> nicht notwendig, solange Du deine Seite nur vorübergehend online stellst. [...]
> Wenn Du jedoch beabsichtigst die Seite länger online zu lassen, [...]
Wo kommt das denn her?
Ich bin kein Rechtsexperte, hab mich aber schon damit auseinandersetzen müssen und behaupte ohne jegliche Gewähr folgendes zu wissen:
Das mit dem Impressum ist im
Teledienstegesetz (§6) und im
Mediendienste-Staatsvertrag (§10) geregelt.
Dass nur "geschäftsmäßige" Seiten unter diese Regelung fallen, könnte zwar ein Argument für dich sein, kein Impressum anzugeben, aber da das Wort sicher sehr locker ausgelegt werden kann, schlage ich vor, dass du trotzdem zur Sicherheit ein vernünftiges Impressum schreibst.
13:48: Hui, da schreiben ja so viele gleichzeitig...

Na eben, "geschäftsmäßig" heißt auf längere Zeit angelegt und dann ist ein Impressum notwendig, jedoch nciht als Testseite oder so..