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WH1 versaut...
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 27 Feb 2006, 15:32
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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Moin,
aufgrund der kürzlichen Änderung in den Spielregeln is ja nun eigentlich nach einer vergeigten WH1 Ruhe im Karton...
nun wollte ich mich mal umhören, was es denn nun noch für Möglichkeiten für mich gibt. Mein Status: 8. Fachsemester Medieninformatik, alles bestanden bis auf Mathe & GTHI
bei GTHI hab ich nen recht gutes Gefühl, dafür bei Mathe ein umso schlechteres.
also...was wäre zu tun, wenn ich durchgefallen bin?
aufgrund meiner 8 Semester ohne Vordiplom werde ich wohl an keiner Hochschule in Sachsen mehr genommen (auch keine FH). bleibt mir nur der Wechsel in ein anderes Bundesland?
wie sind die möglichkeiten überhaupt noch an eine WH2 zu kommen und dann mit etwas glück im sommer das vordiplom zu bekommen. danach könnte man dann wieder recht frei entscheiden, was man macht...
scheiß-situation...
dank & gruß Oli
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Antworten
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Timmey |
 27 Feb 2006, 20:37
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Abgemeldet
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Also in meinem konkreten Fall war das letztes Jahr so das meine Ex einen Tag vor der Datenbankenklausur Schluß gemacht hat. Ich finde das schon ne ndrifiten Grund hab mir die Rübe zugesoffen und erst um 4 ins Bett. in Der klausur saß ich da wie ein Schluck wasser.
Exmatrikulation vorher heißt doch nicht das all die prüfungen die man je geschrieben hat und oder auch versaut hat nicht gezählt werden. Als wenn man sich einfach kurz vorher immer Exmatrikulieren könnte und einfach an eine andere Uni geht Obwohl man schon an 3 verschiedenen Unis mehrere Prüfungen zum selben Fach mehrmals nicht bestanden hat. So einfach ist das nicht.
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Perseus |
 27 Feb 2006, 20:41
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Abgemeldet
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Zitat(Timmey @ 27 Feb 2006, 19:37) Als wenn man sich einfach kurz vorher immer Exmatrikulieren könnte und einfach an eine andere Uni geht Obwohl man schon an 3 verschiedenen Unis mehrere Prüfungen zum selben Fach mehrmals nicht bestanden hat. So einfach ist das nicht.  Hat auch keiner behauptet. Ich schrieb immer davon, dass du eine Uni/Bundesland finden musst, die/das dir die Prüfung genehmigt. Mit einer nicht bestandenen WH1 verlierst du aber nicht den Studienanspruch als Inf! Erst wenn dir die WH2 nicht genehmigt wurde, ist der Anspruch weg, weil du erst dann dein Studium "endgültig nicht bestanden" hast.
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