Steht zwar bei einer Seite aus Kölln, sollte ja aber eigentlich überall gelten:
Quelle:
http://www.stadt-koeln.de/bol/parken/produ...2764/index.html"Anhörung / Verwarnung
Sie haben ein Schreiben 'Schriftliche Verwarnung / Anhörung' erhalten. Damit wird Ihnen ein geringfügiger Verstoß wegen falschen Parkens oder Überschreitung TÜV / AU (bis zu acht Monate) vorgeworfen. Aus diesem Grund ist ein Verwarngeld unter 40 Euro festgesetzt worden.
Hierfür gibt es keine Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt.
Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren:
Zahlen Sie bitte den festgesetzten Betrag innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens auf das angegebene Konto ein und geben hierbei unbedingt die Verwarnungsnummer / das Kassenzeichen an.
Damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt.
Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren:
In diesem Fall gilt das Schreiben als Anhörung, das bedeutet, Sie können sich zu der Beschuldigung äußern.
1.Wenn Sie zur Sache aussagen wollen, dann haben Sie dafür bis zu einer Woche nach Erhalt des Schreibens Zeit. Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bescheid erlassen wird. Über eine Einstellung erhalten Sie in der Regel keine gesonderte Mitteilung.
2. Wenn Sie zur Sache aussagen wollen, dann haben Sie dafür bis zu einer Woche nach Erhalt des Schreibens Zeit. Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bescheid erlassen wird. Über eine Einstellung erhalten Sie in der Regel keine gesonderte Mitteilung.
Sofern Sie sich nicht äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bescheid erlassen werden.
Zusätzliche Kosten beim BescheidBei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum ursprünglich festgesetzten Verwarnungsbetrag weitere Kosten, also Gebühren und Auslagen, in Höhe von mindestens 18,12 Euro hinzu."
Dieser Beitrag wurde von Subkulturaner: 09 Feb 2007, 16:05 bearbeitet