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> Urlaubssemester begründen/belegen

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tc132
post 28 Feb 2006, 01:13
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Hi,

ich möchte ein Urlaubssemester einlegen um darin meinen großen Beleg zu schreiben (damit noch
etwas Luft für mein Diplom bleibt - weil die FS-Zahl schon recht hoch ist smile.gif)
Nun aber die Frage, wie begründe und belege ich diesen Antrag am besten?

Hat da jemand Erfahrungen?
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Antworten(1 - 11)
post 28 Feb 2006, 01:19

Alles Kapot!
*******

Punkte: 1459
seit: 08.04.2004

Ich hab damals Prüfungvorbereitung und selbständige Tätigkeit als Gründe angegeben.


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*~ Samurai.FM ~*
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post 28 Feb 2006, 01:24
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fuk da hataz
*********

Punkte: 15000
seit: 27.05.2003

stimmt, kreuz einfach "vorbereitung auf prüfungen" an.. beim ersten urlaubssemester ist denen das auch völlig egal, genehmigt kriegst du es in jedem fall. diese aussage beruht nicht (nur) auf der erfahrung, sondern auch auf der aussage der immaamt-mitarbeiterin.. sollte also kein problem sein smile.gif


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onkelroman war hier
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dArignac
post 28 Feb 2006, 09:49
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Das erste bekommt man geschenkt, beim zweiten muss dann die Begründung passen.
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tc132
post 28 Feb 2006, 13:41
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hui, geht das schnell hier

Danke für die Antworten!
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post 06 Mar 2006, 00:41

Neuling


Punkte: 2
seit: 06.03.2006

Hat schon mal jemand nen Begründungstext für ein Urlaubssemester geschrieben? Mich würde mal
interessieren, was man so reinschreiben sollte, wenn man "Vorbereitung auf Prüfung" angekreutzt
hat (laut Frau im Imma-Amt muss so ein Begründstext auf jeden Fall angehängt werden).
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post 06 Mar 2006, 01:49
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fuk da hataz
*********

Punkte: 15000
seit: 27.05.2003

das is aber komisch.. mir hat sie gesagt "begründung brauchste beim ersten mal nich"* (siehe mein post oben)

* genauer wortlaut von der redaktion geändert
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post 06 Mar 2006, 02:25

Neuling


Punkte: 2
seit: 06.03.2006

ist es bei dir schon länger her? Ich habe erst vor 2 wo oder so angefragt und da meinte die Frau
halt, dass der Begründungstext obligatorisch ist.
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post 07 Mar 2006, 15:57

Neuling


Punkte: 9
seit: 13.02.2004

Ich habe beide Urlaubssemester "geschenkt" bekommen.
Zwar hing an Beiden eine Begründung, aber die wurde nicht beachtet - ich war immer persönlich dort und habe die Formulare abgegeben.

Nicht beachtet heißt, sie wurde nicht angeschaut. [MInf]

Dieser Beitrag wurde von guilty: 07 Mar 2006, 16:03 bearbeitet
ProfilPM
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post 16 Mar 2006, 18:53

Neuling


Punkte: 1
seit: 16.03.2006

ich zitiere mal die Imma-Amt Mitarbeiterin (zumindest so pi mal Daumen):
Die ersten 2 Urlaubssemester bekommt man so. Ab 3. müssen dann die Begründungen
stimmen (auch für die ersten 2, welche aber auch nachträglich eingereicht werden können,
also z.B. wenn man dann das 3. Urlaubssemester beantragt).

Nun noch was anderes. Wie sieht es denn mit Kindergeld im Urlaubssemester aus?
Die Angestellte der Kindergeldstelle meinte, ich müsse halt begründen und nachweisen, dass
das Urlaubssemester dem Studium dient, damit meine Eltern weiter Kindergeld erhalten.
Also ich hab mich zur Prüfungsvorbereitung beurlauben lassen, was nach meinem
Verständis eindeutig zum Studium beiträgt, aber wie belegt man das??

Hat jemand Erfahrungen?
ProfilPM
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post 16 Mar 2006, 21:02
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Doktor
*******

Punkte: 1002
seit: 01.10.2003

Bzgl Kindergeld:
Musst zum Prüfungsamt und so'n Wisch holen der dir bescheinigt, dass du noch weiterstudierst.
Die wissen schon was du willst.
Hatte damals so'n AUsdruck von jexam mit Stempel.


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Status: 2:10 2:13 => 4:23

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Nutella zur Wahrung streichfähiger Konsistenz, nicht im Kühlschrank aufbewahren.
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