_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: scrub und 587 gäste
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 27 May 2010, 10:56
avatar
schräger Vogel
*********

Punkte: 8185
seit: 09.12.2003

Kennt sich jemand mit dem Sächsischen Baurecht aus? Es geht um die Genehmigungspflicht von Aufschüttungen.


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 May 2010, 22:20
avatar
Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

aktuelle sächsische bauordnung habe ich hier liegen. was ist denn genau dein problem?


--------------------
Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 May 2010, 22:37
avatar
meeresalge
*********

Punkte: 3228
seit: 27.11.2003

die kann man auch im internet nachlesen... rolleyes.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 May 2010, 23:24
avatar
schräger Vogel
*********

Punkte: 8185
seit: 09.12.2003

nachlesen und finden ist aber nicht dasselbe. es geht darum, dass auf unserem nachbargrundstück massiv erde aufgeschüttet wird in vorbereitung auf den bau von häusern. wir haben die befürchtung, dass irgenwann das ganze wasser bei uns rein läuft.

die nette dame von der baufsicht ist der meinung, dass ihr amt nicht für aufschüttungen zuständig ist stimmt das? die aufschüttug ist höher, als bei einem ortstermin angegeben wurde.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 May 2010, 11:40
avatar
schräger Vogel
*********

Punkte: 8185
seit: 09.12.2003

whatever, jetzt ist erstmal baustopp! biggrin.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: