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post 07 Jul 2005, 00:07

3. Schein
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Moin Moin,

ich muss in Kürze für ne kleine Tätigkeit bei einer Firma ne Rechnung über meinen Aufwand schreiben.

Das ganze läuft quasi als Freier Mitarbeiter, dabei handelt es sich um 2 Monate je ca 400€.


Wie rechne ich sowas eigentlich steuerlich ab?
Ich habe keinen Bock im Nachhinein wegen so wenig Kohle noch Stress zu bekommen...

Kennt sich da jemand aus?

Es sind doch unter euch sicher einige die schonmal z.b. ne Webpräsenz für ne Firma gegen Geld erstellt haben - habt ihr das dann immer "unter der Hand" abgerechnet?

Gruss Tobi

Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 00:10 bearbeitet
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post 07 Jul 2005, 00:13
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'The'-Bands suck
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also ich glaub du musst dir nur ne lohnsteuerkarte (klasse weeß ich jetz ne genau, kriegste aber auf dem einwohneramt, un die könn dir dass auch sagen) besorgen un die dann bei der steuererklärung beifügen.

/edit: die karte musste dann natürlich noch dem arbeitgeber abgeben, damit der seinen rotz draufeinträgt...


und steuerlich passiert dir gar nix, solange das dein einziger nebenjob is. wenns ein zweiter 400E job wär, dann musste lohnsteuer abführen.

kriegste bafög? weiß nämlich ne ob un wie da die zuverdienstgrenze zählt...

angaben aber ohne gewehr. smile.gif

Dieser Beitrag wurde von Tavor: 07 Jul 2005, 00:20 bearbeitet
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post 07 Jul 2005, 00:19

3. Schein
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Bafög bekomme ich keins.

Zudem läuft das Ganze nicht über Lohnsteuerkarte - da wie gesagt "Freier Mitarbeiter".

Über das Semester verdiene ich noch etwas an der Uni als Tutor - diese Tätigkeit wird über die Lohnsteuerkarte abgerechnet...

Das was ich jetzt gemacht habe, wollte ich in den Ferien abrechnen - dummerweise kenn ich mich net wirklich aus wie...

Gibts an der TU ne Abteilung die sich mit sowas auskennt?

Der StuRa vielleicht?

Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 00:21 bearbeitet
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post 07 Jul 2005, 00:21
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'The'-Bands suck
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damit kennsch mich dann leider net aus, sorry.

Freier Mitarbeiter oder "Schwarzer Mitarbeiter" biggrin.gif ohne jetz jemanden diskriminieren zu wollen...

also ich dachte immer, dass man immer ne Karte abgeben muss, da es sonst schwarzarbeit wär. ruf doch am besten mal im finanzamt an die können dir über sowas auch auskunft geben.

Dieser Beitrag wurde von Tavor: 07 Jul 2005, 00:28 bearbeitet
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post 07 Jul 2005, 00:30
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Straight Esh
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http://www.foerderland.de/309.0.html

Ob das allerdings koscher ist, so ohne Lohnsteuerkarte. Das scheint mir doch ein bisschen schwarz und unter der Hand zu sein ... "freier Mitarbeiter"


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 07 Jul 2005, 00:34

3. Schein
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Das sollte schon hinhauen:
http://www.gelegenheitsjobs.de/public/bewe...eiberuflich.php

Allerdings muss ich mir noch vom Finanzamt ne Steuernummer und nee Ust.Freistellung holen...

@Chris
Minijob <> Freiberufler
Beim Minijob muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten. Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Naja ich muss da auf jeden Fall mal irgendwo in nem Amt nachfragen...

Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 00:36 bearbeitet
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post 07 Jul 2005, 01:08
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Straight Esh
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http://www.gi-ev.de/kaleidoskop/selbstaend...dige-index.html

Der Link könnte helfen, dass du die Arbeit auch als freiberuflich anerkannt bekommst. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob du dann noch über die Lohnsteuerkarte arbeiten darfst.

Du könntest das ganze eventuell auch als Praktikum bei der Firma abrechnen. Bedeutet nämlich für beide keinerlei Steuern, du hast zwar zuerst Abzüge, die holst du dir aber über die Steuererklärung wieder zurück.
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post 07 Jul 2005, 01:21

3. Schein
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Was ich evtl. vergessen habe zu erwähnen: Es handelt sich um eine einmalige Sache.

Ausm Gespräch mit nem Kumpel habe ich mitbekommen, dass ich hierbei keinerlei Steuernummer beantragen muss, sondern einfach ne Rechnung schreibe und dann das ganze zusammen mit meiner Steuererklärung abrechne...

Danke erstmal für Links ...

Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 01:22 bearbeitet
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post 07 Jul 2005, 03:04
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old 's cool!
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ich weiß nicht, ob man dafür eine abgeschlossene berufsausbildung braucht, aber im prinzip darfst du als student eine bestimmte anzahl von stunden pro woche arbeiten und dies deinem arbeitgeber in rechnung stellen. in diesem fall gilt das glaube ich als geringfügige beschäftigung oder so und du musst das nicht über lohnsteuerkarte laufen lassen. ich hab das auch schon gemacht, nur leider nie das geld von dieser firma bekommen, aber das ist eine andere geschichte.

als tipp noch: auf die rechnung sollte dein name, die erbrachten leistungen, die stundenzahl, der vereinbarte stundensatz, deine kontoverbindungsdaten und ganz wichtig - eine zahlungsfrist!


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 07 Jul 2005, 11:04
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fuk da hataz
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gehe ich richtig in der annahme, dass du kein angemeldetes gewerbe hast?

wenn doch, kannst du ganz einfach ne rechnung schreiben..


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onkelroman war hier
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post 07 Jul 2005, 11:12
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Vordiplom
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steuernummer von finanzamt, somit onkelroman:"angemeldetes gewerbe"
rechnung stellen
geld kriegen
lohnsteuererklärung

so lief das bei mir ab, aber das waren mehr als 400
bei dir isses vllt noch minijob


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bild kann nicht angezeigt werden
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post 07 Jul 2005, 11:16
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fuk da hataz
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seit: 27.05.2003

@yocheckit: ausserdem muss auch noch deine steuernummer sowie eine kunden- und eine rechnungsnummer drauf
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post 07 Jul 2005, 14:27
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old 's cool!
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als student muss man das nicht unbedingt. man braucht also auch keine steuernummer. ich weiß halt nur nicht mehr wie dieses beschäftigungsverhältnis genau hieß.
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post 07 Jul 2005, 16:11
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fuk da hataz
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ich mein ja auch, wenn du ein gewerbe hast. dann haste auch ne steuernr, und deine rechnungen müssen ne kunden-nr und ne rechnungsnr enthalten.

wie das als student ohne gewerbe ist, weiss ich nicht.
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post 07 Jul 2005, 16:19
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Straight Esh
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Ich glaube mit selbst Rechnungen ohne Steuernummer schreiben ist nichts.

Als Student darf man wohl 2 Monate (in den Semesterferien ^^) soviel arbeiten und Geldverdienen wie man will und/oder noch so nen 400 Euro Minijob besitzen.

Hab im letzten Jahr eben dies so gemacht (wobei der 400 Euro Minijob nur mit 200 Euro bezahlt war und auch nur in 2 Monaten), aber hat mir die Steuer alles zurückerstattet.

Nachteil bei der Sache ist aber, dass man gewisse Steuern vorauszahlen muss, und erst im nächsten Jahr nach Lohnsteuererklärung wiederbekommt.
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