Zitat aus der Benutzungsordnung:
"(9) Der Zugang zur Freihandzone und zum Zeitschriftenlesesaal der B HTW ist nur mit gültigem Benutzerausweis möglich.
§ 4 Benutzerausweis (1) Der zugelassene Benutzer erhält einen zeitlich befristeten Benutzerausweis, der sorgfältig zu verwahren und nicht übertragbar ist. Ein Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzer haftet der Bibliothek für jeden Schaden, der ihr aus dem Verlust oder Missbrauch des Benutzerausweises entsteht. Für das Ausstellen eines Ersatzausweises wird eine Verwaltungspauschale gemäß Bibliotheksgebührenordnung erhoben. (2) Der Benutzerausweis hat in der Regel 1 Jahr Gültigkeit und ist bei jeder Entleihung vorzulegen."
Weiß jemand, was der Ausweis kostet und ob man jedes Jahr neu zahlen muss? Es steht nicht drinne in der Bibliotheksgebührenordnung.
Hab zu schnell gelesen und "Ersatzausweis" verwechselt mit Erstausweis. Hat sich also eigentlich erledigt.
Dieser Beitrag wurde von Innervision: 25 Feb 2008, 22:17 bearbeitet
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