TU Dresden muss vorläufig weiter Jura-Studenten zulassenDie Technische Universität (TU) Dresden muss vorläufig weiterhin Jura-Studenten zum Wintersemester 2004/2005 zulassen. Das Verwaltungsgericht Dresden entschied am Montag damit positiv über einen Antrag der Juristischen Fakultät (Aktenzeichen 5 K 1208/04), teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Richter sahen unter anderem Fehler bei der Aufhebung des Studienganges. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.
Beantragt wurde diese Entscheidung im Eilverfahren von der Juristischen Fakultät, weil die TU trotz anhängiger Klage mit der Umsetzung des Hochschulvertrages vom 10. Juli 2003 begonnen hatte. Der so genannte Hochschulkonsens sieht langfristig die Abwicklung der Fakultät vor. Die vom Wissenschaftsministerium vorgegebene und von der Universtät beschlossene Aufhebung des Studienganges weist nach Ansicht der Richter durchgreifende Mängel auf. Nach Einschätzung der Fakultät belegt der Beschluss des Verwaltungsgerichtes, dass eine Schließung rechtswidrig wäre.
Das Wissenschaftsministerium kündigte an, alle rechtlichen Schritte unternehmen zu wollen, um eine Zulassung neuer Jura- Studenten zum Wintersemester zu verhindern. Zunächst werde die Beschlussbegründung des Gerichtes abgewartet. Auch die Leitung der Universität wollte sich erst nach Vorlage der Begründung äußern. (dpa)
Quelle: www.sz-online.de/nachrichten/