_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 355 gäste
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
Perseus
post 27 Feb 2006, 19:11
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(Timmey @ 27 Feb 2006, 18:07)
Also wenn du durchgefallen bist dann ist das auch egal in welchem Bundesland
*


falsch. Wenn du durch die WH1 bist, dann hast du theoretisch noch die Chance auf die WH2. Demnach hast du dein Studium nicht "endgültig nicht" bestanden, d.h. du bist noch dabei.
Wenn du an ne andere Uni willst, macht das also nix, wenn du alle andern Bedingungen erfüllst, müssen die dich nehmen. Es werden dir aber vermutlich deine ersten beiden Versuche angerechnet, d.h. du musst ein Bundesland finden, dass dir die WH2 freizügiger gibt als Sachsen, dann ist alles in Butter.

Ich bin was ganz andres als ihr, weil ich meinen Bescheid schon hab. Demnach habe ich mein Studium "endgültig nicht bestanden", kann demnach kein Informatik mehr an ner Uni studiern.

Keiner von euch hat sein Studium endgültig nicht bestanden, demnach dürft ihr, wenn ihr euch ext.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:15 bearbeitet
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:14
avatar
1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 23.10.2003

mmmh, danke erstmal für die vielen antworten...

also einfach 2.w beantragen und "wegrennen" wird wohl nich die tolle lösung sein, da man ja (wie oben schon erwähnt) ein laufendes prüfungsverfahren am arsch hat.

man bekommt eine 2.w also wirklich nur noch mit nem psychologischem gutachten? urlaubssemester hab ich schon eingereicht...ich hätte also noch notfalls ein semester zeit. allerdings is pumpe, wenn ich auch nur eine der beide WH1 versaut habe...das is hart, zumal es die letzten sind, die fehlen...

so wie ich das sehe, bleibt also nur der weg an eine FH in einem anderen bundesland?!?

ich bin am arsch sad.gif

grüße
Oli


--------------------
"es ist nicht alles Holz was glänzt!"
hbw-handel.de
KLICK
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Perseus
post 27 Feb 2006, 19:18
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(HomerJay @ 27 Feb 2006, 18:14)
so wie ich das sehe, bleibt also nur der weg an eine FH in einem anderen bundesland?!?
*

Eine FH wo du willst oder eine Uni, die dir die Wh2 gibt (vermutlich in einem andern Bundesland).
Oh, hab grad das mit deinen 8 Semestern gesehn...hm...dann wird wohl auf jeden Fall ein andres Bundesland.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:19 bearbeitet
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:18
avatar
der Geilste
*********

Punkte: 9268
seit: 01.10.2003

Zitat(Perseus @ 27 Feb 2006, 18:01)

Kramsky: Weil es nur noch über psychologisches Gutachten läuft, seit jmd gegen die gängige Praxis geklagt hat.
*


seit wann denn?meine 2.w wär ja schon fast n jahr her, wenn ich sie gemacht hätte
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Perseus
post 27 Feb 2006, 19:26
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(Kramsky @ 27 Feb 2006, 18:18)
seit wann denn?meine 2.w wär ja schon fast n jahr her, wenn ich sie gemacht hätte
*


Für die nicht-Infer ganz schnell:
Bisher hat man als (M)Inf je eine 2.W im Grund- und im Hauptstudium bekommen, wenn man sie formal beantragt hat. Weil im Dezember jemand gegen die Ablehnung seiner 2.W geklagt hat (wieso die abgelehnt wurde is mir schleierhaft), hat das Gericht gesehn, dass die Praxis mit den formalen Anträgen gegen das sächsische Hochschulgesetz verstößt, laut dem muss ein "begründeter Ausnahmefall" vorliegen, um eine 2.W zu bekommen, einen begründeten Ausnahmefall (Tod der Oma) muss man im Zweifelsfall nun über psychologisches Gutachten nachweisen, also dass man zum Tag der Prüfung seine Leistungsfähigkeit überschätzt hat. Alles andere wird dir so im Hals verdreht und verknotet, dass es immer daraus hinaus läuft, dass du deine Prüfung freiwillig angetreten*) hast und demnach voll Schuld bist am Durchfallen (könntest du deine Unschuld nachweisen, hättest du ja den begründeten Ausnahmefall und würdest die 2.W bekommen).


*) wer will, dem zitiere ich gern aus meinem Ablehnungsbescheid.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:27 bearbeitet
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:39

BILD-Sympathisant
*****

Punkte: 611
seit: 30.07.2005

Hat Ihr keine mündliche Prüfung mehr ?


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:44
avatar
Propagandapanda
*********

Punkte: 3074
seit: 17.11.2004

mahlzeit. mich hats ja wegen prog jetzt auch rausgeworfen.
psychologische gutachten bekommt man relativ einfach.
Problem ist die müssen zeitnah erstellt sein. mit meinem das ich mir im februar für juni letzten jahres austellen lassen hab liess mich der amtsarzt nicht durckommen.
wenn ihr jetzt (ausser perseus) jedoch gleich zu nem niedergelassenen Psychologen geht und ihm die Situation erklärt (seid dabei ehrlich) lässt sich da was rocken. Wenn euch eure Freundin beispielsweise genau am Tag der Prüfung verlassen hat und ihr deswegen depressiv und soweiter seid, wäre das eine Möglichkeit für die WH2.



