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Filesharing Musik, Spiele, Software und Filme
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 03 Feb 2006, 15:06
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Zitat(hullbr3ach @ 02 Feb 2006, 22:39) Gesetzt, dass ich das ueberhaupt mache, bring doch mal lieber ein paar handfeste Argumente, weshalb es illegal sein soll bei allofmp3 einzukaufen. Dumme Kinderporno Vergleiche zaehlen nicht dazu, oder willst du etwa sagen, das waere genauso nur ein Bagatelldelikt wie der Einkauf in Russland? Und nachdem du immer so brav Kekse verteilst, hier hast du einen Fisch: <°/////><  Aber bitte gerne. Man braucht nur im Urheberrechtsgesetz und im Strafgesetzbuch nachschauen. Da findet man: § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (Urheberrecht) (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...] und § 259 (Strafgesetzbuch) [Hehlerei] (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar. Beispiel: Du gehst aufn Markt und kaufst dort von einem dubiosen Händler eine DVD, deren Cover nebst Artwork leicht handgemacht wirkt zu einem Preis, der deutlich unter dem aktuellen Ladenpreis liegt. Offensichtlich ist die DVD nicht original und du machst dich der Hehlerei schuldig. Ähnliches gilt auch für den Fall allofmp3. Du kannst keinem Richter glaubhaft erklären, dass du tatsächlich davon überzeugt warst, dass das Angebot legal ist. Alle Musikkonzerne sagen, dass sie dem Portal keine Genehmigung für den Verkauf/die Vervielfältigung der Stücke erteilt haben. Die deutschen Internetmedien haben davon berichtet (da du heise zitierst wirst du auch nicht abstreiten können, dass du solcherlei Meldungen nicht gelesen hast), also versuch gar nicht erst die naive Methode. Dazu kommt noch das gute alte Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht", die Bedeutung sollte allgemein bekannt sein. Wer bei allofmp3 einkauft begibt sich absichtlich in eine rechtliche Grauzone (optimistische Einschätzung) bzw. macht sich bewusst strafbar (pessimistische Einschätzung), genau wie ich mich bewusst strafbar mache, wenn ich aus p2p Börsen Filme runterlade oder welche bei oben angesprochenen dubiosen Händler kaufe. Über die Moral davon soll hier nicht gestritten werden, ich weiß selbst, dass sich die Musik- und Medienkonzerne nicht gerade vorbildlich verhalten. Jedoch ist ein Gesetz ein Gesetz. Du kannst nicht einfach sagen, dass das nicht für dich gilt, weil ja die böse Musikindustrie da ordentlich Lobbyarbeit geleistet hat.
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 20 Oct 2006, 11:47
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3. Schein   
Punkte: 210
seit: 11.10.2005
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Zitat(Stormi @ 03 Feb 2006, 15:06) [...] § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (Urheberrecht) (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...] [...]  "[...] eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird" In diesem Sinne ist auch der Download strafbar, weil der Upload (rechtswidrige Vorlage) rechtswiedrig ist.
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 20 Oct 2006, 12:10
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(megapixel @ 20 Oct 2006, 11:47) "[...] eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird" In diesem Sinne ist auch der Download strafbar, weil der Upload (rechtswidrige Vorlage) rechtswiedrig ist.  Dass es so ein Wischiwaschi überhaupt in das Gesetz geschafft hat ist zum Kotzen. Wer sagt mir denn, dass die Vorlagen in einem Peer-To-Peer Netzwerk rechtswidrig sind? Bzw. anders herum gefragt, wer sagt mir denn, dass für jede CD, die ich kaufe, auch die entsprechenden Rechte vorliegen? Es gibt Millionen Mp3s im Netz, die Hälfte davon ist legal. Aussagen wie "jetzt haben schon genügend mein neues Album gekauft, ladet es euch doch herunter" und Direkteinspeisungen von gefakten Dateien durch die MI sorgen auch nicht wirklich dafür, dass die Quelle OFFENSICHTLICH rechtswidrig hergestellt ist.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 20 Oct 2006, 16:34
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3. Schein   
Punkte: 306
seit: 01.10.2003
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Zitat(Chris @ 20 Oct 2006, 12:10) Wer sagt mir denn, dass die Vorlagen in einem Peer-To-Peer Netzwerk rechtswidrig sind?
Jetzt kommt schon wieder diese müde Argumentation. Wenn Du die gleiche Platte bei Amazon, Wom oder sonst einem Musikdealer gegen Geld erwerben kannst, dann wird die kostenlose Vorlage in der Tauschböre zu 99% nicht legal sein. Und die 50% der Millionen legaler Songs im Netz sind meist nur legal, weil ohnehin niemand dafür Geld ausgeben würde
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