_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 380 gäste

> Ordnungsamt Was erwartet einen da?

Themen Layout: Standard · [Linear] · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 09 Feb 2007, 13:47
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 748
seit: 08.02.2006

Folgender Zettel hing heute bei mir als Einziger in der langen Autoreihe an der Windschutzscheibe (nach ca. 15 Min.). Ich habe niemanden am Wegfahren gehindert. Kein abgesenkter Bordstein, kein kreuzender Weg / Straße, ASU / TÜV nicht abgelaufen, Kein Parkschein / Anwohnerausweis nötig, Abstand zum Bordstein ca. 5 cm. Usw...

Was soll'n das? Is das nur Wichtigtuerei oder sollte ich mir ernsthaft Gedanken machen? Soviel Zeit könnten die doch aufbringen, drei Wörter auf den Zettel zu schreiben, wie Verdacht auf ..., oder was weiß ich. Dann könnte ich wenigstens schonmal abschätzen, was auf mich zukommt.

Und ja ich bin etwas sauer, da ich gerade da ganz genau geschaut habe, wo ich parke...


Zitat:
"Sehr geehrte Straßenverkehrsteilnehmerin, Sehr geehrter Straßenverkehrsteilnehmer,

es wurde festgestellt, dass Sie mit diesem Kraftfahrzeug gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstoßen haben.
In Kürze wird der/die Halter/in des Kraftfahrzeuges eine "Schriftliche Verwarnung / Anhörung" erhalten.

Er/Sie hat dann Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Bitte sehen Sie grundsätzlich vor Zugang dieser "Schriftlichen Verwarnung / Anhörung" von Stellungnahmen gegenüber der Landeshauptstadt Dresden ab, da ein Eingriff in das automatisierte Verwarnungsverfahren vorab nicht möglich ist.

Es handelt sich bei dieser Mitteilung lediglich um eine Information, welche keine Rechtsmittelfrist in Gang setzt.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindlicher Vollzugsdienst
Ordnungsamt Dresden"



--------------------
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten(1 - 14)
post 09 Feb 2007, 13:59
avatar
Phasenprüfer
******

Punkte: 869
seit: 01.11.2005

naja könnte sein das du auf anwohnerparkplätzen geparkt hast, ohne anwohnerkarte, zu nah an der kreuzung, oder es hat sich jemand einen spass erlaubt.


--------------------
die größe eines selbst, zeigt sich in der akzeptanz der anderen!


bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:01
avatar
Parapaistos
*********

Punkte: 2037
seit: 08.11.2005

jo, einfach ersma abwarten und tee trinken - vielleicht versinkts ja auch im sumpf der bürokratie, falls es wirklich was gewesen sein sollte smile.gif


--------------------
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit.
- Friedrich II.

"elender Gutmensch"

offizielles CDSEU-Maskottchen *brust reck* ;)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:07
avatar
Schneeweißchen
******

Punkte: 813
seit: 06.07.2005

Das hat ich auch wegen Parken ohne Parkscheibe. Musste 5€ zahlen.


--------------------


Nixi-Pixie

bild kann nicht angezeigt werden

I know you'll never stay the same.
In time, most of us lose it.
But I'm hoping just the same,
You'll shine and learn how to use it.

Sekretärin des CDSEU
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:07
avatar
3. Schein
***

Punkte: 337
seit: 17.06.2005

hm ich glaube mir wurde auch mal sone art zettel drangepappt. mein tüv war abgelaufen.
das ordnungsamt geht ab und zu mal durch die autoreihen und besieht sich die nummernschilder.
aber bevor kein offizieller brief eingetroffen ist, würde ich mir keine birne machen.


--------------------
"S'ils n'ont plus de pain, qu'ils mangent de la brioche."
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:12
avatar
Phasenprüfer
******

Punkte: 869
seit: 01.11.2005

also um das nochmal schnell zusammen zufassen, dir wird einfach nur irgendwas aus dem verwarnungsgeldkatalog falsch gemacht haben und mußt mit biszu 15Eus rechnen!Am besten du hättest alles auf Foto oder film festgehalten damit du einspruch einlegen könntest, sonst hast du keine chance, weil die waren zu zweit!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:14
avatar
5. Schein
******

Punkte: 777
seit: 12.01.2004

Auto sperrangelweit offen und Schlüssel stecken gelassen? smile.gif


--------------------
Brot für die Welt ....
.... aber die *Wurst* bleibt hier!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:20
avatar
-=230-pfünder=-
******

Punkte: 982
seit: 30.10.2003

Ich würd' da auch erstmal abwarten. Hab' früher mal solche Zettel kopiert und wahllos an irgendwelche Autos geklemmt...man, da war ich noch jung und dumm! biggrin.gif


--------------------
(\__/)
(X.x ) (> < ) This was Bunny! I chopped his head off because he was extremely annoying!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:23
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 748
seit: 08.02.2006

Ja, stimmt. Mercí für die Antworten!

