Die ZVS verändert ihre Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Fächer. Wer vor dem 16. Januar seine Hochschulreife erworben hat, muss sich bis zum 31. Mai bewerben, danach bis zum 15. Juli. Für das Sommersemester ist für bis zum 16. Juli erworbene Abschlüsse der neue Stichtag der 30. November, für Abschlüsse zwischen dem 16. Juli und 15. Januar gilt der 15. Januar.
Außerdem werden nun 60% aller Plätze von den Hochschulen selbst vergeben. Die neuen Termine sollen den Fakultäten mehr Zeit für ihre Auswahlverfahren geben.
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