_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 405 gäste

>Betriebskosten falsche Angabe im Vertrag

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 22 Dec 2005, 23:17
avatar
Roman-Precog :o)
*********

Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

ne freundin von mir is im oktober 2004 in ne neue wohnung gezogen
laut §3 des mietvertrages beträgt die gesamtmiete (inkl. betriebskosten) 371,-€ im §12 sind die betriebskosten mit 195,.€ festgesetzt

im november 2005 hat sie ihre nebenkostenabrechnung bekommen mit der aufforderung zur nachzahlung
in diesem bescheid war die betriebskostenvorauszahlung mit 109,-€ pro monat niedergeschrieben

nach telef. und später schriftl. nachfrage, gab die hausverwaltungsgesellschaft an, dass es sich um einen irrtum im vertrag handle und hat mittlerweile eine anlage zum mietvertrag zugeschickt, in der die betriebskosten mit 109,-€ festgelegt sind

desweiteren wurde eine kopie des auftragsfaxes des maklers zugeschickt, in dem die erstellung des mietvertrages durch die hausverwaltungsgesellschaft beantragt wurde, mit 109,-e betriebskostenanteil


nun meine fragen:
    [1.]sind die betriebskosten die im mietvertrag mit 195,-€ festgelegt wurden nicht bindend? auch wenn es sich dabei um einen irrtum handelt und somit die kaltmiete zu gering ausfällt?

    [2.]wenn die hausverwaltungsgesellschaft den vertrag überhaupt anfechten kann, hat sie dafür nicht schon längst die frist überschritten?

    [3.]spielt der antrag/ auftrag des maklers (wo die betriebskosten mit 109,-€ festgesetzt waren) eine rolle? so mal der antrag von meiner freundin auch nicht unterschrieben wurde
also noch mal einfach:

im vertrag steht, dass 195,-€ von den 371,-€ die betriebskosten ausmachen
hausverwaltungsgesellschaft räumt irrtum ein und will nachträglich 109,-€ als anteil im vertrag angeben statt die 195,-€ und somit auch eine nachzahlung, da die vorauszahlung den tatsächl. verbrauch nicht deckt


--------------------

Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


bild kann nicht angezeigt werden



bild kann nicht angezeigt werden
Analsex is für´n Arsch!


bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 23 Dec 2005, 11:43
avatar
der christian
*******

Punkte: 1119
seit: 01.10.2003

Da ich kein Jurist bin, hier meine Rechtsauffassung:
Der Vertrag wurde, in der Form, in der er Deiner Freundin vorliegt, von beiden Seiten auf allen Seiten gegengezeichnet und letztendlich unterzeichnet (da Gegenzeichnen kann u.U. entfallen). Damit ist der Vertrag rechtskräftig und eine Nachzahlung muss auf dem Grundsatz der 195EUR Betriebskosten beruhen. Da einem der Mieter kräftig Ärger machen kann, wenn man überhaupt nicht zahlt, würde ich dazu tendieren, unter Vorbehalt (Vermerk auf der Überweisung) zu zahlen und eine Nebenstelle des Mietervereins aufzusuchen, die einem dann ggf. einen Anwalt empfehlen.

Dass ein Makler einen Fehler macht, muss den Mieter nicht interessieren. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, hatte der Makler, wenn er im Auftrag des eigentlichen Vermieters unterschrieben hat, die Vollmacht dazu und dann hat ggf. auch dieser für entstehende Fehler zu haften.

Ein Nachtrag zum Mietvertrag muss, wie der Vertrag selbst, von beiden Seiten akzeptiert werden, damit er rechtskräftig wird. Weiterhin gilt der Nachtrag selbstverständlich auch erst ab dem Zeitpunkt, der auf dem Nachtrag vermerkt ist, weswegen eine Nachzahlung auf der Basis der zu gering bemessenen Nebenkosten auch "eher nicht" in Frage kommt.

[Bei mir hatte der Makler damals eine zu niedrige Kaltmiete ausgeschrieben und den Vertrag demnach auch falsch gestaltet. Da der Vermieter jedoch unterschrieben hatte, ist an dem Vertrag jetzt (bis auf gesetzlich begrenzte Mieterhöhungen) nichts änderbar.]

Nebenbei: Viel Erfolg beim Durchkämpfen! Der StuRa (oder das StuWe?) bietet auch eine kostenfreie Rechtsberatung an, bei welcher man sich dann einen fachlich versierten Rat holen kann...ist wohl hilfreicher als hier im Forum...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
sodi   Betriebskosten   22 Dec 2005, 23:17
Onkel Possi   denk auch das du mal zum stuwe gehen solltest da b...   23 Dec 2005, 11:50
wombat1st   Rechtsberatung Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr, 14-tä...   24 Dec 2005, 14:54
EnjoyTheChris   Ich kann die Rechtsberatung des Studentenwerkes au...   24 Dec 2005, 17:02
derFotograf   ich würde mir aber erstmal den rest des mietvertra...   25 Dec 2005, 03:34
derFotograf   achso und die erhöhung dr kaltmiete kann auch nich...   25 Dec 2005, 03:40
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: