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[suche] Meinungen zu Verkehrssituation...wahrscheinlich von Juristen
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Also ich suche nicht Meinungen zur Verkehrssituation allgemein, sondern zu einer speziellen. Und zwar wurde mein Vater letztens geblitzt. Darüber habe ich mich erstmal sehr gefreut, da er vor knapp 2 Monaten sagte, dass er nie wieder geblitzt werden würde
![]() Was meint ihr dazu? Könnte man in der dafür verantwortlichen Dienststelle ma anrufen und denen das so ein bisschen vorhalten, dass die falsch gestanden haben und auf Erfolg hoffen? Vielleicht können ja ein paar Juristen mal was dazu sagen oder Leute die es genau wissen (bitte mit Quelle dann). Spekulationen helfen hier wahrscheinlich nicht weiter. greetz Sid + Vadda Antworten(1 - 7)
Die Verkehrsüberwachung ist Teil der hoheitlichen Aufgaben, die der Polizei gewisse Sonderrechte einräumen.. vgl. §35 StVO.
Wenn Du mich fragst: Mit dem Ansatz keine Chance. abd2cents Also ich kenne einen jungen Anwalt, der hat einen kolerischen Porschefahrer als Mandant, der zum Beispiel direkt vor der Polizei bei Rot über den Fußweg abbiegt, dabei bald eine Frau mit Kinderwagen umfährt, die schreit den an, ob er eine Macke hat und er irgendwas Krasses zurück und mit Vollgas weg von der Polizei. Und zwar bald jeden Monat sowas in der Art, immer der selbe. Der hat jetzt schon seit zwei Jahren immer 16 Punkte, irgendwie einigen sich Anwalt und Gericht immer auf ne Geldstrafe und Spende für einen Verein von Verkehrsopfern oder er ist ja gar nicht gefahren oder das Fahrtenbuch ist weg, also scheinbar gibt es da immer Möglichkeiten, es war aber schon oft sehr knapp und der Stammrichter ist nicht gut auf ihn zu sprechen. Aber Blitzer auf der anderen Straßenseite würde wahrscheinlich in dritter Instanz nach nervenaufreibender Streiterei mit Freispruch oder Teilfreispruch vom Vergehen enden
![]() Dieser Beitrag wurde von Niveau: 23 Dec 2007, 22:14 bearbeitet achso. es waren doch nicht die bullen, sondern das ordnungsamt der Stadt. Macht das nen unterschied?
Das Ordnungsamt kann nur bis Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld oder kurzes Fahrverbot, keine Strafe für gröberes Vergehen mit ethischem Unwert) verfolgen und wird daher beim Blitzen direkt nicht zum Einsatz kommen. Es kommt bei Strafsachen immer auf die Gesamtsituation und den Einzelfall an, bei Ordnungswidrigkeiten kann man nicht viel diskutieren, erst mit Punkten wird's interessant und beschäftigt sich jemand damit. Man kann Einspruch einlegen, aber die Behörde wird nix zurücknehmen, sondern erhöhen, die Verwaltunskosten sind dann sehr schnell höher als das eigentliche Bußgeld. Nach wiederholtem Einspruch leitet man den Vorgang weiter an die Staatsanwaltschaft, die ihn dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Gericht bestimmt einen Termin zur Verhandlung, in der der Sachverhalt theoretisch durch Beweisaufnahme geklärt und rechtlich bewertet wird, aber anders als im Strafprozess muss die Staatsanwaltschaft an der Verhandlung nicht teilnehmen und so wird da auch erstmal nix Neues bei rauskommen. In der ersten Instanz am Amtsgericht geht alles seinen sozialistischen Gang und jeder Aufwand wird gescheut und zur individuellen Klärung an die nächste verwiesen. In der ersten wird einfach jemand sagen, dass das Gerät so und so rum messen kann und das reicht dem Richter dann erstmal zur Meinungsbildung, er wird Messtechnikexperten als vorerst nicht notwendig bezeichnen.
Dieser Beitrag wurde von Niveau: 23 Dec 2007, 23:15 bearbeitet von wo geblitzt wird ist erstmal rille, fakt ist wenn er zu schnell war und das auch zweifelsfrei bewiesen ist, dann führt da kein weg dran vorbei... blitzen von der gegenseite wird btw schon seit geraumer zeit praktiziert, auch durch die frontscheibe zb.
najut ok...ich denke mal, man kann da nich sehr viel machen. also bei solchen "peanuts" ist es wohl so, dass es den aufwand nicht wert ist. aber danke für eure meinungen.
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