seh ich nicht so. ich unterscheide zwischen privaten und gewerblichen seiten. wenn ich (laut deiner definition) auf meiner privaten seite sachen verkaufe, mache ich mich strafbar weil ich steuern hinterziehe, die ich beim verkauf abführen muss. also melde ich, um das zu verhindern, ein gewerbe an, wodurch ich dann auch zwangsläufig gewerblich meine seite betreibe.
und mit der dauer hat es auch nichts zu tun. wenn ich mir mit 8 eine kleine seite bastle, auf der ein foto von mir und meine hobbies stehen, kann ich die auch 30 jahre lang online lassen, das ist in bezug auf rechtliche verpflichtungen im sinne des mediendienst-staatsvertrags irrelevant..
ich muss mich allerdings hinsichtlich meiner aussage korrigieren, dass bei privaten seiten kein impressum notwendig ist: es muss nämlich
sehr wohl name und anschrift angegeben sein, denn als "dienstanbieter" gilt jede natürliche (und juristische) person, die eigene (oder fremde) Mediendienste zur Nutzung bereit hält (oder den Zugang zur Nutzung vermittelt).
mehr davon gibts übrigens
hier.