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Neuer HSG Entwurf

Novellierung des Hochschulgesetzes
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post 26 Jan 2008, 00:21
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der neue entwurf ist hier lesbar: http://ssat.verdi.de/branchen_berufe/bund_...2008_01_081.pdf

ich sag erstmal nix dazu.

Dieser Beitrag wurde von Lejanni: 29 Jan 2008, 17:41 bearbeitet


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post 26 Jan 2008, 00:35
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Zitat(Lejanni @ 25 Jan 2008, 23:21)
der neue entwurf ist hier lesbar: http://ssat.verdi.de/branchen_berufe/bund_...2008_01_081.pdf

ich sag erstmal nix dazu.
*

ist Nivellierung ein sehr geschicktes wortspiel, welches mich gerade zum lachen brachte, oder meintest du novellierung?

Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 26 Jan 2008, 00:35 bearbeitet


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post 26 Jan 2008, 19:00
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Habe mir das Ding soeben angesehen und werde hier mal einige interessante Stellen posten und kommentieren, die die studentische Mitbestimmung, Bolognaprozess, Gebühren und einige andere interessante Dinge betreffen. Einiges davon ist nicht neu, aber dem ein oder anderen vlt. noch nicht bekannt.

Fangen wir mal an mit der Mitbestimmung der Studenten und anderer Universitätsangehöriger im Rahmen der Neustrukturierung der Universitätslegis- und exekutive, die in Zukunft, wie evtl. bekannt, hpts. aus dem Rektorat, dem Senat und dem ominösen neuen Hochschulrat besteht:

(kleiner Hinweis für die Juradaus: Gesetze sind unterteilt in Paragraphen (§), Absätze (die Zahlen in den Klammern), Sätze und Nummern (das sind nummerierte Aufzählungen in Sätzen) bzw. Buchstaben. Der Ausdruck "1. Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule nach § 13 Abs. 1," steht also bspw. im §81, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1)


§81 Senat

(2) Der Senat hat bis zu 17 Mitglieder. Sie sind gewählte Vertreter jeder Mitgliedergruppe nach § 50
Abs. 1. Die Zahl und die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedergruppen bestimmt die Grundordnung.

Die angesprochenen Mitgliedergruppen umfassen grob gesagt alle Leute, die an der Uni so herumoxidieren, also auch Studenten. Bis hierhin alles klar, denn die Grundordnung, die die Zusammensetzung bestimmt, wird, so habe ich es jedenfalls verstanden, vom Senat selbst beschlossen. Fraglich ist, wer die Vertreter der Mitgliedergruppen wählt.


(1) Der Senat ist zuständig für die
1. Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule nach § 13 Abs. 1,
2. Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, Forschung und Kunst sowie der Förderung
des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
3. Wahl und Abwahl des Rektors und der Prorektoren,
4. Stellungnahme zu Vorschlägen des Rektors für die Bestellung des Kanzlers,
5. Vorschläge für die Bestellung von Mitgliedern des Hochschulrates,
6. Stellungnahme zum Wirtschaftsplanentwurf,
7. Stellungnahme zu allen wissenschaftlichen und künstlerischen Angelegenheiten, die nicht nur
eine Fakultät betreffen,
8. Festlegung der von der Hochschule zu vergebenden Hochschulgrade nach § 39,
9. Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre,
10. Wahl und Bestellung von Beauftragten der Hochschule; § 83 Abs. 3 Satz 2 und 3. sowie § 88 Abs.
4 Satz 5 bleiben unberührt,
11. Stellungnahme zur Festlegung des Fächer- und Studienangebotes durch das Rektorat,
12. Stellungnahme zur Stellenausstattung der Fakultäten,
13. Stellungnahme zu Grundsätzen der Studienorganisation,
14. Stellungnahme zur Entwicklungsplanung der Hochschule, insbesondere zur Festlegung von
Schwerpunkten der Forschung,
15. Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Gleichstellungsbeauftragten.

