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Perseus |
 27 Feb 2006, 19:11
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Abgemeldet
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Zitat(Timmey @ 27 Feb 2006, 18:07) Also wenn du durchgefallen bist dann ist das auch egal in welchem Bundesland  falsch. Wenn du durch die WH1 bist, dann hast du theoretisch noch die Chance auf die WH2. Demnach hast du dein Studium nicht "endgültig nicht" bestanden, d.h. du bist noch dabei. Wenn du an ne andere Uni willst, macht das also nix, wenn du alle andern Bedingungen erfüllst, müssen die dich nehmen. Es werden dir aber vermutlich deine ersten beiden Versuche angerechnet, d.h. du musst ein Bundesland finden, dass dir die WH2 freizügiger gibt als Sachsen, dann ist alles in Butter. Ich bin was ganz andres als ihr, weil ich meinen Bescheid schon hab. Demnach habe ich mein Studium "endgültig nicht bestanden", kann demnach kein Informatik mehr an ner Uni studiern. Keiner von euch hat sein Studium endgültig nicht bestanden, demnach dürft ihr, wenn ihr euch ext. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:15 bearbeitet
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 27 Feb 2006, 19:14
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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mmmh, danke erstmal für die vielen antworten... also einfach 2.w beantragen und "wegrennen" wird wohl nich die tolle lösung sein, da man ja (wie oben schon erwähnt) ein laufendes prüfungsverfahren am arsch hat. man bekommt eine 2.w also wirklich nur noch mit nem psychologischem gutachten? urlaubssemester hab ich schon eingereicht...ich hätte also noch notfalls ein semester zeit. allerdings is pumpe, wenn ich auch nur eine der beide WH1 versaut habe...das is hart, zumal es die letzten sind, die fehlen... so wie ich das sehe, bleibt also nur der weg an eine FH in einem anderen bundesland?!? ich bin am arsch  grüße Oli
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Perseus |
 27 Feb 2006, 19:18
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Abgemeldet
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Zitat(HomerJay @ 27 Feb 2006, 18:14) so wie ich das sehe, bleibt also nur der weg an eine FH in einem anderen bundesland?!?  Eine FH wo du willst oder eine Uni, die dir die Wh2 gibt (vermutlich in einem andern Bundesland).Oh, hab grad das mit deinen 8 Semestern gesehn...hm...dann wird wohl auf jeden Fall ein andres Bundesland. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:19 bearbeitet
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Perseus |
 27 Feb 2006, 19:26
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Zitat(Kramsky @ 27 Feb 2006, 18:18) seit wann denn?meine 2.w wär ja schon fast n jahr her, wenn ich sie gemacht hätte  Für die nicht-Infer ganz schnell: Bisher hat man als (M)Inf je eine 2.W im Grund- und im Hauptstudium bekommen, wenn man sie formal beantragt hat. Weil im Dezember jemand gegen die Ablehnung seiner 2.W geklagt hat (wieso die abgelehnt wurde is mir schleierhaft), hat das Gericht gesehn, dass die Praxis mit den formalen Anträgen gegen das sächsische Hochschulgesetz verstößt, laut dem muss ein "begründeter Ausnahmefall" vorliegen, um eine 2.W zu bekommen, einen begründeten Ausnahmefall (Tod der Oma) muss man im Zweifelsfall nun über psychologisches Gutachten nachweisen, also dass man zum Tag der Prüfung seine Leistungsfähigkeit überschätzt hat. Alles andere wird dir so im Hals verdreht und verknotet, dass es immer daraus hinaus läuft, dass du deine Prüfung freiwillig angetreten*) hast und demnach voll Schuld bist am Durchfallen (könntest du deine Unschuld nachweisen, hättest du ja den begründeten Ausnahmefall und würdest die 2.W bekommen). *) wer will, dem zitiere ich gern aus meinem Ablehnungsbescheid. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:27 bearbeitet
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 27 Feb 2006, 19:39
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BILD-Sympathisant     
Punkte: 611
seit: 30.07.2005
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Hat Ihr keine mündliche Prüfung mehr ?
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Perseus |
 27 Feb 2006, 19:48
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Abgemeldet
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Zitat(onkelroman @ 27 Feb 2006, 18:45) und wann erhalte ich diesen ablehnungsbescheid?  du bekommst erstmal das Ergebnis der Prüfung, rechnen wir mal 6 Wochen. Dann stellst du innerhalb von 4 Wochen den WH2-Antrag. Abhängig wann der Prüfungsauschuss tagt, erhälst du den Bescheid der Ablehnung, pauschal 2 Wochen. Jetzt hast du 4 Wochen Widerspruchsfrist. Dann tagt der Ausschuss nochmal (ne Woche), schickt dir die endgültige Ablehnung und meldet das Ganze dem Immaamt. Rechne also mit 15 Wochen bis zur Exmatrikulation. //edit: Zitat(Pusteblumenkohl @ 27 Feb 2006, 18:44) wenn ihr jetzt (ausser perseus) jedoch gleich zu nem niedergelassenen Psychologen geht und ihm die Situation erklärt (seid dabei ehrlich) lässt sich da was rocken.
Exakt. Wer die Kapelle zahlt, bestimmt die Musik. Zitat Wenn euch eure Freundin beispielsweise genau am Tag der Prüfung verlassen hat Das ist kein Grund, das gehört zu den normalen Problemen, mit deinen ein Student während eines Prüfverfahrens fertig werden muss (aus dem Kopf zitiert nach meinem Ablehnungsbescheid). Zitat und ihr deswegen depressiv und soweiter seid, wäre das eine Möglichkeit für die WH2.  Eben das muss der Psychologe bestätigen. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:51 bearbeitet
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 27 Feb 2006, 19:53
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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erfolgt die exmatrikulation dann sofort, oder zum ende des semesters?
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Perseus |
 27 Feb 2006, 19:55
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Abgemeldet
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Zitat(HomerJay @ 27 Feb 2006, 18:53) erfolgt die exmatrikulation dann sofort, oder zum ende des semesters?  afaik mit sofortiger Wirkung
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Perseus |
 27 Feb 2006, 20:16
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Abgemeldet
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Zitat(Kramsky @ 27 Feb 2006, 19:10) was ist wenn ein enger Verwandter stirbt
dann musst du von der Prüfung zurücktreten. Wenn du das nicht kannst (zu nah am Prüfungstag): ab zum Arzt, krankschreiben lassen. Wenn du antrittst, hast das freiwillig, selber Schuld (ja, du kannst nachträglich dir bescheinigen lassen, dass du dich überschätzt hast, dann reichst du dein Gutachten und die Sterbeurkunde des Verwandten beim Prüfungsamt ein..) Zitat man selbst nen Unfall hat  Rücktritt wegen Krankheit (sorry, wenn das so hart klingt, aber so ists nunmal) Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 20:20 bearbeitet
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