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 07 Jul 2005, 00:07
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3. Schein   
Punkte: 300
seit: 29.11.2004
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Moin Moin,
ich muss in Kürze für ne kleine Tätigkeit bei einer Firma ne Rechnung über meinen Aufwand schreiben.
Das ganze läuft quasi als Freier Mitarbeiter, dabei handelt es sich um 2 Monate je ca 400€.
Wie rechne ich sowas eigentlich steuerlich ab? Ich habe keinen Bock im Nachhinein wegen so wenig Kohle noch Stress zu bekommen...
Kennt sich da jemand aus?
Es sind doch unter euch sicher einige die schonmal z.b. ne Webpräsenz für ne Firma gegen Geld erstellt haben - habt ihr das dann immer "unter der Hand" abgerechnet?
Gruss Tobi
Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 00:10 bearbeitet
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 07 Jul 2005, 00:13
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'The'-Bands suck     
Punkte: 524
seit: 01.03.2005
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also ich glaub du musst dir nur ne lohnsteuerkarte (klasse weeß ich jetz ne genau, kriegste aber auf dem einwohneramt, un die könn dir dass auch sagen) besorgen un die dann bei der steuererklärung beifügen. /edit: die karte musste dann natürlich noch dem arbeitgeber abgeben, damit der seinen rotz draufeinträgt... und steuerlich passiert dir gar nix, solange das dein einziger nebenjob is. wenns ein zweiter 400E job wär, dann musste lohnsteuer abführen. kriegste bafög? weiß nämlich ne ob un wie da die zuverdienstgrenze zählt... angaben aber ohne gewehr. Dieser Beitrag wurde von Tavor: 07 Jul 2005, 00:20 bearbeitet
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 07 Jul 2005, 00:19
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3. Schein   
Punkte: 300
seit: 29.11.2004
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Bafög bekomme ich keins.
Zudem läuft das Ganze nicht über Lohnsteuerkarte - da wie gesagt "Freier Mitarbeiter".
Über das Semester verdiene ich noch etwas an der Uni als Tutor - diese Tätigkeit wird über die Lohnsteuerkarte abgerechnet...
Das was ich jetzt gemacht habe, wollte ich in den Ferien abrechnen - dummerweise kenn ich mich net wirklich aus wie...
Gibts an der TU ne Abteilung die sich mit sowas auskennt?
Der StuRa vielleicht?
Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 00:21 bearbeitet
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 07 Jul 2005, 00:21
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'The'-Bands suck     
Punkte: 524
seit: 01.03.2005
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damit kennsch mich dann leider net aus, sorry. Freier Mitarbeiter oder "Schwarzer Mitarbeiter"  ohne jetz jemanden diskriminieren zu wollen... also ich dachte immer, dass man immer ne Karte abgeben muss, da es sonst schwarzarbeit wär. ruf doch am besten mal im finanzamt an die können dir über sowas auch auskunft geben. Dieser Beitrag wurde von Tavor: 07 Jul 2005, 00:28 bearbeitet
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 07 Jul 2005, 00:30
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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http://www.foerderland.de/309.0.htmlOb das allerdings koscher ist, so ohne Lohnsteuerkarte. Das scheint mir doch ein bisschen schwarz und unter der Hand zu sein ... "freier Mitarbeiter"
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 07 Jul 2005, 00:34
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3. Schein   
Punkte: 300
seit: 29.11.2004
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Das sollte schon hinhauen: http://www.gelegenheitsjobs.de/public/bewe...eiberuflich.phpAllerdings muss ich mir noch vom Finanzamt ne Steuernummer und nee Ust.Freistellung holen... @Chris Minijob <> Freiberufler Beim Minijob muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten. Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig. Naja ich muss da auf jeden Fall mal irgendwo in nem Amt nachfragen... Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 00:36 bearbeitet
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 07 Jul 2005, 01:21
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3. Schein   
Punkte: 300
seit: 29.11.2004
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Was ich evtl. vergessen habe zu erwähnen: Es handelt sich um eine einmalige Sache.
Ausm Gespräch mit nem Kumpel habe ich mitbekommen, dass ich hierbei keinerlei Steuernummer beantragen muss, sondern einfach ne Rechnung schreibe und dann das ganze zusammen mit meiner Steuererklärung abrechne...
Danke erstmal für Links ...
Dieser Beitrag wurde von Tobsen: 07 Jul 2005, 01:22 bearbeitet
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 07 Jul 2005, 03:04
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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ich weiß nicht, ob man dafür eine abgeschlossene berufsausbildung braucht, aber im prinzip darfst du als student eine bestimmte anzahl von stunden pro woche arbeiten und dies deinem arbeitgeber in rechnung stellen. in diesem fall gilt das glaube ich als geringfügige beschäftigung oder so und du musst das nicht über lohnsteuerkarte laufen lassen. ich hab das auch schon gemacht, nur leider nie das geld von dieser firma bekommen, aber das ist eine andere geschichte.
als tipp noch: auf die rechnung sollte dein name, die erbrachten leistungen, die stundenzahl, der vereinbarte stundensatz, deine kontoverbindungsdaten und ganz wichtig - eine zahlungsfrist!
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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