Ich lese insgesamt 8 Mal Stellungnahme. Gleichzeitig vermute ich, dass sich Rektor und Hochschulrat mit Stellungnahmen, ganz gleich woher, genüsslich den Arsch abwischen werden. Entscheiden wird der Senat also nur noch über die Grundordnung der Uni und "grundsätzlichen Fragen der Lehre, Forschung und Kunst.." was auch immer "grundsätzliche Fragen" sind und was auch immer "Entscheiden" in dem Sinne bedeutet. Bestimmte kritische Punkte, wie Nr. 3 und Nr. 5 sehen zwar soweit ganz gut aus, werden aber im Folgenden imho relativiert.


(4) Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen der Zustimmung der Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Studentenvertreter, andernfalls der Zustimmung von zwei Dritteln
der stimmberechtigten Mitglieder.

Das heißt im Klartext, dass egal was die Studenten bzgl. der Studienorganisation entscheiden, sie von 2/3 des Senates jederzeit überstimmt werden können. Falls die Studenten im Senat zahlenmäßig "ordentlich" vertreten sind, ist das ganz gut so. Andernfalls kommen 2/3 des Senates zu leicht zu stande, um das studentische Vetorecht auszuhebeln. Scheint mir also, als ob die Macht dieses Vetorechtes von der Zusammensetzung des Senates abhängt, die, wie oben schon erläutert m.E. nach nur durch die Grundordnung und nicht durch das HSG geregelt wird. Korrigiert mich bitte, fals ich mich da täusche.


(5) Das Rektorat und der Hochschulrat haben dem Senat auf Anforderung in schriftlicher Form über
alle Angelegenheiten der Hochschule zu berichten.

Immerhin eine Art von Rechenschaft der Führung ggü. den Uniangehörigen. Ein bißchen Transparenz ist besser als überhaupt keine, von daher ist das ok, aber nicht genug, denn zur Verantwortung ziehen kann der Senat faktisch niemanden.

§82 Rektor

(5)Eine Auswahlkommission aus 4 Mitgliedern,
davon 2 externe Mitglieder des Hochschulrates und 2 Mitglieder des Senates, sowie ein Vertreter des
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst mit beratender Stimme fertigt eine Vorschlagsliste für
den Hochschulrat
. Der Hochschulrat erstellt einen Wahlvorschlag, der bis zu 3 Kandidaten enthält. [...] Der Wahlvorschlag wird [...] dem Senat unterbreitet. Vom Senat gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der
Mitglieder erhält. Kommt eine Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande und enthält der
Wahlvorschlag mehr als einen Kandidaten, findet zwischen den Kandidaten, die im zweiten Wahlgang
die meisten Stimmen erhalten haben, ein dritter Wahlgang statt. In diesem ist gewählt, wer die
Mehrheit der Stimmen erhält. [...] Kommt eine Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande und enthält der Wahlvorschlag nur einen Kandidaten, stellt die Auswahlkommission eine neue Vorschlagsliste auf.

Hier wird es schon kritischer. Zwar hat der Senat einen Einfluss auf die Auswahl der Personen, die überhaupt für den Posten des Rektors in Betracht kommen, jedoch entscheidet der Hochschulrat alleine, wen der Senat dann wählen "darf". Wird dann schließlich vom Senat gewählt und sind mindestens 2 Leute aufgestellt, so kommt davon garantiert einer auf den Rektorstuhl. Gibt es nur einen Kandidaten, muss der Hochschulrat zwar einen neuen Vorschlag machen, jedoch kann er ja wieder nur mit einem Kandidaten kommen oder den letzten in Konkurrenz zu einem weiteren treten lassen. Das alles kann eine Rektorwahl sehr lange hinziehen. Dies kann wiederum die Hochschule im schlimmsten Fall handlungsunfähig machen (soll in NRW schon vorgekommen sein, leider keine Quelle dazu). Ob der alte Rektor auch über seine Amtszeit hinaus im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde, regelt das Gesetz m.E. nicht. Der Senat hat letztendlich keinen Einfluss auf die Kandidaten, sondern muss im Extremfall einen von mehreren ungeliebten abnicken.


