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Nie wieder 2. W? - SächsHG vs. PrOrdnung

Di., 07.02.2006 - Andreas-Pfitzmann-Bau
off onkelroman | post 07 Feb 2006, 00:36 | Themenlink
Nie wieder 2. W? - SächsHG vs. PrOrdnung
Andreas-Pfitzmann-Bau
am Dienstag den 07.02.2006
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Widerspricht der neue Beschluss des VerwG der geltenden Prüfungsordnung Informatik?

Bis vor kurzem wurde jedem Antrag auf eine erste 2. Wiederholungsprüfung * nahezu problemlos stattgegeben, eine Klage machte die Justiz jetzt darauf aufmerksam, und sie urteilte zu ungunsten der Studierenden: Ab sofort können beliebig viele 2. Wiederholungsprüfungen geschrieben werden - sie müssen nur ordnungsgemäß begründet sein. Heisst im Klartext: Wer nach nicht bestandener 1. WH nicht mindestens ein psychologisches Gutachten vorlegen kann, gerät in arge Schwierigkeiten.

Zu diesem Thema veranstaltet der FSR-Informatik eine Informationsveranstaltung. Als Gäste sind die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Medieninformatik und Informatik, Prof. Meissner und Prof. Reichel geladen.

Mehr Infos: klick




*) Laut Prüfungsordnung kann jede Prüfung an der Fakultät Informatik einmal wiederholt werden, eine davon zweimal. In Sonderfällen wurde auch eine weitere zweite Wiederholungsprüfung in einem anderen Fach genehmigt.
Eintritt: frei
Beginn: 18:00 Uhr
Location: Andreas-Pfitzmann-Bau inf.tu-dresden.de
Adresse: Nöthnitzer Str. 46, 01187 Dresden
ProfilPM
 
Antworten(1 - 1)
Sowjet off post 12 Jun 2013, 15:43 | Antwort#2
War es jmd. möglich eine 2. WH im Jahr 2006 zu schreiben ohne psychologische Begründung? Oder war sie bis zur Änderung des Hochschulgesetztes 2009 quasi nicht möglich?
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