_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 111 gäste

Videoüberwachung im Hausflur...

wird m.E. zweckentfremdet
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 09 Mar 2010, 15:57
avatar
makellos!
*********

Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

What's happening forum?

aaaalso, vor nunmehr geraumer zeit, wurde bei mir im haus mehrere video-cams eingebaut - natürlich, ohne die anwohner vorher darüber zu informieren. als die ganze geschichte vom tisch war, hing nur frech ein schreiben im schaukasten aus, dass da jetz cams hängen, die vom großteil der anwohner als sicherheitsfördernd empfunden werden. da war ich schonma satt, wa. jedenfalls nutzt der hausi die dinger für seine kleinkriege gegen das - zugegebenermaßen sozial benachteiligte - anwohnerpublikum. da hängen also ständig zettel aus, die besagen, dass da und dort ein rad auf dem gang steht, hier und da ein möbelstück unrechtmäßig gelagert wird etc. etc. alles mit dem schönen nachsatze "der verursacher/verschmutzer ist durch die videoaufzeichnungen bekannt und wird belangt, wenn das und das nicht beseitigt wird"... mal davon abgesehn, dass ich's nicht mal recht glaube, dass die die aufnahmen wegen sowas anschauen: dürfen die das? ich meine, die cams sind dafür da, straftaten aufzuklären, oder? (ja auch das ist fragwürdig. seit die cams hängen gibt's jedenfalls nicht weniger blut im hausflur oder so)

ich fühl mich jedenfalls big-brother-t. zurecht? kann man sich in einem solchen fall an den verbraucherschutz wenden? wie verhalte ich mich?

gruß,
fuchs


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden

Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:13
avatar
Nu, so isser halt.
******

Punkte: 801
seit: 06.12.2005

Zitat
Immer häufiger ist zu beobachten, dass sich Vermieter oder auch Mieter mit Hilfe einer Videoüberwachung im Hausflur oder im Bereich der Hauseingangs- oder Wohnungstür vor ungebetenen Gästen und Besuchern schützen wollen. Grundsätzlich sind derartige Überwachungssysteme nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich sind, der Bewohner oder Besucher deutlich auf sie hingewiesen wird, die Aufnahmen nicht gespeichert werden und unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) die Interessen des Betroffenen nicht überwiegen.

Unbedenklich ist die Videoüberwachung unter diesen Voraussetzungen regelmäßig dann, wenn sie dazu dient, die zeitgleiche Beobachtung an einem anderen Ort zu ermöglichen und damit die Funktion einer Wache an einem anderen Ort auszuüben
. Dafür gilt, dass nur derjenige Zugriff auf die Kamerabilder haben soll, der unmittelbar als berechtigter Nutzer betroffen ist. Der Monitor kann somit als elektronischer Türspion genutzt werden, damit sich die Bewohner ihren Besuch - nicht den des Nachbarn - vorher ansehen können.

Dieser Zweck ist nicht erfüllt, wenn vom Vermieter eine Videokamera so installiert wird, dass sie der Beobachtung der Wohnungseingangstür des Mieters dient. (Anm. vom Poster: k.a. ob das bei dir zutrifft, steht ja vlt. im Aushang)

[...]

Der Einbau solcher Video-Systeme ist aber regelmäßig als unzulässig anzusehen, die Aufnahmen speichern oder einen Bereich erfassen, der über den "Hoheitsbereich" des Vermieters oder Mieters hinausgeht. Es spielt dann auch keine Rolle, ob die Kamera dauernd eingeschaltet ist oder nicht. Eine verdeckte Videoüberwachung ist immer unzulässig.

[...]


Quelle: Berliner Zeitung


Auch Interessant aus dem Artikel (aber OT, Betrifft aber z.B. u.a. die Wohnheime und Wohheimverträge wenn ich mcih recht erinnere):

Zitat
Darüber hinaus ist auch ein Besuch auf längere Dauer gestattet. Der Mieter darf für mehrere Wochen - etwa sechs bis acht Wochen - auch ohne die Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufenthalte in seinem Haushalt zu sehen sind und auch keine Überbelegung der Wohnung verbunden ist. Eine kurzfristige Überbelegung schadet aber nicht. Einer teilweisen Untervermietung muss der Vermieter zustimmen. Jedoch hat der Mieter darauf einen Anspruch, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Dies kann sich bereits vorliegen, wenn die Kosten reduziert werden. Wichtig ist, dass der Mieter sich das vertragswidrige Verhalten seiner Besucher anrechnen lassen muss.