(7) Der Senat kann den Rektor mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder abwählen. Die
Abwahl bedarf der Bestätigung durch die Mehrheit der Mitglieder des Hochschulrates, sofern nicht
dieser nach § 86 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 die Abwahl beim Senat beantragt hat.

Rektor kann also von den Vertretern der Hochschulangehörigen (Senat) abgewählt werden, aber nur, wenn Mutti (Hochschulrat) das erlaubt. Nicht gut..


§83 Rektorat

(1) Rektor und Kanzler bilden das Rektorat.

Nur zur Erläuterung.


(3) Es ist insbesondere zuständig für:
1. die Entwicklungsplanung der Hochschule unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne der
Fakultäten [...]
2. für Zielvereinbarungen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie mit den
Fakultäten,
3. die Einrichtung, Aufhebung oder wesentliche Änderung von Studiengängen im Benehmen mit dem
Senat,

4. die Errichtung, Aufhebung oder wesentliche Änderung einer Zentralen Einrichtungen im
Benehmen mit dem Senat,

5. die Errichtung, Auflösung und Zusammenlegung von Fakultäten und Grundeinheiten nach § 2 Abs.
2 im Benehmen mit dem Senat
; diese Entscheidung ist dem Staatsministerium für Wissenschaft
und Kunst anzuzeigen,
6. die Planung des Bedarfes an baulicher Entwicklung,
7. die Aufstellung der Ausstattungspläne,
8. die Aufstellung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes,
9. die Festsetzung von Leistungsbezügen der Professoren nach der Sächsischen
Hochschulleistungsbezügeverordnung und von Forschungs- und Lehrzulagen der Professoren,
10. die Aufteilung der vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Stellen und Mittel auf die
Einrichtungen der Hochschule
; die Rechte und Pflichten des Kanzlers bleiben unberührt,
11. den Abschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen,
12. die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in Forschung und Lehre.

Was zum Teufel bedeutet "im Benehmen mit.."? Heißt es "im Einvernehmen mit.."? Und wenn ja, was bedeutet das dann? Der Senat hat auf Entscheidungen des Rektorats m.E. keinen Einfluss. Mysteriös, mysteriös. Ich tippe mal darauf, dass sich der Rektor mit dem Senat abstimmen muss. Wäre gut, wenn es so kommt. Habe daran allerdings Zweifel. Hört sich wie eine Mogelpackung an. Jedenfalls scheint das Rektorat sehr viel Macht zu haben. Insbesondere was Studiengänge, Fakultäten und Finanzen angeht, was soziemlich das wichtigste ist, was es überhaupt an der Uni zu entscheiden gibt.


(6) Die Mitglieder des Rektorates können an den Sitzungen aller Organe mit Rederecht teilnehmen.
Auf Anforderung des Rektorates beraten die Organe über Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit in
angemessener Frist. Die Organe berichten dem Rektorat auf Anforderung unverzüglich über jede
Angelegenheit ihrer Zuständigkeit. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für den Hochschulrat.

Soso.. selbst der Rektor hat also kein Rederecht im Hochschulrat, er kann keine Rechenschaft einfordern oder zeitnahe Beratungen über brennende Themen. Was ist das denn für ein Quatsch?

§85 Kanzler

(2) Er kann in Angelegenheiten der Wirtschaftsführung Entscheidungen des
Rektorates widersprechen, wenn er sie für unzweckmäßig hält. Der Widerspruch hat aufschiebende
Wirkung. Kommt keine Einigung zustande, berichtet das Rektorat dem Hochschulrat, der eine
Entscheidung herbeiführt.