Und caprice: Nein, für dieses "soziale" Verhalten fehlt mir dann leider das nötige Kleingeld! lol.gif

Dieser Beitrag wurde von Chrizzly: 09 Feb 2007, 14:23 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 14:56
avatar
5. Schein
******

Punkte: 878
seit: 03.02.2005

Meine Nachbarin hatte neulich auch 2 von den Dingern am Auto ( allerdings wirklich falsch geparkt)... die vom Ordnungsamt haben selber Beweisfotos angefertigt. (2 mal, an jedem Tag eines)

Warte einfach mal ab was Sie dir vorwerfen, dann hast du noch immer genug Zeit um Widerspruch einzulegen...


--------------------
guckst du mal hier:Oceana Band www.oceana-band.de
die neue CD ist nun erhältlich


ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 15:11
avatar
karmacoma
******

Punkte: 819
seit: 11.11.2005

hatte auch mal so einen zettel direkt vorm haus und nichts falschgemacht (also anwohnerparkausweis lag auch drin) und daraufhin kam dann auch nie ein schreiben...war seltsam.
ein anderes mal allerdings war der tüv wirklich überfällig wink.gif


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 15:17
avatar
Fruchtzwerg ;)
*********

Punkte: 2283
seit: 13.09.2006

ABWARTEN BIS BESCHEID KOMMT und da steht das Vergehen und die Paragraphen drauf die dir zur Last gelegt werden, diese kannst du im Internet recherchieren. Sollten die nicht eindeutig sein - Einspruch einlegen!!!!



Bei mir z.Bsp. legten sie mir mal zu Last dass ich nicht genug Abstand zu ner durchgezogenen weissen Linie gehalten habe, diese existiert an der Stelle aber gar nicht - somit wurde es fallengelassen.


--------------------
Ich lebe in Scheidung mit dem Rest meines Verstandes.
Wir haben uns nichts mehr zu sagen und uns in gegenseitigem Einverständnis getrennt.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 16:04
avatar
zellulär
*********

Punkte: 4582
seit: 31.05.2006

Steht zwar bei einer Seite aus Kölln, sollte ja aber eigentlich überall gelten:
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/bol/parken/produ...2764/index.html

"Anhörung / Verwarnung
Sie haben ein Schreiben 'Schriftliche Verwarnung / Anhörung' erhalten. Damit wird Ihnen ein geringfügiger Verstoß wegen falschen Parkens oder Überschreitung TÜV / AU (bis zu acht Monate) vorgeworfen. Aus diesem Grund ist ein Verwarngeld unter 40 Euro festgesetzt worden.

Hierfür gibt es keine Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt.

Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren:

Zahlen Sie bitte den festgesetzten Betrag innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens auf das angegebene Konto ein und geben hierbei unbedingt die Verwarnungsnummer / das Kassenzeichen an.

Damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt.

Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren:

In diesem Fall gilt das Schreiben als Anhörung, das bedeutet, Sie können sich zu der Beschuldigung äußern.

1.Wenn Sie zur Sache aussagen wollen, dann haben Sie dafür bis zu einer Woche nach Erhalt des Schreibens Zeit. Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bescheid erlassen wird. Über eine Einstellung erhalten Sie in der Regel keine gesonderte Mitteilung.

2. Wenn Sie zur Sache aussagen wollen, dann haben Sie dafür bis zu einer Woche nach Erhalt des Schreibens Zeit. Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bescheid erlassen wird. Über eine Einstellung erhalten Sie in der Regel keine gesonderte Mitteilung.
Sofern Sie sich nicht äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bescheid erlassen werden.

Zusätzliche Kosten beim BescheidBei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum ursprünglich festgesetzten Verwarnungsbetrag weitere Kosten, also Gebühren und Auslagen, in Höhe von mindestens 18,12 Euro hinzu."

Dieser Beitrag wurde von Subkulturaner: 09 Feb 2007, 16:05 bearbeitet


--------------------
onkelroman: schbring welsche mit
Subkulturaner: schweß
onkelroman: wöhärdn? ^^
Subkulturaner: fäschkeidn^^


iggi was here!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 16:10
avatar
3. Schein
***

Punkte: 337
seit: 17.06.2005

Zitat(Gatewick @ 09 Feb 2007, 14:17)
Bei mir z.Bsp. legten sie mir mal zu Last dass ich nicht genug Abstand zu ner durchgezogenen weissen Linie gehalten habe, diese existiert an der Stelle aber gar nicht - somit wurde es fallengelassen.
*

HA! Pappnasen!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 09 Feb 2007, 16:44
avatar
1. Schein
*

Punkte: 19
seit: 17.11.2005

ich hatt auch mal so nen zettel weil ich ohne parkschein geparkt hatte...
Nach zwei Wochen kam ein Brief und ich musste 5€ zahlen..


--------------------
"Es gibt immer Querulanten, die meinen mit Statistiken etwas beweisen zu müssen. 50% aller Leute wissen das!" H.J.S.

please god,
grant me the serenity
to accept the things that i can not change
the courage to change the things that i can.
and the wisdom to know the difference.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: