Im Fall der GEMA gilt tatsächlich eine Umkehr der Beweispflicht. Außerdem vertritt die GEMA auch ihre "ausländischen" Partner ... Dazu kommen so Spässe wie 30% (Kopier)Zuschlag beim Abspielen von gebrannten CDs oder MP3s vom Rechner. Bei den MP3s gilt das wiederum nur wenn diese nach dem Download verschoben oder kopiert wurden. Die Playlist ist ein Weg oder aber Du hast direkt die Freigaben des Artists. In einigen Großraumdissen wird wohl gar schon an einem 500.000 Eure teurem Feldversuch gearbeitet, bei welchem das Musikprogramm duch Black Boxen mitgeschnitten und anschließend ausgewertet wird. Ein sehr kompliziertes Gebiet ... und kaum jemand von dem Haufen, der schriftlich Auskunft geben will. Wie sagte die Kommunikationschefin der GEMA (vis a vis auf der Popkomm) zu mir "Kann ich nicht sagen, rufen Sie in München an" ;.-) Nachdem die jahrelang MP3 und das Netz verpennt hatten und abends im Club nie präsent waren, wurde ich letztes Jahr gleich zweimal mit deren Bütteln konfrontiert.
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