Ich studiere Mechatronik im 5. Semester an der TU und wechsel ab 1.3.13 an die HTW ins 2. Fachsemester Mechatronik/Fahrzeugmechatronik, beides Diplomstudiengänge (Gründe: kompliziert...).
Problem:
Gerade war ich im Prüfungsamt um mir eine aktuelle Notenansicht für die Immatrikulation zu holen. Leider bin ich in 3 Modulen beim ersten Versuch durchgefallen und habe die ersten "Wiederholungsprüfung" versäumt. Die Sachbearbeiterin machte mich nun darauf aufmerksam, dass trotz meiner Exmatrikulation der Prüfungsanspruch weiterhin besteht und ich bei erneutem Nichtbestehen dieser Module (müsste theoretisch im Sommersemester 13 die 2. Wdh. mitschreiben), ich endgültig nicht bestanden habe.
Mich verwirrt das im Moment sehr

. Das würde ja theoretisch bedeuten, mir könnte nachträglich die Immatrikulation an der HTW versagt werden, wenn ich diese Prüfung nicht noch bestehe, oder? Wäre das Nichtbestehen dieser Module relevant, wenn mir diese an der HTW gar nicht anerkannt werden?
Ich bin echt ratlos und dieses ganze Hochschulgesetz verwirrt mich im Moment nur noch mehr

.
Kann mir irgendjemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus