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WH1 versaut...
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 27 Feb 2006, 15:32
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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Moin,
aufgrund der kürzlichen Änderung in den Spielregeln is ja nun eigentlich nach einer vergeigten WH1 Ruhe im Karton...
nun wollte ich mich mal umhören, was es denn nun noch für Möglichkeiten für mich gibt. Mein Status: 8. Fachsemester Medieninformatik, alles bestanden bis auf Mathe & GTHI
bei GTHI hab ich nen recht gutes Gefühl, dafür bei Mathe ein umso schlechteres.
also...was wäre zu tun, wenn ich durchgefallen bin?
aufgrund meiner 8 Semester ohne Vordiplom werde ich wohl an keiner Hochschule in Sachsen mehr genommen (auch keine FH). bleibt mir nur der Wechsel in ein anderes Bundesland?
wie sind die möglichkeiten überhaupt noch an eine WH2 zu kommen und dann mit etwas glück im sommer das vordiplom zu bekommen. danach könnte man dann wieder recht frei entscheiden, was man macht...
scheiß-situation...
dank & gruß Oli
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Antworten
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Perseus |
 27 Feb 2006, 19:01
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Abgemeldet
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Wenn vom Prüfungsamt, der Studienberatung und dem FSR (wovon ich keinem wirklich traue) auch nur einer Recht hat, dann kann ich mich exen und weiter studieren.
Allerdings hab ich meinen Ablehnungsbescheid zur wh2 schon. Ihr seid also in einer deutlich besseren Lage, weil ihr nur vermutet durchgefallen zu sein und dann immer noch keine Ablehnung einer 2.w habt, euch also dann noch exen könnt.
Kramsky: Weil es nur noch über psychologisches Gutachten läuft, seit jmd gegen die gängige Praxis geklagt hat.
Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Feb 2006, 19:03 bearbeitet
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 27 Feb 2006, 20:45
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fuk da hataz         
Punkte: 15000
seit: 27.05.2003
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Zitat(Perseus @ 27 Feb 2006, 18:01) Wenn vom Prüfungsamt, der Studienberatung und dem FSR (wovon ich keinem wirklich traue) auch nur einer Recht hat, dann kann ich mich exen und weiter studieren. Allerdings hab ich meinen Ablehnungsbescheid zur wh2 schon. Ihr seid also in einer deutlich besseren Lage, weil ihr nur vermutet durchgefallen zu sein und dann immer noch keine Ablehnung einer 2.w habt, euch also dann noch exen könnt.  also ist dein tip, sich zu eXmatrikulieren, sobald man sein prüfungsergebnis kennt. also zwischen bekanntgabe des ergebnisses und ablauf der 4wöchigen wh2-antragsfrist? bin trotzdem noch der meinung, dass man sich da nicht einfach exen kann, weil man sich noch innerhalb eines laufenden prüfungsverfahrens befindet..
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Perseus |
 27 Feb 2006, 20:48
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Abgemeldet
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Zitat(onkelroman @ 27 Feb 2006, 19:45) also ist dein tip, sich zu eXmatrikulieren, sobald man sein prüfungsergebnis kennt. also zwischen bekanntgabe des ergebnisses und ablauf der 4wöchigen wh2-antragsfrist? bin trotzdem noch der meinung, dass man sich da nicht einfach exen kann, weil man sich noch innerhalb eines laufenden prüfungsverfahrens befindet..  wenn du keinen Widerspruch gegen das Ergebnis einlegst, erkennst du die Note an, dann wärst du raus. Erst Wh2 stellen, dann exen. welches Prüfungsverfahren läuft denn noch? Es läuft nur noch das Verfahren zur Genehmigung der Wh2.
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 27 Feb 2006, 20:57
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fuk da hataz         
Punkte: 15000
seit: 27.05.2003
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Zitat(Perseus @ 27 Feb 2006, 19:48) wenn du keinen Widerspruch gegen das Ergebnis einlegst, erkennst du die Note an, dann wärst du raus. Erst Wh2 stellen, dann exen.  also ergebnis bekommen, wh2 antrag stellen, exen, nicht genehmigten wh2 antrag zurück bekommen und sich freuen, dass man sich schon geext hat? das klingt aber wirklich seltsam. Zitat(Perseus @ 27 Feb 2006, 19:48) welches Prüfungsverfahren läuft denn noch? Es läuft nur doch das Verfahren zur Genehmigung der Wh2.  nein, es läuft das verfahren, dass ich in mathe geprüft werde, nicht bestanden habe und entweder erfolgreich wiederhole (wobei ich davon ausgehe, dass das nicht mehr möglich ist) oder draussen bin.
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