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Online-Recht Brauche ich für die HP ein Impressum
Antworten(15 - 29)
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 28 Nov 2005, 15:00
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3. Schein   
Punkte: 298
seit: 19.10.2005
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Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 13:55) mich interessiert nicht, was daniel a. rehbein, der betreiber der seite bahnhof-hamburg.de, da für eine interpretation hingeschrieben hat. aber findest du es nicht seltsam, dass im originalen gesetzestext des bundesministeriums für justiz nichts von nachhaltigkeit zu finden ist?  nein, es geht um die auslegung des wortes...aber mach mal..vielleicht kannst ja in deinen überlegungen nen neuen gesetzestext entwerfen  eine argumentation finde ich jedoch extrem überzeugend: welcher seriöse webmaster diskutiert ein impressum weg???????
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Gut ist der der Gutes tut!
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 28 Nov 2005, 15:03
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Vordiplom     
Punkte: 739
seit: 22.06.2005
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Vielen dank für zahlreiche Antworten. Ich nehme die Seite erst einmal offline und werde sehen was ich nu mache und ob es sich überhaupt lohnt. @mcnesium danke für den Vorschlag  habe so die restlichen Bilder bearbeitet und etwas Speicher-Technisch kleiner gemacht. MfG Dr.Nick
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 28 Nov 2005, 15:13
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fuk da hataz         
Punkte: 15000
seit: 27.05.2003
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Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 14:00) nein, es geht um die auslegung des wortes..  erzähl das mal dem richter, nachdem du einen mit einem bügeleisen erschlagen hast.. "ich habe das aber so ausgelegt, also bin ich eindeutig im recht".. es geht nicht darum, das impressum "wegzudiskutieren". aber du stelltst die behauptung der "nachhaltigkeit" auf, kannst sie nicht belegen und erzählst mir noch vor ein paar posts, das was ich denke, interessiert niemanden und es zählt nur das, was eindeutig im gesetz steht!? du widersprichst dir dadurch selbst. aber wie dem auch sei, ich rate dr. nick, mal hier nachzuschauen, das ist die offizielle version. da steht alles notwendige was du benötigst
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onkelroman war hier
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 28 Nov 2005, 15:34
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3. Schein   
Punkte: 298
seit: 19.10.2005
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Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 14:13)  erzähl das mal dem richter, nachdem du einen mit einem bügeleisen erschlagen hast.. "ich habe das aber so ausgelegt, also bin ich eindeutig im recht".. es geht nicht darum, das impressum "wegzudiskutieren". aber du stelltst die behauptung der "nachhaltigkeit" auf, kannst sie nicht belegen und erzählst mir noch vor ein paar posts, das was ich denke, interessiert niemanden und es zählt nur das, was eindeutig im gesetz steht!? du widersprichst dir dadurch selbst. aber wie dem auch sei, ich rate dr. nick, mal hier nachzuschauen, das ist die offizielle version. da steht alles notwendige was du benötigst   Dann schau dich doch mal selber um, das ist definiert. Und das was Du gerade geschrieben hast scheinst Du von Dir auf andere projezieren wollen. Ich definiere nichts um und ich habe auch eine eigene Meinung dazu, ich rede aber nur von Fakten und erzähle nichts dem Richter wie Du das ja selber gesagt hast "ich bin der Meinung dass ist nicht so und so zu verstehen". Mir doch auch egal was Du denkst. Mach dein Ding alleine. Hier steht die Definition von geschäftsmäßig und nachhaltig: §3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht"
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 28 Nov 2005, 15:53
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fuk da hataz         
Punkte: 15000
seit: 27.05.2003
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Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 13:36) Übrigens gilt hier das Teledienstgesetz (...) Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 14:34) Hier steht die Definition von geschäftsmäßig und nachhaltig: §3 TKG [=Telekommunikationsgesetz, anm. vom onkel] besagt unter Punkt 5 folgendes: "(...)" tdg und tkg sind zwei verschiedene dinge. was nachhaltigkeit bedeutet weiss ich selbst, aber dieser begriff kommt im tdg schlicht nicht vor. warum dann eine definition zitieren? aber ist ja auch wurscht, ich seh schon, ich "mach besser mein ding alleine"
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 28 Nov 2005, 16:13
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3. Schein   
Punkte: 298
seit: 19.10.2005