Also nicht mehr auf die asiatischen Mitbewohner schimpfen wink.gif


€:
Hab noch ein urteil von 2005:
Zitat
 
In einem Mietshaus wurden mehrfach Waschmaschinen beschädigt, die sich in der Waschküche befanden. Diese wurde von den Mietern gemeinsam benutzt. Die Vermieterin installierte daraufhin in der Waschküche eine nicht sichtbare Videokamera, mit der er heimliche Videoaufzeichnungen machte. Die Überwachung diente vor allem dazu, eine bestimmte Mieterin zu überwachen. Als auf den Videoaufzeichnungen erkennbar war, dass diese Mieterin gegen zwei Waschmaschinen getreten hatte, steht die Vermieterin auf dem Standpunkt, dass diese Schadensersatz für die Beschädigungen der Waschmaschinen leisten müsse. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage der Vermieterin ab. Sie habe nicht nachgewiesen, dass die Mieterin eine Sachbeschädigung begangen habe und daher nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB, § 303 StGB, § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sei. Bei der angefertigten heimlichen Videoaufzeichnung handele es sich vorliegend um kein verwertbares Beweismittel. Durch die Videoüberwachung werde insbesondere aufgrund der Tatsache, dass diese heimlich erfolgt sei, erheblich in die Persönlichkeitsrechte der Mieterin eingegriffen. Eine offene Videoüberwachung wäre mindestens so effektiv gewesen. Darüber hinaus gebe es bei der Durchführung einer Videoüberwachung statt einer Videoaufzeichnung weniger Missbrauchsmöglichkeiten. Eine verdeckte Videoüberwachung sei allenfalls bei einer erheblichen Straftat zulässig, die gegen Leib und Leben gerichtet sei. Darüber hinaus müssten durch die Videoüberwachung auch hinreichend sichere Schlüsse auf die Täterschaft geschlossen werden können. OLG Köln vom 05.07.2005, Az. 24 U 12/05


Quelle: http://www.brennecke-partner.de/13815/Heim...ehrfamilienhaus

Also scheint eine angekündigte, offene Überwachugn zulässig zu sein, aber die Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden (Entnehme ich mal aus der ersten Quelle und "Darüber hinaus gebe es bei der Durchführung einer Videoüberwachung statt einer Videoaufzeichnung weniger Missbrauchsmöglichkeiten.").

Dieser Beitrag wurde von Mr_T: 09 Mar 2010, 16:21 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:23
avatar
versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

also, kurze Recherche ergab, dass Videoueberwachungsanlagen im privaten Breich, also an und in Wohnhaeusern nur dann installiert werden duerfen, wenn alle Mieter zustimmen.

Bei dir nebenan im Haus hing, als die die Kameras in den Fahrstuehlen eingebaut haben, ein Zettel im Schaukasten, mit dem Hinweis das Widerspruch geltend gemacht werden kann.

Ob opt-out bei sowas zulaessig ist, muesste man rausfinden.

Jedenfalls hast du entweder den Zettel uebersehen und opt-out is zulaessig oder die Kameras haengen generell nicht rechtmaessig rum


--------------------
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

bild kann nicht angezeigt werdenbild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:24
avatar
makellos!
*********

Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

nee ich eine, ob der das nutzen darf für solche dinge wie unrechtmäßig abgestellte möbel etc....
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:27
avatar
eXma Poltergeist
*********

Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Wenn ich Mr_Ts Post richtig verstehe, dann ist die VÜ nur unbedenklich, wenn live überwacht wird und nicht gespeichert wird. Da der Hausi zum Nachweis dieser "Dinge" wohl eine Videoaufzeichnung bemühen muss, blufft er entweder oder das ganze ist rechtlich nicht ganz koscher. Oder sitzt hier irgendwo ein 24/7 Wachdienst und guckt auf die Monitore?


--------------------
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:29
avatar
makellos!
*********

Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

kann ich mir nicht vorstellen. also, wie verhalten? ein brief mit freundlicher nachfrage an die gagfa?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:29
avatar
versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(Fuchs @ 09 Mar 2010, 16:24)
nee ich eine, ob der das nutzen darf für solche dinge wie unrechtmäßig abgestellte möbel etc....
*

Das kommt ganz drauf an, zu welchem Zweck sie aufgehaengt wurden. Selbiger muss der betroffenen Gruppe mitgeteilt worden sein. Alles darueber hinaus ist unzulaessig.
(hahahaha..ha... angry.gif )

Auf dem Zettel im Haus nebenan war das "Straftaten aufklaeren und Vandalismus bekaempfen" sowie "Verstoesse gegen die Hausordnung" aufdecken.

Dieser Beitrag wurde von aeon: 09 Mar 2010, 16:29 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:29
avatar
Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Ich denke, er wirds mit der Begründung "Fluchtweg" versuchen zu begründen, was ich durchaus für unterstützenswert halte. Allerdings bin ich gegen den Gebrauch der Videoüberwachung dazu... wenn, dann soll er doch bitte seinen Job anständig machen und jede Etage von Hand kontrollieren, wie in Häusern ohne eingebauten Schäuble.

