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 30 Apr 2005, 08:49
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Neuling
Punkte: 2
seit: 30.04.2005
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Eine Frage: Muss man sich bei Studienabbruch zwingenderweise exmatrikulieren?
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 30 Apr 2005, 17:46
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Kommt darauf an, was du vor hast. Wenn du die Hochschule wechselst, musst du dich exmatrikulieren. Wenn du nur den Studiengang an der TUD wechselst, musst du keinen Exmatrikulationsanstrag stellen. Bei Bafög ist darauf zu achten, dass du das nicht länger als 3 Semester in dem alten Studiengang immatrikuliert bist. Dann könnte es natürlich sein, dass du durch das Nichtstudieren irgendwelche Prüfungen verpasst, und du "zwangsexmatrikuliert" wirst. Das könnte Nachteile haben, da man diesen Studiengang oder ähnliche, die gleiche Vorlesungen enthalten nicht mehr belegen darf.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 07 Aug 2008, 18:57
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Vordiplom     
Punkte: 566
seit: 20.04.2004
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Zitat(tinatschi @ 07 Aug 2008, 18:48) soweit ich weiß lässt man sich beim immaamt exen und ich würde fast behaupten das de dein geld auch zurück bekommst  Gibts irgendeine Telnummer von dem Schuppen? Ist der identisch der TU?
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 07 Aug 2008, 19:23
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~Beastie Girl~         
Punkte: 13190
seit: 01.10.2003
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Zitat(Stahnkejunior @ 07 Aug 2008, 18:46) Ich habe 2 Semester an der HTW studiert.  .. laut Immatrikulationsordnung sollten dir diese beiden Damen behilflich sein..
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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten bunglefever was here! minilusch3n geschlüpft
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 08 Aug 2008, 11:50
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Vordiplom     
Punkte: 566
seit: 20.04.2004
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Zitat(simpson @ 07 Aug 2008, 19:23) .. laut Immatrikulationsordnung sollten dir diese beiden Damen behilflich sein..  Mal wieder nicht erreichbar. War ja klar in den Semesterferien!
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 08 Aug 2008, 15:41
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d00fk0pp     
Punkte: 710
seit: 09.05.2005
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Zitat(Stahnkejunior @ 08 Aug 2008, 11:50) Mal wieder nicht erreichbar. War ja klar in den Semesterferien!  kann ja auch daran liegen dass heute freitag ist. Übrigens gibts es immer datumsgrenzen (z.B. 30.09.) , die festlegen wann du wieviel Geld zurück bekommst. Da wir Anfang August haben hast du also theoretisch noch etwas zeit. Um die Kohle wiederzubekommen mußt du übrigens beim Stura vorbei und dir einen Antrag abholen. Erst wenn der ausgefüllt ist, bekommst Kohle zurück. Also vielleicht wäre es nicht schlecht auch mal jmd. vom Stura ausfindig zumachen.
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Wusel |
 08 Aug 2008, 16:38
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Abgemeldet
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@stahnkejunior: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wenn man dann noch diverse Suchmaschinen im Internet bedienen kann...da wird man glatt zum Überflieger!!! Dieser Beitrag wurde von Wusel: 08 Aug 2008, 16:38 bearbeitet
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 08 Aug 2008, 16:57
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Vordiplom     
Punkte: 566
seit: 20.04.2004
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Zitat(Wusel @ 08 Aug 2008, 16:38) @stahnkejunior: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wenn man dann noch diverse Suchmaschinen im Internet bedienen kann...da wird man glatt zum Überflieger!!!   Was soll ich denn überlesen haben und was bringt mir die Suchmaschine, wenn auf der HTW-Seite gestern immer 404 auftrat?
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 08 Aug 2008, 19:09
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d00fk0pp     
Punkte: 710
seit: 09.05.2005
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Zitat(die_dan @ 08 Aug 2008, 16:08) Das is doch Blödsinn. Vom Stura kriegste nur das Geld zurück, falls du wegen Abwesenheit das Semesterticket nicht nutzen kannst oder wenn du dich im laufenden Semester exmatrikulieren lässt.  Also ich hab mich zum Wunschtermin damals exen lassen und das Semesterticket behalten. Ein halbes jahr kostenlos Bus&Bahn fahren hat ja auch was. Der Rest, den ich erzählt habe, sind echt nur Bruchstücke von dem was ich meine dass die mir erzählt haben. ABER der Rückmeldezeitraum ist ja vorbei. Das SETICK bestimmt auch schon nachgestempelt. Also bekommste die Kohle für das SETICK nur zurück, wenn du dein Semesterticket und damit den Studentenausweis zurückgibst. Wahlweise. Immerhin nimmt das Semesterticket ja den Großteil des Semesterbeitrages ein. Die 30Euro für den Stura sind ja eher vernachlässigenbar. Wer nun wie, wem welche Kohle zurückgibt würde ich trotzdem vorsichtshalber mal herausfinden. Denn wie heisst es so schön: Wissen ist Macht!
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