_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: Virtnix und 347 gäste

>Als Student ALG II ?

Themen Layout: Standard · [Linear] · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 29 Jun 2005, 17:29

Neuling


Punkte: 2
seit: 29.06.2005

Als Student ALG II

gerüchte machen sich breit, dass man neuerdings als student ALGII beantragen kann.
deshalb mal meine frage in die runde ist da was dran, hat jemand erfahrung, und was muss man leisten um das zu bekommen.falls es eine urbane legende ist, klärt mich ebenfalls auf. bisher bin ich leider immer nur auf zwiespältige meinungen gestossen.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten(1 - 14)
post 29 Jun 2005, 17:37
avatar
Ironieresistenz I.
*********

Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Ich weiß, dass man als Studienabbrecher ALG II-berechtigt ist. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei Studenten so ist, die haben ja in dem Sinne eine Beschäftigung und sind theoretisch durch das BAFÖG sozial abgesichert.


--------------------
Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

... validiert nach dem Isso-Standard 1.0 ...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 29 Jun 2005, 17:42

runderneuert
*********

Punkte: 3813
seit: 01.10.2003

aber nur theoretisch! bekommst du kein bafög und auch keinen unterhalt, kannst du natuerlich probieren, alg2 zu beantragen. wichtig hierbei (um wenigstens in den genuss des wohngeldes zu gelangen) hauptwohnsitz sollte der ort sein in dem du alg2 beantragst (warscheinlich dann dresden)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 29 Jun 2005, 19:08

1. Schein
*

Punkte: 27
seit: 02.05.2005

also soweit ich weiss muss man "arbeitssuchend" gemeldet sein um alg2 zu erhalten.

man muss als bereit sein eine vollzeitbeschäftigung anzunehmen falls das amt eine anbietet (selten der fall)

die regierung nennt das "fördern und fordern", also die fordern von dir jeden angebotenen job anzunehmen

als student bist du dazu nicht in der lage, klar, also auch nicht alg2 berechtigt.

eine andere und evtl kompetentere antwort bekommst sicher beim amt selber, ein anruf erspart dir auch die lange wartezeit vor ort.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 30 Jun 2005, 11:19
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 624
seit: 30.10.2003

einige studenten leben sowieso schlechter als mancher soziempfänger.... man sollte da mal was einführen das man nicht so wenig hat ...
wenn man nebenbei nen 400? job hat und ufällig schon über 27 is dann lacht man nicht mehr so wenn dann die miete mit allem gut 250? allein schon sind ...
happy.gif


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Jan 2006, 14:29
avatar
m4d d3m0n
*****

Punkte: 563
seit: 14.11.2005

hmmmm.....ich dachte ALG II zählt auch als sozialhilfe, die es ja seit der reform im klassischem sinne nicht mehr gibt. Wenn du also keinen unterhalt, kein oder viel zuwenig bafög bekommst, müsste dir demnach ALG II (als ersatz für die frühere sozialhilfe) zustehen.
Als ich noch das abi gemacht habe (und auch bis studiumsanfang) hab ich ALG II bekommen, mehr als ich jezt bafög bekomme.

Dieser Beitrag wurde von Cappricorn: 02 Jan 2006, 14:29 bearbeitet


--------------------
ZITAT: Der Kopf ist rund damit das Denken seine Richtung ändern kann.

3 gänge sinds...

bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 03 Jan 2006, 21:25
avatar
Zuckerpüppi
*******

Punkte: 1157
seit: 08.06.2004

Beim ALGII stellt sich das Arbeitsamt Dresden Studenten gegenüber gern mal quer, behauptet, für sie nicht zuständig zu sein, was aber NICHT stimmt. Also, wer auch immer es versucht, ni abwimmeln lassen! wink.gif


--------------------
"Gute Nacht, Ihr Prinzen von Maine, Könige Neuenglands!"
"When the rich wage war its the poor who die."
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 03 Jan 2006, 21:31
avatar
Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

welche grundvorraussetzungen muß ich als student für alg2 denn noch erfüllen? verwirkter bafög anspruch fällt mir selbst ein und ich muß wahrscheinlich älter als 25 sein. stimmt das soweit und welche zusätzlichen anforderungen werden denn noch gestellt?


--------------------
Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 03 Jan 2006, 21:36
avatar
fressraupenmutter
*****

Punkte: 650
seit: 29.12.2004

als ich alg2 beantragt habe, brauchte ich noch n ablehnungsbescheid für das "normale" arbeitslosengeld...

die anträge gibts im internet und man muss einen termin beantragen, der wird einem dann zugeschickt. die bearbeiten das so in zwei wochen.
den ablehnungsbescheid fürs alg bekommt man sofort, wenn man den antrag abgibt.


--------------------
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Dresdenwiki
post 03 Jan 2006, 22:51
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Seit wann wird Alkohol II mit G geschrieben ?
AntwortenZitierenTOP
post 03 Jan 2006, 23:05
avatar
6. Schein
*******

Punkte: 1280
seit: 25.10.2003

Zitat(Dresdenwiki @ 03 Jan 2006, 21:51)
Seit wann wird Alkohol II mit G geschrieben ?
*

http://mitglied.lycos.de/pansencamper/dresdenjoker.wav
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 04 Jan 2006, 22:26
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 598
seit: 21.08.2005

als studnt ist man definitiv nicht ALGII berechtigt. du müsstest dem arbeitsmarkt 100&ig zur verfügung stehen. man bekommt ja bafög und wenn nicht, dann müssen die eltern zahlen aber ALGII gibts nicht. weiß ich aus eigener erfahrung.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 04 Jan 2006, 22:55
avatar
old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

das glaub ich nicht, denn wenn die eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, wer bezahlt dann? früher hätte das müssen das sozialamt abdecken, aber da gab es quasi eine rechtliche lücke, ich denke die ist mit harz IV geschlossen worden..


--------------------
Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 04 Jan 2006, 23:50
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 598
seit: 21.08.2005

gut, wenn man über 27 ist bin ich mir nicht so sicher..
aber solange es die erstausbildung ist, müssen die eltern zahlen..ansonsten muss man halt nen studentenkredit aufnehmen
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 05 Jan 2006, 03:13
avatar
old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

als erstausbildung zählt das abitur, wir reden hier vom studium, einer zweitausbildung, d.h. es sollten mindestens 99,9% der leute die das hier interessiert abitur haben und alle anderen müssen definitiv bereits eine erstausbildung haben..
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: