also in der satzung der stiftung steht nirgendwo etwas davon, dass sie gegen oder für studiengebühren ist...
Auszug aus der Stiftungssatzung:
"...
§2 - Zwecke der Stiftung „unternehmen selbst!beteiligen" – Studentenstiftung Dresden und ihre Verwirklichung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Wissenschaft im Sinne des § 52, Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) und der Studentenhilfe im Sinne der Ziff. 4 Anl.1 Abschn. A. zu § 48 Einkommenssteuerdurchführungsverordnung.
(3) Er wird in erster Linie verwirklicht durch Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen für Studenten in Dresden, insbesondere an der Technischen Universität Dresden.
(4) Dies geschieht besonders durch
• die Förderung und Durchführung von Initiativen, mit denen sich Studenten selbst an der Verbesserung ihrer Studienbedingungen beteiligen können,
• Aktivitäten, die Hürden beim Hochschulzugang aufgrund sozialer Herkunft verringern und
• Aktivitäten, welche die Beziehungen zwischen den Bürgern der Stadt und der Universität festigen oder ausbauen.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
..."
für interessierte - der link zur vollständigen
StiftungssatzungDieser Beitrag wurde von hopi: 11 Dec 2005, 15:40 bearbeitet