So, mal eine Frage an alle (Hobby-)Juristen

Wir wollten am übernächsten Wochenende eigentlich in unsere neue Wohnung ziehen. Auf Grund der Kälte ist diese aber nicht rechtzeitig fertig geworden, der Vermieter/Bauherr wünscht sich ein paar Wochen Aufschub. Gott sei Dank hat es nach Absprache mit unseren Nachmietern soweit geklappt, dass wir hierbleiben können bis Mitte Februar. Laut Vermieter ist die neue Wohnung dann aber definitiv (!) fertig (sie war auch Mitte Januar schon DEFINITIV fertig

). Nun meine Fragen.
1. Kann ich diese Zusicherung schriftlich Verlangen oder ist der Frost sowas wie höhere Gewalt (andererseits hätte man dann eben einen größerern Zeitpuffer wählen sollen....

ne..)???
2. Bekomme ich sowas wie Entschädigung oder muss ich da jeden Mist nachweisen? Transporter und Packer müssen ja abbestellt werden, genauso wie Möbellieferungen und man hat Gerenne mit allem Möglichen, was man ja jetzt doch noch ne Weile in der alten Wohnung braucht.Das nervt. Gewaltig.
3.Wir zahlen Provision (dass man das an den Eigentümer eigentl nicht muss, lassen wir mal außen vor

). Darf ich die selber kürzen auf Grund des Verzugs???
Hülfä!
Dieser Beitrag wurde von stella: 13 Jan 2010, 15:11 bearbeitet