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>Wohnung nicht fertig - Entschädigung?

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post 13 Jan 2010, 15:10
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

So, mal eine Frage an alle (Hobby-)Juristen smile.gif
Wir wollten am übernächsten Wochenende eigentlich in unsere neue Wohnung ziehen. Auf Grund der Kälte ist diese aber nicht rechtzeitig fertig geworden, der Vermieter/Bauherr wünscht sich ein paar Wochen Aufschub. Gott sei Dank hat es nach Absprache mit unseren Nachmietern soweit geklappt, dass wir hierbleiben können bis Mitte Februar. Laut Vermieter ist die neue Wohnung dann aber definitiv (!) fertig (sie war auch Mitte Januar schon DEFINITIV fertig wink.gif ). Nun meine Fragen.

1. Kann ich diese Zusicherung schriftlich Verlangen oder ist der Frost sowas wie höhere Gewalt (andererseits hätte man dann eben einen größerern Zeitpuffer wählen sollen.... sad.gif ne..)???
2. Bekomme ich sowas wie Entschädigung oder muss ich da jeden Mist nachweisen? Transporter und Packer müssen ja abbestellt werden, genauso wie Möbellieferungen und man hat Gerenne mit allem Möglichen, was man ja jetzt doch noch ne Weile in der alten Wohnung braucht.Das nervt. Gewaltig.
3.Wir zahlen Provision (dass man das an den Eigentümer eigentl nicht muss, lassen wir mal außen vor wink.gif ). Darf ich die selber kürzen auf Grund des Verzugs???

Hülfä! biggrin.gif

Dieser Beitrag wurde von stella: 13 Jan 2010, 15:11 bearbeitet
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Antworten(1 - 4)
post 13 Jan 2010, 18:45
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Froschologe
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Punkte: 1018
seit: 19.06.2006

kein juristischer rat, eher ein sozialer

versuchs doch mal mit reden. eventuell mindert er ja die miete für 1-3 monate oder erlässt die kaltmiete für 'ne gewisse zeit. juristische klagekeule wird immer viel zu schnell rausgeholt.

ansonsten §536 ff BGB (natürlich nur wenn mietvertrag mit datum vorhanden, mündliche verträge sind zwar auch gültig, jhedoch ist hier die beweisführung komplizierter)

Dieser Beitrag wurde von SHARK: 13 Jan 2010, 18:55 bearbeitet


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post 13 Jan 2010, 23:22
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2. Schein
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Punkte: 127
seit: 18.01.2007

Uns wurden damals drei Kaltmieten erlassen, weil ein Teil der zugesicherten Renovierungsarbeiten nicht rechtzeitig zum Einzug fertig waren.
Allerdings unter der Bedingung, dass wir sie selbstständig durchführen, da es sich letztlich aber nur um das Tapezieren dreier mittelgroßer Zimmer handelte, wars immernoch ein guter Deal cool.gif


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post 13 Jan 2010, 23:36
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versucht
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seit: 21.10.2007

ihr koennt die Wohnung unverschuldet ncht beziehen, seid somit auch nicht zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Allerdings solltet ihr wirklich das Gespraech suchen, wie SHARK schon sagte.

Eine Zusicherung bringt wenig, sicherlich kann auch der Eigentuemer nicht viel dafuer, dass die Drittfirmen nicht fertig geworden sind. Und da hast du den Nagel bereits auf den Kopf getroffen, das Nichtfertigwerden aufgrund des fiesen Wetters ist hoehere Gewalt und somit bei solchen Zusicherungen immer ausgeschlossen.
(Da musst du dem Eigentuemer/der Eigentuemer den Drittfirmen schon grobe Fahrlaessigkeit oder Absicht oder sowas nachweisen - sowas waere zb, wenn der Eigentuemer absichtlich die Firmen nicht mehr bezahlt hat und diese deswegen die Arbeit niedergelegt haben)


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post 15 Jan 2010, 11:36
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Nun ja. Auf die Gesprächsidee bin ich natürlich schon selber gekommen wink.gif Allerdings wenig erfolgreich, deshalb frage ich ja nach. Von seiner Seite aus bietet er ohne Nachfrage nichts an, ist ja klar. Meine Zusage, dass wir dann doch noch 2 Wochen länger hier wohnen bleiben können wurde mit einem "na das ist doch schön, da habe ich ein Problem weniger" abgetan. Miete müssten wir selbstverständlich erst ab März bezahlen (aber dafür haben wir ja hier schließlich in der neuen Wohnung noch einen Monat länger zu zahlen....das nimmt sich also nix) und wegen Mietminderung bzw. Kürzung der Provision hätte ich eben gerne vorher einen Tipp gehabt, bevor ich dort anfrage. Nicht, dass das absolut unüblich ist und man es sich sich schon im Vorfeld mit dem neuen Vermieter versaut wink.gif
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