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>Keine Steuer am Zweitwohnsitz

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post 21 Feb 2007, 17:08
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seit: 09.06.2005


ZDF/WISO
Keine Steuer am Zweitwohnsitz

WICHTIG: Studenten müssen Steuerbescheid innerhalb eines Monats widersprechen.

Wer am Studienort seinen Zweitwohnsitz gemeldet hat, muss für diesen keine Steuern zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilbeschluss.
(19.02.2007)

den ganzen Artikel unter:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,4390878,00.html

(quelle: www.stura.htw-dresden.de)
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Antworten(1 - 6)
post 21 Feb 2007, 17:25
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Zirpende Grille
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seit: 17.06.2004

Zu Erwähnen ist jedoch, dass der Beschluss des OVG Koblenz nicht bindend für die Stadt Dresden ist. Es wäre jedoch ein wichtiger Schritt und evtl. ein Präzedenzfall, an dem man sich aufhängen könnte... oder andere :-)


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 21 Feb 2007, 22:38
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Ultimate Pirat
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Punkte: 1358
seit: 21.01.2004

Wegen der Zweitwohnsitzsteuer häng ich mich nicht auf. Auch nicht an dem Fall vom OVG Koblenz.

C'ya,

Christian


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post 22 Feb 2007, 00:26
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3. Schein
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Punkte: 167
seit: 04.10.2005

Die Meldung vom StuRa ist jetzt eher bissel verwirrend. Erst einmal ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es ist ein Eilverfahren ... und es wäre nicht verwunderlich, wenn die Stadt noch auf ein Hauptsacheverfahren besteht.

Wenn es rechtskräftig wird, ist es natürlich ein gutes Argument gegen die Steuer in DD. Aber nichts desto trotz laufen hier auch Verfahren ...

Eine kleine Spekulation am Rande:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=1711
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post 22 Feb 2007, 12:01
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... mehr Badespaß
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seit: 05.03.2005

da immer mal wieder irgendwelche vermeindlichen beschlüsse und news auftauchen, die mich mehr verwirren als mir bei meinem steuerbescheid zu helfen, folgende frage:

wenn es einen 100% sicheren beschluss gibt, wird mir dresden (so freundlich wie das steueramt doch is) selbstständig mitteilen, dass ich keine steuern mehr zahlen brauch, oder muss ich evtl jetzt/später wenn der beschluss da ist in widerspruch gehen?

confused1.gif


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post 17 Mar 2007, 17:58
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3. Schein
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Punkte: 167
seit: 04.10.2005

@Schnatterinchen:

Wenn du innerhalb der Monatsfrist ab Zusendung des Bescheides nichts unternimmst, hast du dem zugestimmt und der Bescheid ist rechtskräftig. Nachträgliche Korrekturen sind eher der Ausnahmefall ... (dafür habe ich keine Beispiele, wann bzw. wann nicht).

Also mußt du aktiv werden und Widerspruch / Klage einreichen. Dann ist dein Verfahren offen und solche Urteile haben dann einen gewissen Stellenwert ... ist ja immerhin ein OVG, wenn auch von einem anderen Bundesland.
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