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WH1 versaut...
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 27 Feb 2006, 14:32
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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Moin,
aufgrund der kürzlichen Änderung in den Spielregeln is ja nun eigentlich nach einer vergeigten WH1 Ruhe im Karton...
nun wollte ich mich mal umhören, was es denn nun noch für Möglichkeiten für mich gibt. Mein Status: 8. Fachsemester Medieninformatik, alles bestanden bis auf Mathe & GTHI
bei GTHI hab ich nen recht gutes Gefühl, dafür bei Mathe ein umso schlechteres.
also...was wäre zu tun, wenn ich durchgefallen bin?
aufgrund meiner 8 Semester ohne Vordiplom werde ich wohl an keiner Hochschule in Sachsen mehr genommen (auch keine FH). bleibt mir nur der Wechsel in ein anderes Bundesland?
wie sind die möglichkeiten überhaupt noch an eine WH2 zu kommen und dann mit etwas glück im sommer das vordiplom zu bekommen. danach könnte man dann wieder recht frei entscheiden, was man macht...
scheiß-situation...
dank & gruß Oli
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Antworten
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 29 Apr 2006, 03:17
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Stormi @ 28 Apr 2006, 20:53) Die Information vor dem Studium war: 1. Prüfungs- und Studienbedingungen sind dem Studenten vor Antritt des Studiums mitzuteilen (frei nach HSchG). 2. Lt. PO 98 ist Mathe eine Prüfung im 4. Sem. über 4 Sem. 3. "Diese PO ist quasi der Vetrag, nach diesem Regelwerk studiert ihr und nur nach diesem." Zitat Tutor bei der ESE. Ich glaube nicht, dass ich da so falsch bzw. gar nicht informiert war. Ich glaube vielmehr, dass man an der Fakultät generell keine Kritik aufkommen läßt, da immer noch ausreichend schlaue Köpfe ins HS kommen, der Rest soll doch zum Teufel fahren.  Keine Ahnung ob du was falsch verstanden hast oder ob da was falsch ausgelegt wird. Du schreibst neuerdings halt die Mathe Prüfung nicht mehr in einer sondern in 2 Prüfungen. Und zwar zwei Teilfachprüfungen. Du hast für jede Fachprüfung das Anrecht auf eine WH1 und im Sonderfall auf eine WH2. Fällst du jetzt durch eine oder beide Teilfachprüfungen kannst du eine WH2 beantragen. Je nachdem durch wieviele Teilfachprüfungen du gefallen bist, musst du diese Anzahl auch nachschreiben. D.h. aber auch, wenn du durch beide Teilfachprüfungen von Mathe gefallen bist, kannst du trotzdem eine WH2 für Mathe beantragen, weil Mathe eine Fachprüfung ist. Es ändert sich also nichts an den Gegebenheiten, die du zu Beginn deines Studiums hattes, außer, dass du eben statt einer kompletten Fachprüfungen zwei Teilfachprüfungen schreiben musst. Dies ist aber im Hinblick darauf, dass du bis zum Beginn des 7ten Semester deine Vordiplomvorprüfung (einschliesslich etwaiger Wiederholungsprüfungen) abgeschlossen haben musst (laut alter PO, da sonst dein Prüfungsanspruch erlischt) und einer einjährigen Übergangsfrist zu verschmerzen (entsprechend der alten PO könntest du gar keine 8 Semester bis zum Vordiplom studieren, sondern würdest nach 6 schon gehen müssen, sei froh, dass da noch keiner dagegen geklagt hat).
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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