Ich kann mich nicht ganz entscheiden, ob das gut oder schlecht ist. Einerseits gut, weil der Hochschulrat dann als Schlichter und Vermittler auftreten kann und so keine Blockade herrscht. Andererseits schlecht, weil ich nicht glaube, dass der Rat hier immer die für die Uni beste Lösung "herbeiführt".

§86 Hochschulrat

(1)[...]Er ist zuständig für die
1. Erstellung eines Vorschlages für die Wahl des Rektors,
2. Beantragung der Abwahl des Rektors beim Senat,
3. Bestätigung der Abwahl des Rektors durch den Senat,
4. Erteilung des Einvernehmens zum Vorschlag des Rektors für die Bestellung des Kanzlers,
5. Genehmigung des Struktur- und Entwicklungsplanes der Hochschule,
6. Genehmigung des Wirtschaftsplanentwurfes,
7. Erteilung des Einvernehmens zur Verwendung der Stellen und Mittel nach § 11 Abs. 2 Satz 1,
8. Erteilung des Einvernehmens zur Verwendung von Rücklagen nach § 11 Abs. 2 Satz 3,
9. Genehmigung des Jahresabschlusses,
10. Entlastung des Rektorates,
11. Stellungnahme zum Jahresbericht des Rektorates nach § 10 Abs. 4 Satz 3,
12. Stellungnahme vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen,
13. Stellungnahme zur Einrichtung, wesentlichen Änderung und Aufhebung von Studiengängen.
[...]

Klingt alles erstmal nicht so schlimm. Wichtig sind Nr. 4 bis 7. Ohne Genehmigung kommen sowohl Entwicklungs- als auch Wirtschaftsplan nicht durch. Außerdem billigt er die Verwendung von "Stellen und Mitteln" und "erlaubt" dem Rektor quasi einen Kanzler vorzuschlagen. Damit bestimmt der Rat also nicht nur die Kandidaten für die Rektorwahl, sondern imho auch den dazu passenden Kanzler. Viel zuviel Macht für ein Gremium, dass wie unten angegeben zusammengesetzt ist und arbeitet.


(2) Der Hochschulrat besteht aus 5, 7, 9 oder 11 Mitgliedern. Die Anzahl regelt die Grundordnung. Bis
zu einem Viertel dieser Anzahl können Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sein
. Die
Mitglieder sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder beruflicher Praxis, die mit
dem Hochschulwesen vertraut sind. [...] Die Mitglieder des Hochschulrates sind in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Der Rat besteht also aus vielen externen Leuten und 1-2 Uniangehörigen, das schließt theoretisch auch Studenten ein, wird aber wohl nicht vorkommen. Viele externe Leute werden also über sehr wichtige Dinge entscheiden. U.a. über die Kandidaten für den Rektorposten, der, wie bereits erläutert, ebenfalls sehr viel Macht besitzt. Zu allem Überfluss agiert der Rat weitestgehend unabhängig und untersteht niemandem. Ermuss dem Senat (siehe oben) zwar berichten, ist aber m.E. nicht wirklich Rechenschafft schuldig.


(3) Der Senat benennt weniger als die Hälfte der Anzahl nach Absatz 2 Satz 2, darunter insbesondere
alle Mitglieder oder Angehörigen der Hochschule nach Absatz 2 Satz 3. Die übrigen Mitglieder werden
von der Staatsregierung benannt. Die studentischen Senatoren können dem Senat einen Vorschlag
für die Benennung unterbreiten.

Klingt erstmal so schlecht nicht. Immerhin hat der Senat direkten Einfluss auf einen recht großen Teil der Personen im Hochschulrat. Schlecht ist, dass die Regierung selber den Großteil der Mitglieder bestimmt. Achtung: Mit "Staatsregierung" ist nicht zwingend das Bildungsministerium gemeint, sondern das könnte Mlizbrand z.B. auch selber entscheiden. Demokratie sieht anders aus. Der letzte Satz ist wohl dafür, dass die Studenten nicht ständig vorm Landtag krach machen und Müll verursachen. Echt ein Witz.


