man kann auch den lampenhersteller verklagen, weil in der gebrauchsanweisung nichts davon stand, dass die lampe sich gern in betten legt...
eDit: ... gerade wenn man bei den eltern noch den hauptwohnsitz hat kommt die hausrat nicht auf. prinzipiell kann ich nur von der erfahrung aus meiner wg sprechen, dass wir (nicht im wohnheim) theoretisch eine hausrat für die wohnung abschliessen müssten um versichert zu sein. das gilt auch bei feuer, so lang es einer von uns verursacht hätte. ich weiß nicht inwiefern eine haftpflicht bei den eltern da eingreift, wenn man keine hausrat hat...
Dieser Beitrag wurde von sQeedy: 09 Jan 2006, 18:09 bearbeitet
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  Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht. Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist. Eichenschild
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