es geht beim "verwenden von verfassungswidrigen kennzeichen" u.a. darum (hier speziell das hakenkreuz), dass symbole, sprüche usw. nicht offensichtlich in verbindung mit nazi- und nazinachfolgeorganisationen gebracht werden können. hier ist auch kein problem zu sehen. die rechtssprechung streitet sich nun ob ein
durchgestrichenes hakenkreuz eben dem nationalsozialismus eindeutig zugeordnet werden kann.

die gesetzgebenden organe meien ja.
komisch, das bei einer faust die ein hakenkreuz zerschlägt,der §86a keine anwendung findet, obwohl hier von jedem menschen auch ein hakenkreuz assoziiert wird.
fazit: §-reiter verirren sich mit ihren lahmen pferden im dschungel der krümelkackerei!
übrigens: bei der letzten antifa-demo wurde es von der polizei gestattet diese diversen aufnäher abzukleben. --->sehr kulant
Dieser Beitrag wurde von stay different!: 03 Dec 2005, 21:13 bearbeitet