(6) Der Hochschulrat wählt ein externes Mitglied zum Vorsitzenden [...] Alle Hochschulorgane sind verpflichtet, ihm auf Anforderung Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Ergeben sich Beanstandungen, wirkt er auf eine hochschulinterne Klärung hin. [...]

(7) Das Rektorat berichtet dem Hochschulrat mindestens einmal im Semester und auf Anforderung
schriftlich über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage und über finanzielle Auswirkungen
von Berufungsvereinbarungen.

Warum kann kein Uniangehöriger Vorstand sein?
Alle sind dem Rat auskunftspflichtig, was wohl aufgrund des Einflusses des Rates auch nötig ist. Der Rat selbst ist, wie schon erwähnt, dem Senat auskunftspflichtig. Mir fehlt aber die Möglichkeit den Hochschulrat für Verfehlungen zur Rechenschafft zu ziehen.

§104 Technische Universität Dresden

(1) Die Universität kann frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beschließen, dass sie
abweichend von § 78 Arbeitgeber für ihre als Arbeitnehmer eingestellten akademischen und sonstigen
Mitarbeiter nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 und 4, die unter Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
(TV-L) fallen, sowie für ihre Auszubildenden und wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen
Hilfskräfte wird. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senates und
der Zustimmung des Hochschulrates.

(2) [...] Mit dem Ablauf von 4 Jahren seit Eintritt in die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse nach Satz 1 gehen alle bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der Universität auf den Freistaat über und die
gesamte Personalverwaltung wird wieder Weisungsaufgabe der Universität.

Der Senat kanns entscheiden, das sieht ersmtal gut aus. Allerdings ist Absatz(2) eine Mogelpackung, denn wer glaubt denn ernsthaft daran, dass eine so große Umwälzung nach 4 Jahren Betrieb wieder zurückgenommen wird? Das ist, als würde ich jetzt die Frauenkirche wieder abreißen.

Meiner Meinung nach also im Großen und Ganzen eine eher durchwachsene Sache und so wie ich es sehe, eine ziemliche Mogelpackung. Der Senat scheint einigen Einfluss auf Entscheidungen des Rektors zu haben und der Hochschulrat ist wg. auskunftspflicht an den Senat etwas transparenter. Es ergeben sich aber wichtige Fragen, die der Entwurf nicht beantwortet, oder ich habs nicht gefunden. Wer wählt denn die Mitglieder des Hochschulrates ab? Gibts da überhaupt eine Legislaturperiode? Kann der Rat irgendwie zur Rechenschafft gezogen werden bei Verfehlungen? Hat man überhaupt eine Handhabe gegen ihn, oder kann man sich nur zeigen lassen, was jetzt schon wieder für Unsinn entschieden wurde? Warum entscheidet nicht der Senat (quasi das Uniparlament) über das, was der Hochschulrat zu entscheiden hat und der Rat bezieht nur Stellung? Die Frage hier darf nicht lauten "Wie könnte man den Hochschulrat weniger mächtig und mehr kontrollierbar machen?", sondern "Wozu braucht die Uni eigentlich einen Hochschulrat bestehend aus Leuten aus Wirtschaft, Kultur und Praxis"? Warum nicht einfach Konzil und Kuratorium abschaffen, Senat "straffen" und den Rektor als vom Senat beauftragte und legitimierte Exekutive einsetzen?
Die studentische Mitbestimmung im Speziellen hängt von der Anzahl der studentischen Senatoren ab. Diese widerum regelt die Grundordnung und diese wird vom Senat gemacht. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird erstmal ein Senat gewählt (wie genau steht nicht im Gesetz), der das dann beschließt. Ist also alles etwas undurchsichtig. Ganz nach dem Motto "Lass dich nicht blenden" steht auf dem Papier zwar ein ansehnlicher Grad von studentischer Mitbestimmung, in der Praxis wird es sich hierbei aber m.E. im 2 max. 3 Leute im Senat handeln, deren Vetorecht leicht überstimmt werden kann. Dass das für die mit Abstand größte Gruppe unter den Uniangehörigen kein Zustand ist, sollte klar sein.
Ich denke die können an dem Gesetz drehen, wie sie wollen. Das mit dem Hochschulrat ist der falsche Weg. Er führt in der Praxis nur zur Bevormundung der Universität durch Leute, die eine Bildungsanstalt einem wirtschaftlich arbeitendem Unternhemen gleichsetzen. Leute, die Bildung als Ware mit Preis betrachten und das berüchtigte "Humankapital" predigen. Verlagern die dann unsere Uni auch nach Rumänien, weil da angeblich Bildung weniger kostet? Steht nicht im §15 Abs. 1 "[...] dass sie [...] zu selbständigem Denken und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden."? Wie soll das gehen mit Leuten, denen man sagt, was zu tun ist und denen, Bologna sei Dank, keine Zeit zum selbständigem Denken bleibt?