--------------------
myrmikonos was here
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:45
avatar
fuk da hataz
*********

Punkte: 15000
seit: 27.05.2003

soll ich mich sofort exen gehen, bevor ich mitbekommen habe, dass ich durchgefallen bin? um zu verhindern, dass die mir einen ablehnungsbescheid schicken, nach dessen erhalt man deutschlandweit nichts informatisches mehr studieren kann?

und wann erhalte ich diesen ablehnungsbescheid? doch nicht erst dann, wenn die mathe kontrolliert haben und sehen, dass ich durchgefallen bin; sondern erst, wenn ich einen wh2-antrag stelle und dieser abgelehnt wird.. oder?


--------------------
onkelroman war hier
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:48
avatar
~~~27~~~
*********

Punkte: 4329
seit: 30.08.2005

Das mit dem psychologischen Gutachten find ich ja assi....wie wäre es denn wenn man sich einfach mal eingesteht dass man zu "blöd" für das Studium is?

"...Meine Freundin hat mich verlassen.... heul...." Mit sowas kommt man da durch?

Dieser Beitrag wurde von Julschn: 27 Feb 2006, 19:49 bearbeitet


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
Eines Tages Du wirst ihn vergessen Du trittst aus dem Schatten und siehst Dich verlassen es war'n keine Geister. Du schließt Deine Augen um Dich zu beschützen Dir schwinden die Sinne ein Zerfall, kein Verschwinden Du stürzst und versteinerst und sinkst ohne Frage durch schlaflose Nächte in grundlose Tage niemand versteht Dich nichts mehr wird kommen Deine innere Stimme niemand hat sie vernommen sie wollte nicht klingen Du suchst Dich zu finden in den Stimmen der ander'n.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Perseus
post 27 Feb 2006, 19:48
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(onkelroman @ 27 Feb 2006, 18:45)
und wann erhalte ich diesen ablehnungsbescheid?
*

du bekommst erstmal das Ergebnis der Prüfung, rechnen wir mal 6 Wochen.
Dann stellst du innerhalb von 4 Wochen den WH2-Antrag.
Abhängig wann der Prüfungsauschuss tagt, erhälst du den Bescheid der Ablehnung, pauschal 2 Wochen.
Jetzt hast du 4 Wochen Widerspruchsfrist.
Dann tagt der Ausschuss nochmal (ne Woche), schickt dir die endgültige Ablehnung und meldet das Ganze dem Immaamt.

Rechne also mit 15 Wochen bis zur Exmatrikulation.


//edit:
Zitat(Pusteblumenkohl @ 27 Feb 2006, 18:44)
wenn ihr jetzt (ausser perseus) jedoch gleich zu nem niedergelassenen Psychologen geht und ihm die Situation erklärt (seid dabei ehrlich) lässt sich da was rocken.

Exakt. Wer die Kapelle zahlt, bestimmt die Musik.

Zitat
Wenn euch eure Freundin beispielsweise genau am Tag der Prüfung verlassen hat

Das ist kein Grund, das gehört zu den normalen Problemen, mit deinen ein Student während eines Prüfverfahrens fertig werden muss (aus dem Kopf zitiert nach meinem Ablehnungsbescheid).

Zitat
und ihr deswegen depressiv und soweiter seid, wäre das eine Möglichkeit für die WH2.
*

Eben das muss der Psychologe bestätigen.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:51 bearbeitet
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 19:53
avatar
1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 23.10.2003

erfolgt die exmatrikulation dann sofort, oder zum ende des semesters?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Perseus
post 27 Feb 2006, 19:55
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(HomerJay @ 27 Feb 2006, 18:53)
erfolgt die exmatrikulation dann sofort, oder zum ende des semesters?
*

afaik mit sofortiger Wirkung
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 20:10
avatar
der Geilste
*********

Punkte: 9268
seit: 01.10.2003

Zitat(Julschn @ 27 Feb 2006, 18:48)
Das mit dem psychologischen Gutachten find ich ja assi....wie wäre es denn wenn man sich einfach mal eingesteht dass man zu "blöd" für das Studium is?

"...Meine Freundin hat mich verlassen.... heul...." Mit sowas kommt man da durch?
*

komm mal klar, was ist wenn ein enger Verwandter stirbt, oder man selbst nen Unfall hat angry.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Feb 2006, 20:15
avatar
parse error
*********

Punkte: 13760
seit: 27.05.2003

man wird doch aber eigentlich bei jeder prüfung vorher gefragt, ob man sich gesundheitlich in der lage fühlt, die prüfung zu schreiben. wenn man dann nicht aufsteht und geht, is doch eigentlich alles geregelt. die freundin wird ja nicht während der prüfung mit einem schluss machen, denn handys sollten ausgeschaltet im rucksack liegen wink.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Perseus
post 27 Feb 2006, 20:16
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(Kramsky @ 27 Feb 2006, 19:10)
was ist wenn ein enger Verwandter stirbt

dann musst du von der Prüfung zurücktreten.
Wenn du das nicht kannst (zu nah am Prüfungstag): ab zum Arzt, krankschreiben lassen.
Wenn du antrittst, hast das freiwillig, selber Schuld (ja, du kannst nachträglich dir bescheinigen lassen, dass du dich überschätzt hast, dann reichst du dein Gutachten und die Sterbeurkunde des Verwandten beim Prüfungsamt ein..)

Zitat
man selbst nen Unfall hat
*

Rücktritt wegen Krankheit


(sorry, wenn das so hart klingt, aber so ists nunmal)

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 20:20 bearbeitet
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: