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 01 Sep 2004, 14:51
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~disconnected~     
Punkte: 741
seit: 28.04.2004
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QUOTE | Der kanadische Internet-Provider Cogeco scheint Warnungen an seine Kunden zu versenden, wenn diese Filesharing-Programme nutzen. Dabei scheint der BitTorrent-Tracker der schwedischen Webseite suprnova.org beobachtet zu werden, um an Nutzerdaten zu gelangen.
In einem Forenbeitrag bei dslreports.com berichtet ein BitTorrent-Nutzer über ein Schreiben seines kanadischen Providers. Dieser bezieht sich auf das amerikanische Urheberecht (DMCA), um vor dem Zugriff auf die schwedische Webseite suprnova.org zu mahnen. Offenbar handelt es sich um eine weitergeleitete eMail der Filmindustrie (MPAA).
Was sind BitTorrent-Tracker?
Das Filesharing-Programm BitTorrent nutzt sogenannte Tracker. Das ist das Serverprogramm, das die Informationen zu einer oder mehreren Dateien verwaltet. Der herunterladende BitTorrent-Client erfährt vom Tracker, welcher User des Netzwerkes sonst noch die Datei herunterlädt und verteilt.
Sobald ein Client einen Teil der angefragten Datei erhalten und die Prüfsumme verifiziert hat, meldet er dies dem Tracker. Da der Tracker nun weiß, dass es einen weiteren User mit einem Teil der Datei gibt, kann er Anfragen an diesen User weiterleiten.
Einen Datenfluss zwischen BitTorrent-Tracker und -Client zu überwachen ist nicht schwer. Genau das scheint die MPAA gemacht zu haben.
Beispiel eDonkey: So könnte man auch an Nutzer-Daten kommen
Das sich Anti-Piraterie-Organisationen in Tauschbörsen einklinken, um an Userdaten zu gelangen ist nicht neu. Wahrscheinlich machen dies einige Organisationen schon länger. Will die Filmindustrie beispielsweise herausfinden, wer den Film Spiderman 2 anbietet und herunterladen will, dann muss sie nur die gleiche Datei über einen eDonkey-Client herunterladen.
Während der Download Stück für Stück volleendet wird, werden die bereits vorhanden Datei-Fragmente wieder angeboten. Greift nun ein fremder eDonkey-Nutzer auf diese Teile zu, dann muss nur noch die IP-Adresse des Nutzers herausgefunden werden. So könnte die Filmindustrie ganz schnell an Daten der eDonkey-Nutzer herankommen.
Was dann folgt ist Routine. Ein Schreiben an den Internet Service Provider des eDonkey-Nutzers über die Staatsanwaltschaft. Und schon liegen die Informationen für eine Klage vor. Folgt eine Hausdurchsuchung und der Film ist tatsächlich noch auf der Festplatte, dann dürfte es der eDonkey-Nutzer schwer haben vor Gericht.
Rechteinhaber vs. Provider
Es geht um Geld, auch bei den Internet Service Providern. Filesharing ist, auch wenn kein ISP der Welt das so sagen würde, eine Daseins-Berechtigung für DSL. Hier wird Bandweite gebraucht, Up- und Downstream, möglichst viel Traffic, möglichst günstig. Die eigene Kundschaft zu vergraulen ist sicher nicht im Interesse der Provider. Deswegen wird weggeschaut, höchstens mal angemahnt und nur ganz selten wird Kunden gekündigt.
Quelle: http://www.divxcommunity.net/v5/t-27702.html
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speziell den letzten Absatz find ich irgendwie interessant  da gehts zwar hauptsächlich um die usa und kanada, aber mich würde mal interessieren, ob es in Deutschland ähnlich einfach ist an die Nutzerdaten zu kommen, oder ob der Datenschutz das beispielsweise einschränkt..