Bitte um Diskussion. Richtigstellungen, Erklärungen etc.


Anhang

Ein paar interessante Dinge, die ich bei der Lektüre so gefunden habe:

§114 Übergangsbestimmungen

(3) Kuratorium und Konzil sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst.
(12) In Magisterstudiengänge wird nur noch bis zum Wintersemester 2008/2009 immatrikuliert.

Dürfte bekannt sein und zumindest Abs. 3 halte ich für durchaus sinnvoll, Hochschulrat hin oder her.


(13) Studiengänge, die nicht mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abschließen, sind
spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2009 zu modularisieren.
(14) Die Hochschulprüfungs- und Studienordnungen sind bis zum Ablauf des Jahres 2009 an die
Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen.

Also sputet euch, sonst bauen die euren Studiengang um, bevor ihr fertig seid und dann gibts nochmal 1-2 Semester wg. fehlenden Prüfungen.

§35 Prüfungen

(es geht um die Zwischenprüfung)
(3) [...] Diese ist spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters abzulegen. Wer sie nicht innerhalb der Frist nach Satz 2 besteht, muss im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Die Zwischenprüfung kann innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.

(Abschlussprüfung=Diplom oder sowas in der Art)
(4) Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit
abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. [...]

Für all die Bummelanten und die WH2 Heulsusen.

§12 Gebühren und Entgelte

(1) Für das Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie für das
Graduierten- und das Meisterschülerstudium nach § 42 werden keine Gebühren erhoben.
(2) Für das Studium in einem weiteren Studiengang, der zu einem berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses
ist, können von einem Studenten Gebühren erhoben werden, wenn dieser bereits über ein Master-,
Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher
Abschlussprüfung verfügt.

Na jedenfalls bis zum Ende der Koalition, was spätestens 2009 der Fall ist.

§36 Studienordnungen

(3) Die Studienordnung sieht vor, dass in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang
stehende, abgrenzbare Stoffgebiete zu in sich abgeschlossenen Modulen zusammengefasst werden.
Diese umfassen fachlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und
schließen mit Modulprüfungen ab. Nach bestandener Prüfung werden Leistungspunkte nach dem
European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Diese Modulprüfungen führen zum
Hochschulabschluss; das Nähere regelt die Prüfungsordnung. [...]


§39 Hochschulgrade

(1) Aufgrund der bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss
erworben wird, verleiht die Hochschule den Bachelorgrad, den Mastergrad, den Diplomgrad [...]


Da steht was von Modularisierung und Bachelor, Master, sowie Diplom. Also nichts mit Diplomstudiengänge abschaffen und so einen quatsch. Sollten die Fakultäten evtl. mal drüber nachdenken, anstatt sinnlos nen Bachelormist anzubieten, den sie selber nicht durchführen können und zu dem ein Masterstudiengang fehlt.


