Verdienstgrenzen:- Kindergeld = 7.680 Euro/Jahr
- Krankenkasse Familienversicherung = 340 Euro/Monat (im Minijob 400 Euro/Monat)
Beschäftigungsverhältnisse:
Steuern:Für die steuerliche Abrechnung gibt es drei Möglichkeiten:
- pauschale Steuerabrechnung durch den Arbeitgeber
- Steuerabrechnung über Lohnsteuerkarte oder
- Honorarzahlung (für Versteuerung bist du selbst verantwortlich).
Dabei ist folgendes zu beachten. Bei pauschalversteuerten Jobs führt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschale in Höhe von 20 % des Verdienstes (plus Solidarzuschlag und evtl. Kirchensteuer) ab, unabhängig davon, in welcher Lohnsteuerklasse du eingestuft bist. Dazu kommen die oben erwähnten Beiträge zur Sozialversicherung von 23 %. Deshalb will der Arbeitgeber in diesem Fall auch nicht immer deine Lohnsteuerkarte haben (Fazit: Der Student bekommt das normale Arbeitsentgelt und der Arbeitgeber führt Steuer und Versicherung ab). Diese pauschale Lohnsteuer kannst du nicht zurückfordern.
Bei vielen Jobs versteuern dich die Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte, die du beim Arbeitsantritt abgibst. Es ist günstig, vor der Abgabe eine Kopie anzufertigen. Solltest du noch keine Lohnsteuerkarte haben, so lass dir diese bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt ausstellen. Danach wird sie jährlich zugeschickt. Du kannst jederzeit auch eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen, z.B. wenn du zwei parallel laufende Jobs hast und für beide eine brauchst. Nachteil ist, dass du in jedem weiteren Job die Lohnsteuerklasse VI hast, das heißt, die Steuern, die du abführen musst, sind unverschämt hoch.
Dieser Beitrag wurde von Sydney: 11 Aug 2005, 01:06 bearbeitet