|
|
|
 29 Jul 2011, 20:12
|
Neuling
Punkte: 3
seit: 29.07.2011
|
Ich bin fertig mit dem Studium und werde bald anfangen zu arbeiten und dafür umziehen. Für den Zwischenraum beantrage ich Arbeitslosengeld. Laut Internet ist ein gewisser Betrag an Vermögen gesichert, und man kriegt trotz dieses Freibetrags ALG II.
Nun meine Frage: Wie ist es aber mit Leistungen wie Umzugsbeihilfe? Gilt dann auch der Freibetrag oder wird gesagt: Sie haben Erspartes, nehmen sie doch dieses dafür? Nun, Erpartes ist es nicht wirklich, denn schließlich hab ich Tausende BAföG Schulden. Ist es sinnvoll, das Geld temporär woanders zu lagern? Aber das ist natürlich sehr aufällig, wenn man es kurz vor dem Antrag woanders hin überweist. Schließlich muss man Kontoauszug-Kopien beilegen.
Hat jemand Erfahrungen und kann berichten? Danke
|
|
|
|
|
 29 Jul 2011, 22:08
|
Neuling
Punkte: 3
seit: 29.07.2011
|
Socres, kein Problem, dass Du so kritisch bist. Die Antwort: weil ich 10.000 Euro BAföG Schulden habe, und mein Vermögen ein Bruchteil davon ist. Selbstverständlich zahle ich jetzt noch nichts zurück, weil ich erstens dadurch Zinsen verliere und zweitens noch nicht ermittelt wurde, ob ich zu den 30 % der Besten gehöre und vllt weniger zurückzahlen muss. (Hab mal gehört man muss weniger zahlen, wenn man früher an die heran tritt, aber das Geld ist ja da für schwere Zeiten, es gibt genug Dinge, die ich dadurch irgendwann finanzieren muss und ich red nicht von Autos und 1.000 Zoll Fernsehern.)
Mir wurde von Freunden oft erzählt, dass sie ohne Probleme Umzugsbeihilfe bekommen haben, aber keiner erinnert sich, ob er bissle Geld auf dem Konto hatte. Der Umzug ist notwendig, weil es deutschlandweit vllt. 3 Jobs gibt in der Berufssparte. Und die Wohnung wird auch billig genug sein. Hinzu kommt, dass man ja nicht wenig Geld in die Wohnungssuche ausgibt, es ist nicht so, dass ich alles an Geld wiedersehen werde, was ich investiere. Da ich in dne ersten Jahren berugsbedingt gezwungen bin, oft den Arbeitsort zu wechseln, aber wenig verdiene, hoffe ich schon auf Unterstützung. Es ist nicht so, dass ich reich werde im Beruf und es mir die Investition wert sein sollte.
Ich habe keinen Führerschein und auch keine Freunde mit Transporter. Wie soll man sowas nachweisen? Ja genau, das mit den 3 Angeboten hab ich schon oft gehört.
Ich möchte aus oben besagten Gründen nicht einfach hingehen und fragen sondern womöglich mein Geld anders anlegen, um trotzdem Hilfe zu erhalten.
Also bin nach wie vor froh, wenn jemand das gleiche schon durch hat. Danke euch trotzdem beiden.
Dieser Beitrag wurde von unaspreguntas: 29 Jul 2011, 22:12 bearbeitet
|
|
|
|
|
 29 Jul 2011, 22:33
|
Neuling
Punkte: 3
seit: 29.07.2011
|
Habs längst beantragt, aber die zwei Pflicht-Termine sind erst bald, was ja gut ist, weil ich vorher wissen wollte, ob ich mein Geld anders anlege bevor ich es im abgegebenen Antrag offen lege.
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|