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Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 14:53) tdg und tkg sind zwei verschiedene dinge. was nachhaltigkeit bedeutet weiss ich selbst, aber dieser begriff kommt im tdg schlicht nicht vor. warum dann eine definition zitieren? aber ist ja auch wurscht, ich seh schon, ich "mach besser mein ding alleine"   Schau dich einfach mal um, TDG und TKG verfolgen die selben Ziele, darum kann man gesetzesübergreifend auch die Definitionen verwenden was auch bei Urteilen so verwendet wird...aber genau..MACH DEIN DING Zitat Die gesetzlichen Pflichten gelten nach dem Wortlaut des § 6 TDG nur für Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Für den Begriff "geschäftsmäßig" gilt nach umstrittener Ansicht eine weite Definition. Danach sind alle Anbieter betroffen, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht Teledienste erbringen. In diesem Sinne äußert sich auch die Gesetzesbegründung zu § 6 TDG (vgl. GE der BReg., BR-Dr 136/01 v. 16.2.2001). Darüber hinaus findet sich eine entsprechende Definition auch in § 3 Ziff. 5 TKG für das "geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten". Die Interessenlagen dürften für den Bereich der Telekommunikationsdienste und der Teledienste gleichgelagert sein. Zitat von RA Prof. Dr. Klaus Sakowski von der BA Heidenheim. Also Wortklauberei brauchst mit mir echt nicht anfangen.... Dieser Beitrag wurde von derFotograf: 28 Nov 2005, 16:14 bearbeitet
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 28 Nov 2005, 16:18
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3. Schein   
Punkte: 298
seit: 19.10.2005
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Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 14:53) tdg und tkg sind zwei verschiedene dinge. was nachhaltigkeit bedeutet weiss ich selbst, aber dieser begriff kommt im tdg schlicht nicht vor. warum dann eine definition zitieren? aber ist ja auch wurscht, ich seh schon, ich "mach besser mein ding alleine"   Zitat von deiner Jurisseite wo das ja ÜBERHAUPT nicht im TDG steht...... Zitat Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: §6 TDG vor dem 1. Absatz. Dieser Beitrag wurde von derFotograf: 28 Nov 2005, 16:19 bearbeitet
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 28 Nov 2005, 16:28
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fuk da hataz         
Punkte: 15000
seit: 27.05.2003
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ich sehe, es ist noch nicht zuende..  Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 15:18) Zitat von deiner Jurisseite wo das ja ÜBERHAUPT nicht im TDG steht......   was will es mir damit sagen? Zitat(derFotograf @ 28 Nov 2005, 15:18) §6 TDG vor dem 1. Absatz. das ist mal endlich ein passender auszug zur "geschäftsmäßigkeit". über die nachhaltigkeit sagt das aber immernoch nichts aus. ich hab ja nun langsam auch keine lust mehr, ich meine ja nur: sicherlich verfolgen tdg und tkg dieselben ziele, aber wenn ich eine website betreibe, habe ich mich klar an das tele dienstgesetz zu halten (wie du selbst schon richtig bemerkt hast). und darin ist von "nachhaltigkeit" nicht die rede. also kann ich auch strafrechtlich nicht belangt werden, wenn ich meine kinderfotos (die ich natürlich auch selbst geschossen habe, um hier mal kein urheberrecht zu verletzen) nach 10 jahren immernoch online habe. ist aber auch, wie gesagt, nicht relevant, da ich gemäß tdg ja in jedem fall (und daher ungeachtet der nachhaltigkeit) angaben zu meiner person machen muss. so hammers jetzt endlich?
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 28 Nov 2005, 16:32
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A limão     
Punkte: 524
seit: 31.05.2004
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Inwiefern soll den die Dauer was damit zu tun haben, ob ich ein Impressum anbringe, und wie ist diese Dauer definiert?! Kann das nicht wirklich glauben, aber hab von Juristerei auch absolut keinen Plan und lasse mich gerne eines besseren belehren.
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"Woher kommt es, dass mich niemand versteht und jeder mag?", Albert Einstein
"Wir haben die Pflicht, stets die Folgen unserer Handlungen zu bedenken.", Mahatma Gandhi
"Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral" "Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.", Bertolt Brecht
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 28 Nov 2005, 16:41
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3. Schein   
Punkte: 298
seit: 19.10.2005
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Zitat(onkelroman @ 28 Nov 2005, 15:28) und darin ist von "nachhaltigkeit" nicht die rede. also kann ich auch strafrechtlich nicht belangt werden, wenn ich meine kinderfotos (die ich natürlich auch selbst geschossen habe, um hier mal kein urheberrecht zu verletzen) nach 10 jahren immernoch online habe. ist aber auch, wie gesagt, nicht relevant, da ich gemäß tdg ja in jedem fall (und daher ungeachtet der nachhaltigkeit) angaben zu meiner person machen muss. so hammers jetzt endlich?   Deshalb gibt es ja zu "geschäftsmäßig" die Definition im TKG welche als Definition für das schöne Wort im TDG ebenfalls benutzt wird...versuchte ich dir zumindest zu erklären und wie du es aus dem Zitat vom Prof. entnehmen kannst...naja und nein du musst nach TDG eben NICHT in jedem Fall ein Impressum verfassen....wenn du eben nichts "geschäftsmäßiges" tust...das heißt nur für einen kurzen Zeitraum etwas online hast womit Du auch kein Geld verdienst zum Beispiel...ist das denn so schwer zu verstehen? TESTzweck sollte doch ein einleuchtendes Beispiel sein..... Deine Kinderfotos sind aber nunmal "nachhaltig" (weil langer Zeitraum) also "geschäftsmäßig"............Nun denn....langsam wirds mir och wurscht *vermissedenwurstfressersmilie*
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