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post 14 Jan 2006, 20:56
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Roman-Precog :o)
*********

Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

Welche Programme/ Anbieter nutzt Ihr zum legalen (und anonymen) Download?

Wer hat das bessere Datenangebot?

Wer die bessere Download-Geschwindigkeit?

firstload, usenext, etc.


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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post 03 Feb 2006, 15:06
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eXma Poltergeist
*********

Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Zitat(hullbr3ach @ 02 Feb 2006, 22:39)
Gesetzt, dass ich das ueberhaupt mache, bring doch mal lieber ein paar handfeste Argumente, weshalb es illegal sein soll bei allofmp3 einzukaufen. Dumme Kinderporno Vergleiche zaehlen nicht dazu, oder willst du etwa sagen, das waere genauso nur ein Bagatelldelikt wie der Einkauf in Russland?

Und nachdem du immer so brav Kekse verteilst, hier hast du einen Fisch:
<°/////><
*


Aber bitte gerne. Man braucht nur im Urheberrechtsgesetz und im Strafgesetzbuch nachschauen. Da findet man:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (Urheberrecht)

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...]

und

§ 259 (Strafgesetzbuch)
[Hehlerei]

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Beispiel: Du gehst aufn Markt und kaufst dort von einem dubiosen Händler eine DVD, deren Cover nebst Artwork leicht handgemacht wirkt zu einem Preis, der deutlich unter dem aktuellen Ladenpreis liegt. Offensichtlich ist die DVD nicht original und du machst dich der Hehlerei schuldig.

Ähnliches gilt auch für den Fall allofmp3. Du kannst keinem Richter glaubhaft erklären, dass du tatsächlich davon überzeugt warst, dass das Angebot legal ist. Alle Musikkonzerne sagen, dass sie dem Portal keine Genehmigung für den Verkauf/die Vervielfältigung der Stücke erteilt haben. Die deutschen Internetmedien haben davon berichtet (da du heise zitierst wirst du auch nicht abstreiten können, dass du solcherlei Meldungen nicht gelesen hast), also versuch gar nicht erst die naive Methode. Dazu kommt noch das gute alte Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht", die Bedeutung sollte allgemein bekannt sein. Wer bei allofmp3 einkauft begibt sich absichtlich in eine rechtliche Grauzone (optimistische Einschätzung) bzw. macht sich bewusst strafbar (pessimistische Einschätzung), genau wie ich mich bewusst strafbar mache, wenn ich aus p2p Börsen Filme runterlade oder welche bei oben angesprochenen dubiosen Händler kaufe. Über die Moral davon soll hier nicht gestritten werden, ich weiß selbst, dass sich die Musik- und Medienkonzerne nicht gerade vorbildlich verhalten. Jedoch ist ein Gesetz ein Gesetz. Du kannst nicht einfach sagen, dass das nicht für dich gilt, weil ja die böse Musikindustrie da ordentlich Lobbyarbeit geleistet hat.


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post 03 Feb 2006, 16:35

5. Schein
******

Punkte: 842
seit: 15.07.2004

Zitat(Stormi @ 03 Feb 2006, 14:06)
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...]

Genau das habe ich oben schonmal angesprochen. Was unterscheidet allofmp3 fuer den uninformierten Nutzer (siehe Kommentar von Hawaiian) z.B. von emusic.com? Dort gibt es auch Musik als Mp3 ohne Kopierschutz fuer 25 Cent das Lied, und das sogar in Bezug auf den amerikanischen Markt. Wenn man die Kaufkraft als relation nehmen muesste man sich ja dann eher bei emusic um die Legalitaet gedanken machen.
Fuer mich mag es erkenntlich sein, dass das in Russland in einer Grauzone stattfindet, aber fuer alle anderen ist es das eben nicht. Deshalb kannst du auch nicht davon ausgehen, dass ein Richter dich in allen Faellen fuer schuldig haelt. Nebenbei hat sogar die russische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgebrochen, da allofmp3 in Russland keine Gesetze verletzt ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/57157 ).

Zitat(Stormi @ 03 Feb 2006, 14:06)
Beispiel: Du gehst aufn Markt und kaufst dort von einem dubiosen Händler eine DVD, deren Cover nebst Artwork leicht handgemacht wirkt zu einem Preis, der deutlich unter dem aktuellen Ladenpreis liegt. Offensichtlich ist die DVD nicht original und du machst dich der Hehlerei schuldig.

Der Vergleich hinkt schon wieder. Bei allofmp3 sieht es fuer den Normalnutzer in keinster weise anders aus, als bei einem der anderen offiziellen Anbieter. Deshalb macht man sich nicht strafbar, sofern einem das Gericht abnimmt, dass man davon ausging einen legalen Dienstleister vor sich zu haben (siehe nochmal Zitat Hawaiian). Ob das nun in meinem Fall so waere, gesetzt ich habe dort etwas gekauft und gesetzt die MI zeigt mich deshalb an ist eine andere Sache.

Zitat(Stormi @ 03 Feb 2006, 14:06)
Ähnliches gilt auch für den Fall allofmp3. Du kannst keinem Richter glaubhaft erklären, dass du tatsächlich davon überzeugt warst, dass das Angebot legal ist. Alle Musikkonzerne sagen, dass sie dem Portal keine Genehmigung für den Verkauf/die Vervielfältigung der Stücke erteilt haben. Die deutschen Internetmedien haben davon berichtet (da du heise zitierst wirst du auch nicht abstreiten können, dass du solcherlei Meldungen nicht gelesen hast), also versuch gar nicht erst die naive Methode. Dazu kommt noch das gute alte Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht", die Bedeutung sollte allgemein bekannt sein. Wer bei allofmp3 einkauft begibt sich absichtlich in eine rechtliche Grauzone (optimistische Einschätzung) bzw. macht sich bewusst strafbar (pessimistische Einschätzung), genau wie ich mich bewusst strafbar mache, wenn ich aus p2p Börsen Filme runterlade oder welche bei oben angesprochenen dubiosen Händler kaufe. Über die Moral davon soll hier nicht gestritten werden, ich weiß selbst, dass sich die Musik- und Medienkonzerne nicht gerade vorbildlich verhalten. Jedoch ist ein Gesetz ein Gesetz. Du kannst nicht einfach sagen, dass das nicht für dich gilt, weil ja die böse Musikindustrie da ordentlich Lobbyarbeit geleistet hat.
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Ich wuerde sagen wir lassen es dabei: Ich halte es fuer eine Grauzone, du fuer illegal. Genau deshalb wird man auch vor Gericht in beide Richtungen argumentieren koennen.
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