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> Haftung für Forenbeitrage ...auch ohne Kenntnis davon

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post 05 Dec 2005, 22:02
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Leisetreter
********

Punkte: 1723
seit: 20.10.2004

Das Hamburger Landgericht hat gerade eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag bestätigt, wonach Forenbetreiber für Inhalte in ihren Foren (gilt auch für Blogs, Chats, Gästebücher, etc.) haften, auch ohne davon zu wissen.
Geschehen ist dies auf Wirken einer Firma, die für ihre Geschäftspraktiken bekannt ist, und dem allseits bekannten Rechtsanwalt Bernhard S., der schon mehrfach durch solche Abmahn-Aktionen aufgefallen ist.
Demnach sind Betreiber von Foren verpflichtet jeden einzelnen Beitrag zu überprüfen. Die Richter sind doch glatt der Annahme, dass dies maschinell möglich sei oder bei einem gut besuchten Forum per Hand zu erledigen wäre. Ob diese wissen, was das für das deutsche Internet bedeutet?

Am Schlimmsten finde ich, dass man eine Abmahnung abbekommen kann, ohne zu wissen, dass ihren ein Benutzer in seinem Forum Mist gebaut hat. Wenn man es weiß und stehen lässt ist es etwas Anderes, aber so kann man nur den Kopf schütteln.

Was das jetzt für Foren bedeutet kann man nur mutmaßen. Ob Forenbetreibern jetzt Abmahnwellen von geldgeilen Rechtsverdrehern bevorstehen? Man weiß es nicht.
Heise ist jedenfalls in Berufung gegangen, ich wünsche viel Erfolg.


... und denk dran: Du bist Deutschland! rolleyes.gif


Edit: Links vergessen: Artikel bei heise.de sowie Artikel bei Golem.de

Dieser Beitrag wurde von Silenzium: 05 Dec 2005, 22:09 bearbeitet


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post 07 Dec 2005, 20:07
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3. Schein
***

Punkte: 280
seit: 23.05.2005

§ 8

Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.

Grundsatz1: nicht verantwortlich!!! Grundsatz2: in angemessenem zeitraum ürüfen und KENNEN müssen. - keine gefahr für exma : DENN : sobald hier illegale inhalte auftauchen werden die gemeldet und eine löschung beantragt - somit funktioniert (wie so oft behauptet) die demokratie im netz eben doch am besten!!

problem: schleichwerbung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
vor allem in event-threads sehr beliebt - aber ist das wirklich relevant bei den pupsigen events, die es betrifft? NEIN NEIN NEIN

also: do not worry



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"Ein arroganter Stinkstiefel aus der Akademiker-Bronx Dresden Neustadt., vereint die fußballerischen Fähigkeiten von Bukowski mit dem lyrischen Talent von Michael Ballack"
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Silenzium   Haftung für Forenbeitrage   05 Dec 2005, 22:02
Chris   *gähn* schade. dann sagt mal Tschüss zu eXma.   05 Dec 2005, 22:29
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