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post 26 Jan 2008, 19:37
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Zu den Diplomstudiengängen:
War eigentlich eine beschlossene Sache, dass generell in Europa nur noch Bachelor und Master Studiengänge angeboten werden. Das ist auch langfristiges Ziel. Nur kann man das halt nicht so schnell durchsetzen, deswegen ist es halt im Gesetz noch festgeschrieben. Langfristig werden aber alle Diplomstudiengänge an der Uni verschwinden. Hat aber generell nichts mit dem Hochschulrahmengesetz zu tun.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 28 Jan 2008, 16:37

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Gebrauchte, geprüfte SATA/IDE (500GB, 160GB, 120GB) Festplatten? --> https://www.exmatrikulationsamt.de/6058033
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post 28 Jan 2008, 16:47
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seit: 20.10.2004

Na da bin ich ja gespannt. Vielleicht haben sie ja "im Benehmen" gegen "im Alleingang" ersetzt biggrin.gif
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post 28 Jan 2008, 17:20
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Vordiplom
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Punkte: 638
seit: 29.04.2006


habe heute kurz mit Herrn GF Moschke geredet. anscheinend hat Frau Ministerin Stange verlauten lassen, dass der Entwurf vom 08.01.08 (der hier im thread verlinkte und bisher einzig veröffentlichte) nicht der Entwurf sei, der morgen ins Kabinett geht.... blink.gif
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post 28 Jan 2008, 18:03
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Ironieresistenz I.
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seit: 02.06.2005

Zitat(Stormi @ 28 Jan 2008, 15:47)
Na da bin ich ja gespannt. Vielleicht haben sie ja "im Benehmen" gegen "im Alleingang" ersetzt biggrin.gif
*

"in Benehmen" ist Beamtendeutsch für Anhörungsrecht. Der Einfluss beschränkt sich also auch hier auf Stellungnahmen.


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Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

... validiert nach dem Isso-Standard 1.0 ...
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post 28 Jan 2008, 18:07
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Ahjo, vielen Dank. Ich kack schonmal vorsichtshalber in nen Eimer, damit ich dann auch löschen gehen kann, wenn einer den Landtag anzündet smile.gif
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post 29 Jan 2008, 16:01
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3. Schein
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Punkte: 204
seit: 16.12.2004

Hier die Pressemitteilung vom SMWK

http://www.medienservice.sachsen.de/app/We...etails&id=28349

*kleiner Tipp am Rande ans SMWK: Rechtschreibfehler in der Pressemitteilung sind nicht gerade ein Gradmesser für Kompetenz...* tongue3.gif

edit: Alles in Allem, find ich die Aussagen in der Mitteilung äußerst schwammig, gerade was die Mitsprache der Studenten und was die "heilige Ernennung" der Hochschulrats-Fürsten angeht...

Dieser Beitrag wurde von roomchiller: 29 Jan 2008, 16:04 bearbeitet


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Ich will nicht verständlich sein,
ich will, dass du mich fühlst.
FRIDA
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post 29 Jan 2008, 17:10
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Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Besser als Tippfehler im Gesetz. Davon gab es in der Version vom 08.01. allein in §9 drei.
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post 29 Jan 2008, 17:32
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3. Schein
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Punkte: 204
seit: 16.12.2004

jap weiß ich, das tragisch komische daran ist, dass dieser Paragraph auch noch die "Qualität" zum Thema hatte... scheint einiges faul zu sein im Staate Sachsen =)
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post 29 Jan 2008, 18:19
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eXma Poltergeist
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Alles nichts neues. Klingt nach völliger Ignoranz ggü. der Demo vom 13.12. Na mal abwarten..
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post 30 Jan 2008, 10:42
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3. Schein
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Punkte: 204
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Hier ist das gute Stück, wirkt auf mich wie ein Pamphlet, auf die Demo vom 13.12. nun ja... sei´s drum sad.gif

