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Vermisste Stephanie aus Striesen wieder da. Fünf Wochen Gefangenschaft bei Sextäter.
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 16 Feb 2006, 03:49
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BILD-Sympathisant     
Punkte: 611
seit: 30.07.2005
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Vor fünf Wochen verschwand die 13-jährige Stephanie aus Dresden. Jetzt hat die Polizei das Mädchen aus einer Wohnung befreit, nachdem ein Mann neben einem Altpapiercontainer einen Zettel mit einem Hilferuf gefunden hatte. Das Kind musste grausamste Qualen über sich ergehen lassen. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,401155,00.htmlDieser Beitrag wurde von Unscheinbar: 16 Feb 2006, 03:50 bearbeitet
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Antworten
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 20 Feb 2006, 17:38
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Vordiplom     
Punkte: 644
seit: 23.04.2005
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Ich verstehe mal wieder nicht, warum hier Leute diskreditiert werden, nur weil sie ihre Emotionen ausdrücken. Darf man jetzt inzwischen nicht einmal mehr auf Exma posten was man fühlt? Gerechtigkeit ist auch nur ein Gefühl, warum sollten daher die Gefühle völlig außer acht gelassen werden? Es soll ja auch sowas wie eine Kritik der reinen Vernunft geben...
Bevor man jedoch sagt was eine gute bzw schlechte Strafe ist, sollte man sich überhaupt klar sein was denn eine Strafe ist und was mit einer Strafe beabsichtigt werden soll:
1. Wiedergutmachung, Rache 2. Abschreckung 3. Resozialisierung, Chance der Reue, Besserung
(alle 3 Punkte sollen insgesamt dazu beitragen, daß derselbe Täter die Straftat nicht nochmal begeht)
wobei der 3. Punkt eher im "modernen" Strafrecht eine Rolle spielt, die ersten beiden sind so alt wie die Menschheit selbst. Die alten Griechen haben aber schon damals erkannt, daß eine Todesstrafe wenig sinnvoll ist, der Tod sei schließlich eine Befreiung. Man schreckte jedoch nicht vor der körperlichen Unversehrtheit zurück. Der Täter sollte bis an sein Lebensende jeden Tag an seine Tat erinnert werden und diese Last mit sich tragen.
Ich persönlich lehne die Todesstrafe ab, eben aus den oben genannten Gründen. Aber ich sehe auch keinen Grund darin, die körperliche Unversehrtheit unangetastet zu lassen. In dem jetzigen Strafmaß sehe ich keine ausreichende Wiedergutmachen und Schutz vor Rückfälligkeit. Daher empfinde ich die Forderung, so plump sie auch klingen mag, nach dem Abhacken des Schwanzes für völlig richtig.
Ich kann es mir nur schwer vorstellen, wie ein in seiner Kindheit mißbrauchter Mensch jemals Freude an Sexualität empfinden soll. Eine Gefängnisstrafe ist daher nicht wirklich ein Ausgleich für die Tat. Die Rückfallsicherheit ist, wie schon oft und diesmal wieder, nicht ausreichend gegeben. Außerdem habe ich hier gelesen, daß der Täter selbst unter seinem zwanghaften Trieb leidet. Eine operative Entfernung der Geschlechtsorgane halte ich daher für eine völlig legitime Strafvollziehung. Der Täter wird auch nie wieder sexuelle Freuden genießen können, ist von seinem Trieb befreit und kann sich bessern und ein produktives Mitglied der Gesellschaft werden.
In diesem Sinne sollte man wirklich ernsthaft darüber nachdenken.
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Dieser Beitrag enthält viele schlimme Worte und aufgrund seines Inhaltes sollte er von niemandem gelesen werden. Zu Risiken und Nebenwirkungen, frage deinen Exma-Mod und lass dir deine Meinung vorkauen.
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