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Hochschulrektoren für Studiengebühren
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 09 Jun 2004, 21:04
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rationaler Idealist       
Punkte: 1233
seit: 01.10.2003
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QUOTE | Studenten sollen bezahlen
Berlin (dpa) - Die Hochschulrektoren haben sich mit großer Mehrheit für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ausgesprochen. 500 Euro sollen künftig pro Student und Semester in einer «weichen Startphase» des Modells erhoben werden - später dann auch höhere Beiträge. Bedingung für die Einführung solcher Gebühren sei, dass das Geld vollständig für eine bessere Lehre an den Hochschulen eingesetzt werden kann, berichtete der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Peter Gaehtgens, am Mittwoch in Berlin.
Bafög-Empfänger wollen die Rektoren von den Gebühren solange befreien, bis der Staat mit einem Stipendien- oder Kreditsystem einen sozialen Ausgleich geschaffen habe. Angesichts der hohen Ausgaben von Normal-Studenten für Autos und Handys seien 500 Euro pro Semester ein Betrag, der durchaus zu verkraften sei, sagte Gaehtgens.
Nach den Vorstellungen der Rektoren soll langfristig jede Hochschule über die Höhe der Gebühren selbst entscheiden können. Auch Differenzierungen zwischen einzelnen Fächern sollen möglich sein, etwa höhere Gebühren für Zahnmedizin und niedrigere für Theologie, erläuterte Gaehtgens.
In ihrem Beschluss vermeiden die Rektoren das Wort «Gebühren» und sprechen stattdessen von «Studienbeiträgen». Nur dadurch werde es möglich sein, «die Qualität des Lehrangebotes langfristig zu sichern». Gaehtgens erwartet durch den eigenen Geldbeitrag der Studenten ein «anderes Studienverhalten», aber auch «mehr Engagement der Lehrenden».
Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren war unter den Hochschulrektoren über viele Jahre hinweg heftig umstritten. Nach Angaben von Gaehtgens hatten am Vortag bei der Sitzung des HRK- Plenums in Bonn 70 Rektoren für das Gebührenmodell votiert - bei 12 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. In der HRK haben 120 Rektoren und Hochschulpräsidenten Stimmrecht.
Zuletzt hatte die Rektorenkonferenz 1996 ein fertiges Gebühren- Konzept überraschend wieder zurückgezogen, nachdem eine interne Einsparliste der Länder-Finanzministerkonferenz bekannt geworden war. Die Finanzminister hatten damals vorgeschlagen, durch Erhebung von Studiengebühren vier Milliarden Mark (2,04 Milliarden Euro) bei den staatlichen Hochschul-Zuwendungen einzusparen. |
Quelle: http://www.pro-physik.deDie Dastellung von der HRK: QUOTE | Bonn, 9. Juni 2004 - HRK/23/04
HRK: Studienbeiträge als Drittmittel für die Lehre ermöglichen Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz fordert für die Hochschulen die Möglichkeit, Studienbeiträge von den Studierenden zu erheben. Nur so werde es möglich sein, die Qualität des Lehrangebots langfristig zu sichern. Dies ist ein Ergebnis des Zusammentreffens vom 8. Juni in Bonn. Das Plenum betonte jedoch mit Nachdruck, die Einführung von Beiträgen der Studierenden entlasse den Staat nicht aus seiner Verantwortung für die Ausbildung der jungen Menschen.
"Der Staat muss die notwendige Grundfinanzierung verlässlich sichern", erläuterte dazu HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens am 9. Juni vor der Presse in Berlin. "Der Anteil privater Mittel an der Finanzierung der Hochschulen liegt in Deutschland mit etwa sechs Prozent sehr niedrig und resultiert fast ausschließlich aus der Einwerbung privater Drittmittel für die Forschung", so Gaehtgens weiter. "Eine Aufstockung dieses Anteils scheint angemessen. Im Bereich der Finanzierung der Forschung ist es möglich, auf die rückläufige staatliche Grundfinanzierung durch Einwerbung von Drittmitteln zu reagieren. Eine entsprechende Möglichkeit muss für die Lehre dringend geschaffen werden. Insofern müssen Studienbeiträge den Charakter von Drittmitteln für die Lehre haben. Studienbeiträge können aber die Hochschulen nicht sanieren. Selbst in den USA decken die Studiengebühren nur 20 Prozent des Finanzbedarfs der Hochschulen."
Als Bedingung für die Erhebung von Studienbeiträgen muss nach Überzeugung des HRK-Plenums gelten, dass: 1. der Staat seine Finanzaufwendungen für die Hochschulen nicht im Gegenzug reduziert, 2. die Hochschulen die Einnahmen eigenverantwortlich für die Qualität der Lehre einsetzen können, 3. die einzelne Hochschule selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erhebt, 4. die Studienbeiträge sozial Benachteiligte nicht vom Studium fernhalten werden.
Zur Einführung empfiehlt die HRK eine Eingangsphase mit niedrigen Beiträgen und einer einheitlichen Obergrenze in der Größenordnung von 500 Euro pro Semester. In einer zweiten Phase sollen die Hochschulen die Beiträge innerhalb eines vom Staat festzulegenden Korridors selbstständig, gegebenenfalls auch nach Fächern differenziert, festlegen können. Zu diesem Zeitpunkt muss ein funktionierendes System staatlicher Stipendien oder Kreditsicherung installiert sein.
Die HRK erwartet von einem Beitragssystem eine Reihe positiver Effekte: Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen um die Qualität ihres Lehrangebots würde angeregt. Die Studienzeiten würden verkürzt. Die Studierenden würden ihre Studienentscheidungen und -strategien bewusster und verantwortungsvoller treffen und die Bereitschaft der Hochschulen würde angeregt, die Qualität und den Stellenwert der Lehre zu erhöhen.
So soll ein produktiver Wettbewerb um die besten Lehrbedingungen entstehen, der insgesamt zu einer breiten Verbesserung der Ausbildungsbedingungen und zu einem höheren Stellenwert der Lehre an den Hochschulen führt.
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http://www.hrk.de/de/presse/95_1701.phpWarum die Überschrift nicht "Hochschulrektoren für Studiengebührenmöglichkeit" heißt? Ganz einfach: Die Hochschulrektoren haben das beschlossen, um es an ihrer eigenen Uni anleiern zu können.
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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam? Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.
Zu fällen einen schönen Baum Braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert
Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10, die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen. Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht, eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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