jaja, hinterher sind wir alle wieder viel schlauer..
Zitat(bens @ 08 Jan 2006, 12:32)
Wie sieht sowas eigentlich versicherungstechnisch aus? Ich meine, in so einem Fall ist es ja schon grob fahrlässig, ist klar, dass die Versicherung da wahrscheinlich nicht zahlt. Aber für Brände im Wohnheim, greift da überhaupt eine Versicherung oder läuft das über die Eltern, sofern man noch den Erstwohnsitz dort hat?
Ich würde fast davon ausgehen, dass man sich da explizit selbst versichern muss.

glaub nicht, dass das grob fahrlässig ist, wahrscheinlich nicht mal fahrlässig, wenn die lampe ordentlich befestigt war. (und passieren kann ja immer mal was..) von daher würde eventuell die haftpflichtversicherung der eltern für den schaden am wohnheim und den feuerwehreinsatz aufkommen. für alles andere würde man eine hausratversicherung benötigen. eine solche der eltern würde für das wohnheim nicht gelten, auch wenn man bei den eltern noch den hauptwohnsitz hat.