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Antworten(1 - 11)
beim stura gibts sowas...
glaub nur 1x die woche da musste am besten vorher anrufen... steht irgendwo auf der stura seite Bekommt man normalerweise als armes wesen sowieso umsonst. Da geht man zum gericht, zeigt anhand seiner kontoauszüge dass man n armer schlucker ist, füllt son bogen aus und bekommt dann irgend nen wisch als nachweis. mit dem geht man dann zu nem anwalt und bekommt dann kostenlos rechtsbeihilfe.
Dieser Beitrag wurde von gnomie84: 16 May 2007, 15:12 bearbeitet Beim StuRa ebenfalls zum Draufklicken: Rechtsberatung
![]() Dieser Beitrag wurde von Chrizzly: 16 May 2007, 16:09 bearbeitet stuwe fällt flach, da mein problem nich aus den bereichen kommt, in denen die dort beraten aber alles andere werd ich wohl machen
willst wohl das stuwe verklagen, wie?
![]() Zitat(gnomie84 @ 16 May 2007, 15:12) Bekommt man normalerweise als armes wesen sowieso umsonst. Muss dich korrigieren. Der Wisch kostet 10 €. Aber natürlich immer noch besser, als die Kosten selbst tragen zu müssen. Also den Anwalt vom Stura kann ich wirlich empfehlen, war auch schon ein-zweimal bei dem und mir wurde immer gut weitergeholfen!
ok, jetz sach ich euch ma, wies is.
Das mitm StuRa-Anwalt is ne gute Sache, aber was den Rest angeht: ich bin nie zum Gericht gelatscht. Als Student brauchste nur n Ausweis, dassde Student bist, damit biste schon als armer Schlucker abgestempelt und musst dem Anwalt nur son Ding unterschreiben, dass er so ne quasi Rechtsberatungs-Beihilfe bekommt. Selbst wenn n Anwalt das nich wollen würde, wäre er verpflichtet, nem Clienten Geld abzunehmen - das is gesetzlich festgelegt und dafür gibts dann wohl diese Rechtsbeihilfe für Studenten - sind glaub, so 18 Euro oder sowas was der kriegt. .
Dieser Beitrag wurde von Stormbreaker: 02 Aug 2007, 12:05 bearbeitet 1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
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