abos der Zeitung/Zeitschrift

Im Brief sollte nur der Zettel mit dem Wiederruf drin sein.

und das kannst du weg lassen
und mit kopie des "vertrags" und mit paragraphen

1. Ist der Zettel den die haben Anders und sie kennen den auch.
2. Das müssten die Wissen. Da ja du nicht der erste bist.


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bild kann nicht angezeigt werden
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post 10 Jan 2010, 17:39

1. Schein
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seit: 09.01.2010

weg

Dieser Beitrag wurde von dianthussi: 10 Jan 2010, 20:57 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:03

1. Schein
*

Punkte: 18
seit: 18.09.2009

Was meinst du was der Widerruf ist ?
Du schreibst wann dir du unterschrieben hast den Vertrag und schreibst den Paragraphen (in diesem Fall den Widerruf rein.)

Nicht noch einen Extra Zettel wo dieser erklärt ist


<Verlag/Abo-Anbieter> <Datum>
<Straße Nr. / Postfach>

<PLZ Ort>

< Paragraphen (Widerruf)>
Widerspruch zur Bestellung des Probe-Abos der Zeitung/Zeitschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Bestellung vom <Datum an dem Tage der Unterschrift des Vertrages> der Zeitschrift < Name von der Zeitung>.

Bitte schicken Sie mir in Zukunft keine weiteren Ausgaben dieser Zeitung/Zeitschrift mehr, die für mich mit Kosten verbunden sind.

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen


<Name>
<Unterschrift>

Kannst eine Kopie dabei Lagen (Durch Druck)
aber brauch man nicht unbedingt

aber das muss jeder selber entscheiden

Dieser Beitrag wurde von werra: 10 Jan 2010, 18:07 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:06

1. Schein
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Punkte: 24
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weg

Dieser Beitrag wurde von dianthussi: 10 Jan 2010, 20:58 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:08
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Zitat(Sigurd @ 10 Jan 2010, 16:12)
Ich nehme an, von der DIN 5008 hast du noch nie was gehört, oder?

Diese Norm gibt vor, wie Briefe aussehen sollten.
*


rofl.gif Alter nee ey.. zitiert der hier DIN Normen.



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post 10 Jan 2010, 18:10

1. Schein
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meinst du diesen Ganzen abschnitt ?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

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post 10 Jan 2010, 18:14

1. Schein
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seit: 09.01.2010

weg

Dieser Beitrag wurde von dianthussi: 10 Jan 2010, 20:58 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:17
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Am besten mit Foto.
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post 10 Jan 2010, 18:18

1. Schein
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Punkte: 18
seit: 18.09.2009

moment ich schreibe mal dir gleich mal aus meiner Kündigung Teile heraus auf die du achten musst

Hier ein bar teile davon

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das von mir am <Datum> angeforderte Probe-Abonnement der Zeitung/Zeitschrift <Name der Zeitung> fristgemäß zum nächstmöglichen Termin <Datum>.


Da Ihr Vermittler ausdrücklich sagte, dass mit den GRATIS Heften KEIN Abo oder ähnliche Verträge verbunden sind, verlange ich eine SOFORTIGE Stornierung des Abonnement!
Des weiteren fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an.
http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
......(Straftat nach § 263 StGB).
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).


http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

hau diese ganzen Paragrafen rein aus dem BGB und StGB

Dieser Beitrag wurde von werra: 10 Jan 2010, 18:51 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:36

1. Schein
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Punkte: 24
seit: 09.01.2010

weg

Dieser Beitrag wurde von dianthussi: 10 Jan 2010, 20:58 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:37

1. Schein
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Punkte: 24
seit: 09.01.2010

-.-

Dieser Beitrag wurde von dianthussi: 11 Jan 2010, 17:53 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 18:51

1. Schein
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Punkte: 18
seit: 18.09.2009

schreib Probe-Abonnement
ist ja auch eins was sie vertuscht haben


ja mit diesen Paragrafen hab ich vorher falsch verstanden.
wichtig du gibst diese beiden hier an:
§ 123 BGB
§ 263 StGB
Da dies ja auch zutrifft zu 100%. Die sagen alle das es kostenlos ist was aber nicht stimmt
2 Zeitungen in zwei Monaten ? 14 Tage nur Widerruf ? Im nächsten Monat gehts nicht mehr in pin Falle hat zu geschnappt
Deswegen mach von diesen Beiden Gebrauch
(man liebe das Deutsche Gesetz)

und den Widerruf
§ 355 BGB
Durchlesen !!
§ 312 BGB


ja bin raus hatte noch das Glück das mich jemand von denen bar Tage später angerufen hat. Da gekündigt aber Brief ist trotz dem raus.
ich habe ca 20 Zeugen die den Anruf mitbekommen haben
Habe mal nach gefragt ob das wirklich stimmt und Bums aufgelegt.

Lass blos diesen Satz weg:
Dazu kann ich sagen, dass ich derzeit keine Kundennummer besitze, da Sie mir keine zugeteilt haben.

Der Schuss kann auch nach hinten los gehen

Dieser Beitrag wurde von werra: 10 Jan 2010, 19:00 bearbeitet
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post 10 Jan 2010, 19:04

1. Schein
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Punkte: 24
seit: 09.01.2010

-.-

Dieser Beitrag wurde von dianthussi: 11 Jan 2010, 17:53 bearbeitet
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