Zitat(Erly @ 09 Feb 2006, 13:37)
Wenn man als Dj bei ner Veranstaltung auflegt, muss keine Playlist geschickt werden. Das ist nur bei Bands der Fall. Wie hoch die GEMAgebühr ist hängt dann noch vom Eintritt ab und ob der Künstler gemeldet ist. Ne Grundgebühr zahlt man fast immer.
Erly

muss idhc da in ein paar punkten korrigieren...
wenn man als dj
bei einer kommerziellen veranstaltung gema-lizensierte musik auflegt, muss man keine playlist vorlegen...das liegt daran weil der veranstalter im vorfeld bereits eine erhebliche summe an die GEMA gezahlt hat
bands die bei der gema gemeldet sind müssen auch keine playlist vorlegen afaik
eine grundgebühr fällt jedoch weg wenn kein künstler bei der gema gemeldet ist, sowie kein gespielter titel gemalizensiert ist...
bei der angesprochenen party NETLAG im berliner raw-tempel ist dies der fall...
alle djs und künstler sind nciht bei der gema gemeldet, und spielen dort netlabel-musik...
in dem falle ist es egal wie hoch der eintritt ist...
es muss jedoch anchgewiesen werden dass keine gema-lizensierte musik gespielt wurde/wird