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I've met God across his long walnut desk with his diplomas hanging on the wall behind him, and God asks me, "Why?" Why did I cause so much pain? Didn't I realize that each of us is a sacred, unique snowflake of special unique specialness? Can't I see how we're all manifestations of love? I look at God behind his desk, taking notes on a pad, but God's got this all wrong. We are not special. We are not crap or trash, either. We just are. We just are, and what happens just happens. And God says, "No, that's not right." Yeah. Well. Whatever. You can't teach God anything.
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 01 Sep 2004, 17:54
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Jaja. Die Contentindustrie könnte natürlich auch den normalen Weg gehen. Z.B. Strafanzeige stellen, woraufhin das Strafgericht die Verfolgung und Überwachung übernehmen muss. Und dann geht das ganze ganz legal vor Gericht und der deutsche Filesharer wird verklagt.
Probleme könnte die Contentindustrie in Deutschland in der Richtung bekommen, dass das Abhören von Datenverkehr strafbar ist.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 01 Sep 2004, 21:33
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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ich meine ich kann die leute von beispielsweise paramount ja verstehen, allerdings muss ich auch sagen, bin ich nicht damit einverstanden damit, dass allein die tatsache ausreichend sein soll, einen teil eines filmes auf seiner festplatte zu haben, um jemanden am ende noch eine hausdurchsuchung aufdrücken zu können..
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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 02 Sep 2004, 15:28
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Um auf dein Beispiel einzugehen: Klar werden vor allem Kazaa und Bittorrent dazu genutzt auch legale Inhalte zu vertreiben. Wenn man sich nun mal verklickt, oder etwas herunterlädt, dass einen legalen Titel hat, aber einen illegalen Inhalt denk ich ist das nicht so das Problem. Denn erstens sind die bei der Musikindustrie und der Strafverfolgung auch nur Menschen. D.h. sie saugen nicht bei jedem ihre Daten und vor allem saugen sie nur für sie interessante Daten. Also werden sie bei dir auch nur z.B. Filme saugen, die von ihnen produziert wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihnen also ein illegaler Inhalt mit legalem Titel auffällt ist relativ gering. Die Wahrscheinlichkeit, dass diesen viele weiterverbreiten auch. Weiterhin wird wegen einem heruntergeladenen Film noch lange kein Verfahren angestrengt. Das tritt erst in Kraft, wenn man jemanden findet, der das ganze in Massen macht. Denn ansonsten müsste sich die Contentindustrie die Anklage gefallen lassen, warum einige User wegen einem Stück verklagt werden, und andere nicht. Also verklagt man alle, die z.B. mehr als 200 Werke pro Monat (frei erfunden, aber denkbar) anbieten. Damit erreicht man eine genügend kleine Zahl, die verklagbar ist, aber doch eine gehörig große Zahl um den Abschreckungseffekt zu maximieren. Da darf man dann auch annehmen, dass der Vorsatz vorhanden ist.
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 15 Sep 2004, 15:12
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Neuling
Punkte: 6
seit: 01.02.2004
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Unsere Ministerin Frau Zypries meinte dazu, dass es auch weiterhin keine Anzeigen gegen einfach Tauschbörsennutzer geben SOLLTE.
Dafür blockiert sie das Urhebergesetz II, das von der Phonoindustrie angestrebt wird.
Außerdem weigern sich Provider Daten über Tauschbörsennutzer an die Phonoindustrie weiterzugeben. Es ist der Phonoindustrie demnach nicht möglich SELBST eine Anzeige gegen Tauschbörsennutzer vorzunehmen. Um dies doch zu erreichen MUSS die Phonoindustrie die Staatsanwaltschaft einschalten, was allerdings weitaus aufwändiger wäre, als selbst klagen zu können.
Schlussfolgernd, ist es kaum möglich, dass man von Seiten der Phonoindustrie verklagt wird wohl aber über die Staatsanwaltschaft, wobei die sich nicht um soganannte "kleine Fische" kümmert sondern eher um organisierte "Kriminalität".
mfg def_marty
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