http://www.smwk.sachsen.de/smwk/download/e...es_saechsHG.pdf
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post 30 Jan 2008, 18:14
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eXma Poltergeist
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Was ist das denn für eine grausame Schriftart? Wie dem auch sei, habe ich mir mal die relevanten Stellen angesehen. Ergebnis: Keine Veränderung, bis auf eine und die (unten erläutert) ist imho eher negativ zu werten. Das heißt im Klartext, dass die Staatsregierung, sowie Ministerin Stange zum einen den Protest von 12000 Universitätsangehörigen komplett ignoriert habt (wundert mich bei der Machart des Gesetzes nicht) und zum anderen, dass die Stange gelogen hat, als sie bei der Demo sinngemäß meinte, dass in den aktuellen Entwurf entsprechende Änderungen einfließen und wir gar nicht wüssten, warum wir hier sind bzw. die Demo unsinnig wäre.

Zunächst möchte ich die eine Änderung kurz darstellen. Die anderen Änderung betreffen imho nur ein paar Reihenfolgeänderungen bei der Auflistung von Aufgaben der einzelen Organe und ein paar genauere Formulierungen, die aber keine Besserung bringen. Hier lasse ich mich gern korrigieren. Die Änderung betrifft den §104 "Technische Universität Dresden" in dem es um das Pilotprojekt "Uni als Arbeitgeber" geht. Da steht jetzt nicht mehr drin, dass (s.o.) die Uni nach 4 Jahren ihre selbständige Arbeitgeberrolle abgibt (sofern sie sie überhaupt annimmt), sonder es steht zu lesen:

(9) Bis zum Ablauf von 3 Jahren seit Eintritt in die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse [...] legt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst der Staatsregierung einen Evaluationsbericht über die Ergebnisse der Wahrnehmung der Arbeitgebereigenschaft [...] vor. Spätestens 2 Jahre nach Vorlage des Evaluationsberichts bringt die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Fortführung oder Beendigung der Arbeitgebereigenschaft der Universität in den Landtag ein. Sofern die Arbeitgebereigenschaft der Universität fortgeführt wird und die Universität keinen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat, endet die Bindung an die Tarifverträge für die Beschäftigten des Freistaates nach Absatz 3 Satz 1.

Das heißt, dass es (wie ich vermutet hatte) keinen automatischen Rücktritt von dem Projekt gibt, sondern, dass die Regierung aufgrund des Berichts darüber entscheidet, ob das so bleibt oder nicht. Dass das dann auch bei andern Unis eingeführt wird (im Fall der Fälle) halte ich für obligatorisch. Schlimmer als der weitere Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung ist, dass falls während des Projekts kein Tarifvertrag abgeschlossen wird (es gilt also der Tarifvertrag mit dem Freistaat), endet der Tarifvertrag der Beschäftigten mit dem Freistaat und ich spekuliere mal darauf, dass die Uni die Löhne nicht unbedingt erhöhen wird.

Also wie befürchtet und immer prognostiziert: Demokratisch gewählte Politiker aus den Parteien Christlich Demokratische Union und Sozialdemokratische Partei Deutschlands schaffen die Demokratie an den Hochschulen ab. Evtl. solltet ihr euch mal Gedanken darum machen, dass die Regierung gearde schafft, was den bösen Nazis nie möglich gewesen wäre. Ich jedenfalls muss mich mehr und mehr für Sachsen schämen. Nicht nur, dass ein promovierter Ökonom hier Milliarden in den Sand setzt, nein jetzt kommt auch noch die SPD Ministerin (übrigens auch Dr. und war jahrelang Lehrerin, sowie Vorsitzende einer Gewerkschaft) und führt ausgerechnet an der Universität als Hort der Bildung ein fremdbestimmtes undemokratisches System ein, dessen Zweck einzig und allein die Umwandlung der Uni in eine Bildungsfabrik ist, wo die Mitarbeiter gefälligst die Schnauze zu halten und höchst effizient zu produzieren haben. Schröder würde Milbrath und Stange sicher als lupenreine Demokraten bezeichnen.

Dieser Beitrag wurde von Stormi: 01 May 2018, 19:07 bearbeitet
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