Was die Möbel angeht... frag mal die lieben Feuerwehrmänner, wenn sie da in ein verqualmtes Haus gehen um vielleicht dich zu retten und denen dann noch Möbel im Flur oder so im Weg stehen. Damit is nix zu spaßen no.gif


--------------------
Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:34
avatar
makellos!
*********

Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

nein, um gottes willen, ich heiße das ja nicht gut!das mit dem fluchtweg und den rädern is eh sone sache. die stehn m.e. nicht im fluchtweg das sie meist _hinter_ der fluchttür stehen und diese nicht beeinträchtigen, aber das is egal...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:37
avatar
Nu, so isser halt.
******

Punkte: 801
seit: 06.12.2005

hmm, gerade hab ich nochmal beim "Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" nachgelesen. Komplett kopier ich das mal nicht, weil es zu lang wäre wink.gif

http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/....html__nnn=true
<<< und dann der Punkt "Videoüberwachung"


Kurzes Zitat:

Zitat
Ganz wichtig ist in solchen Fällen die Transparenz. Verdeckte Videoüberwachung ist in jedem Fall ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Auch die Zwecke einer eventuellen Videobeobachtung müssen klar definiert sein, genauso wie die Personen, die gegebenenfalls Zugang zu Bildschirmen oder Aufzeichnungen haben. [...]
Auf jeden Fall sollte der Konsens aller Hausbewohner, nicht nur der Eigentümer, gesucht werden, und es bedarf eindeutiger schriftlicher Regelungen, die Zwecke, Nutzungen und Löschung der Aufzeichnungen festlegen.


Demnach wäre eine Aufzeichnung möglich, allerding snur unter gemeinsamer Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Wenn ich es richtig verstanden habe.
Und wenn dann der Zweck "Einhaltung der Hausordnung" formuliert würde, könnten die das mit den Fahrrädern wohl anwenden.
Fazit: sehr schwer udn ne grauzone
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:38
avatar
eXma Poltergeist
*********

Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Zumal in der Zeit der VÜ in meinem Block mehrfach Scheiben kaputt gingen und die Spiegel in den Fahrstühlen gescratched wurden. Von Edding Tags mal ganz abgesehen.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:44
avatar
alleingelassen.
*********

Punkte: 9584
seit: 22.10.2004

Zuvor möchte ich offenlegen, dass der angesprochene Vermieter die ehemalige WOBA a.k.a. GAGFAH ist. Diese Praxis der Videoüberwachung ist in Gorbitz und Prohlis schon länger Gang und Gebe, mit dem Unterschied, dass dort auch Pförtner zum Einsatz kommen und es sich tatsächlich um eine Live-Überwachung handelt.

Mittlerweile wurde die Überwachung aber auch in anderen Stadtteilen eingeführt, v.a. in kritischen Wohnkomplexen - zugegeben. Es befinden sich auch Überwachungskameras in den Fahrstühlen. Begründet wurde die Einführung der Überwachung mit einer Prävention gegen Vandalismus. Dies ist nicht der Fall, die Überwachung ist wirkungslos, was dies anbelangt. Quelldaten der Umfrage zum erhöhten Sicherheitsbedürfnis wurden nie offengelegt.

Interessanterweise wurde diese Maßnahme (neben einigen anderen, dazu später) zeitgleich mit dem Verkauf* der WOBA an den amerikanischen Immobilieninvestor "Fortress" (**) durchgeführt.

Rechtlich stellt sich nun freilich die Frage, wo der "Wohnbereich" beginnt. Abgesehen davon, dass die Information der Mieter mehr als nachlässig war, wie Fuchs schon andeutete, gilt hier zu klären, inwieweit die Sache überhaupt rechtmäßig ist. Dazu würde mich die Meinung eines Juristen interessieren.

#Abd.

* durch den Verkauf hat sich die Stadt Dresden schuldenfrei gemacht, die politische Tragweite dieser Aktion ist Sache der Soziologen.


--------------------
..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:44
avatar
versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(Mr_T @ 09 Mar 2010, 16:37)
Demnach wäre eine Aufzeichnung möglich, allerding snur unter gemeinsamer Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Wenn ich es richtig verstanden habe.
Und wenn dann der Zweck "Einhaltung der Hausordnung" formuliert würde, könnten die das mit den Fahrrädern wohl anwenden.

wie ich bereits sagte...
ist die Frage ob opt-out hier reicht, also das "kein Widerspruch" gleichbedeutend mit "alle sind einverstanden" ist.

Zitat(Stormi @ 09 Mar 2010, 16:38)
Zumal in der Zeit der VÜ in meinem Block mehrfach Scheiben kaputt gingen und die Spiegel in den Fahrstühlen gescratched wurden. Von Edding Tags mal ganz abgesehen.
*
und es wurde nicht aufgeklaert, wer die Taeter waren?

Dieser Beitrag wurde von aeon: 09 Mar 2010, 16:46 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 16:59
avatar
makellos!
*********

Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

also hier gibt es keine verbesserung der umstände. soviel dazu. also steht mir als mieter zu, genaue infos über die VÜ einzuholen. also doch brief an die gagfah?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Mar 2010, 17:02
avatar
Nu, so isser halt.
******

Punkte: 801
seit: 06.12.2005

Also die Infos über Zweck der Aktion, Speicherung ob und wenn ja wie lang sowie wer Zugriff auf die Bilder und Speicherdaten hat stehen dir mit Sicherheit zu. Und ich würde sie auch mal in einem Brief erfragen.

Dieser Beitrag wurde von Mr_T: 09 Mar 2010, 17:03 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: